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Urteil gegen Pairing!

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AW: Urteil gegen Pairing!

MB erzählt die Geschichten schon seit 2014 zuerst in digitalfernsehen,de dort wurde er gesperrt und jetzt trollt
er hier und leiert gebetsartig die gleichen Posts,noch ein Tag bald eine Woche nächsten Monat ist ein Urteil und s-y
dran.Das schon über 2 Jaher.:emoticon-0127-lipss
Und was ist passiert NICHTS GARNICHTS.:dance3:
satfanman
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@MODS
die letzten 4 Beiträge besser löschen. Immer selbe falsche oder inhaltslose Wiederholung und meine fachlich notwendige und zutreffende und belegte Korrektur, was soll das?

@MarcBush: Bitte glaube mir, dass unsere Moderatoren Dich sofort kontaktieren, sobald sie Deinen Rat bezüglich des Moderierens benötigen.
Solange dies nicht der Fall ist, überlasse bitte dem Team die Moderation.
Ich wiederhole mich gerne: Sie wissen, was sie tun (und was sie lassen).

Alle anderen möchte ich aber dennoch bitten, zumindest stetig zu versuchen, beim Thema zu bleiben, niemanden persönlich anzugreifen oder diesen Thread eben einfach zu meiden. Es ist schließlich Samstag und die Sonne scheint ;)

Gruß

Fisher
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Bitte nicht falsch abbiegen!
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MfG
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Sicher, es gibt kein Urteil vom 15.03.2016 aus Eutin, das habe ich mir ausgedacht. :hell
Die Sonne versteckt sich noch, aber es geht gleich nach Usedom an die Ostsee.
Aber schön, dass niemand widerspricht: Es ist also Fakt, dass nach AGB Sky nicht den Kunden zum Leihgerät zwingen kann (1.5.2). Und es ist von mir zitiert und eingescannt, dass Sky-Rechtsabteilung immer wieder betont:
Wer ein zugelasenes eigenes Gerät nutzt, muss nicht den Leihreceiver nutzen.
Richtig ist auch, wie von sky.de eingescannt: Pairing erfolgt mit dem Receiver laut Kundendaten, also mit dem Receiver, den der Kunde vereinbart hat, denn genau der muss in den Kundendaten stehen laut Gesetz. Kundendaten geben wieder, was die Parteien vertraglich vereinbarten.

In meinen Kundendaten steht "Receiver: Kundnegerät". Ich nutze derzeit den HD 1000, er läuft prima.
Sky wird demnächst sich bei mir melden und sagen, bisheriges Gerät und Festplattenrekorder nicht mehr nutzbar, "gleichwertiger" Ersatz wäre Sky+Receiver, den muss ich nutzen. Kostet 278 EUR für die letzten paar Monate meines Vertrags. Bisher nutze ich zu Recht und mit Zustimmung von Sky eigene Hardware, ja, der HD 1000 wurde bis Anfang 2016 für neue Verträge mit seiner Seriennummer zugelassen, also bisher mache ich nichts verkehrt, ich blocke auch nicht, kein F0.

Jetzt an all die Experten hier zuletzt: Wieso soll ich jetzt 278 EUR bezahlen? Geht's noch? Das Geld bekomm ich nicht zurück. Sky hat zum 01.06.2016 anderem Kunden gerade den Vertrag telefonisch verlängert ohne AGB und ohne Hinweis auf Leihgerätepflicht, ein Kunde ohne Sky-Gerät. Das ist die Realität von Sky.

Ich kümmer mich gemäß 2.1.1 der AGB und gemäß Vertrag selbst um meine Hardware. Sie funktioniert derzeit. Sky sagt, weitere Umstellung der Verschlüsselung sei nicht mehr geplant, ist jetzt abgeschlossen (im Sky&Friends-Forum). Was kann also mal theoretisch meiner Technik noch drohen? Mal ganz konkret. Richtig, Sky könnte meine V14 aus Gnatz abschalten (bzw. mit irgendeiner Seriennummer eines mir vollkommen unbekannten Leihgeräts pairen). Dies ist Verstoß gegen Vertrag und gegen AGB 1.5.2/2.1.1 und strafbare Nötigung, wenn man mir die V14 erst nach Zahlung weiterer 278 EUR wieder aktiviert, richitg?

Gibt es jemand, der anderer Meinung ist? Sky darf die bezahlte Karte einfach abschalten?
Oder anders gefragt: Darf Sky mich jetzt, wo alles gut und AGB-konform läuft, plötzlich zum Leihgerät zwingen? In AGB steht, ich bin für die Hardware verantwortlich, Sky darf nur Leihgeräte austauschen. Wenn irgendwo etwas andere stehen würde, wären dies widersprüchliche AGB und somit unwirksam. Im Zweifel zu Gunsten des Kunden, fordert das Gesetz.

Also wie ist die Lösung? Was darf Sky tun? Vertrag ohne Leihgerät, Video der Bestellung liegt vor: mit eigenem Receiver HD 1000 Abo bestellt, solo V14 kam.

Der HD 1000 ist laut Sky und Hersteller sky-zertifiziert, funktioniert legal mit NDS/V14/HD, das brauchen wir nicht diskutieren. Er läuft ja auch tatsächlich.

An diesem einfachen Beispiel sehen wir also, Sky darf nicht jeden pairen und hat auch schon mehrfach Rückzieher gemacht, nicht nur bei mir. Frage ist also hier jetzt, wo darf Sky pairen, bei wem nicht. Und: welche Geräte gelten als zugelassen, für laufende Verträge (Bestandsschutz, nie gehört?) und für künftige Verträge (welche SN wird aktuell online akzeptiert bei Neuverträgen).

BGH hat es schon rechtskräftig entschieden, seitdem ist diese Rechtsfrage nicht neu zu prüfen gewesen. Manche wichtige Rechtsfragen wurden durch das damalige Reichsgericht entschieden, dessen Urteile werden auch heute in vielen Verfahren zitiert als richtungsgebende Rechtsprechung. Das Amtsgericht Eutin hat diese Rechtsprechung bestätigt. Wenn man Smartcard-only-Vertrag hat, ist ein Leihgerät nicht aufzuzwingen, schon gar nicht durch Nötigung und Kartenabschalten.
Der Jurist Herr Wins vom Verbraucherschutz M-V in Rostock, Strandstr. 95 hat mich autorisiert, dies auch im Internet als offizielle Meinung der VZ M-V mitzuteilen, er sieht sogar Verdacht der strafbaren Handlung durch Sky. Seinen Namen wollte Herr W. aber nicht zu oft zitiert sehen.

Also wer Vertrag ohne Leihgerät hat oder hatte, sollte sich gegen Sky-Zwangsgeräte wehren, die Gerätegebühr zurückfordern und die Nutzung eigener Hardware. Beim Verbraucherschutz Termin machen, Rücksprache vorher mit mir wegen Unterlagen/Urteilen, der Verbraucherschützer soll sich an Herrn Wins in Rostock wenden, dann hat man für 20 EUR die notwendige Hilfe.

Wer es etwas bequemer, engagierter und schneller und mit direkten Informationen wünscht, kann auch im Forum sich helfen lassen. Musterklage ist bereit und jetzt mehrfach raus. Leider kann man nicht erst halbes Jahr warten und dann aktiv werden, dann ist der Vertrag ja sowieso bald beendet.

Wer Leihgeräte gern nutzt, kann diesen Thread ignorieren.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Dann habe ich mal nen tip für alle.
Solange jedesmal wieder irgendeiner drauf reagiert wird auch immer wieder was kommen.
Es wird keiner gezwungen sich in diesem thread aufzuhalten oder sich zu beteiligen. Wen es stört....einfach ignorieren.....im board gibt es zig interessante andere threads
 
AW: Urteil gegen Pairing!

...@chillbreak: Ist es deiner Meinung nach richtig, dass Sky meine V14 mit einem nicht vereinbarten, nicht in den Kundendaten stehenden Leihgerät im Hamburger Lager pairt, ...

Den Nachweis dafür möchte ich sehen. Wer das so nachweisen kann, der weiß auch, wie das Verschlüsselungssystem genau funktioniert. Dann könnte man ja auch die eigene V14 Abokarte selber mit dem eigenen Receiver pairen.

Warum also die ganze Diskussion hier, wenn es doch so einfach geht?

Ich bin durchaus nicht mit unklaren Geschäftspraktiken einverstanden und wenn es die Mehrheit der Kunden solcher Firmen betrifft, dann sollte man auch dagegen auch gerichtlich vorgehen. Ansonsten sind es immer "bedauerliche Einzelfälle", die einzeln geklärt werden können.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

pairing funktioniert nicht mit jedem Receiver. Mein HD 1000 beherrscht Pairing nicht.
Derzeit läuft meine V14 in meinem HD 1000, ungepairt, kein F0. Meine V14 funktioniert auch in vielen anderen Sky-Receivern und Grau-Geräten.

Was kann mir passieren? Pairing meiner V14 mit einem Sky-Leihgerät. Ich habe kein Sky-Leihgerät, trotzdem pairt Sky frech mit nicht vorhandenem Leihgerät. Wenn man sich beschwert, sendet Sky ein Leihgerät zu (99-278 EUR). Wenn man es anschließt, steht immer noch 326. Man muss oft dann erst "umpairen" lassen auf jetzt tatsächlich vorhandenen Leihreceiver.

Wie zu beweisen? Ganz einfach: in meinem HD 1000 funktionieren weiterhin andere ungepairte V14 wunderbar, nur meine plötzlich nicht mehr, Fehler 326 "Nicht diesem Gerät zugordnet". Meine V14 funktioniert auch nicht im Sky-Leihreceiver des Nachbarn, 326. Mein HD 1000 ist nicht defekt, andere ungepairte V14 vom Kumpel läuft ja noch in meinem HD 1000.

Also liegt es nur an der V14-Smartcard. Sky weigert sich, die V14 zu entpairen oder auszutauschen, will Leihgerät aufzwingen gegen fettes Geld. Mein Vertrag ist aber mit Seriennummer des eigenen Receivers abgeschlossen worden. Der weiterhin sky-zertifiziert ist (Bestandsschutz beachten, falls Zertifikat mal widerrufen wird irgendwann).
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

Das ist ja jetzt sehr bedauerlich, dass der eigene Receiver eine Fehlfunktion im Zusammenhang mit der Smartcard von Sky hat.

Ich dachte schon, dass man selber bestimmen könnte, dass die V14 nur noch mit einem bestimmten Sky+ Receiver oder CI+ Modul, was bei Sky im Lager rumliegt, funktioniert. Scheint ja nicht so zu sein, sondern es ist ein Problem des Receivers. Da kann Sky nicht viel machen und man kann sich wegen der Fehlfunktion nur an den Receiver-Verkäufer bzw. Receiver-Hersteller wenden, dass dieser die Fehlfunktion beheben soll bzw. den fehlerhaften Receiver gegen einen entsprechenden Ersatz-Receiver, der die Fehlfunktion nicht hat, austauscht. Das ist die Konsequenz daraus, dass man bei Vertragsabschluss nicht die Hardware von Sky haben wollte.

Hätte man die Hardware von Sky genommen, müsste Sky für die Beseitigung des Problems sorgen.

Wo ist da das rechtliche Problem bei der Fehlfunktion eines Receivers?
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Dann habe ich mal nen tip für alle.
Solange jedesmal wieder irgendeiner drauf reagiert wird auch immer wieder was kommen.

Nein, das klappt nicht. Antwortet mal keiner, dauert es keine zwei Tage, dann gräbt MB irgendeinen alten Beitrag aus und kommentiert den mit seiner Wortflut.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

@DVB-T2
Lesen hilft. der Receiver funktioniert ja mit ener anderen V14.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Nein, das klappt nicht. Antwortet mal keiner, dauert es keine zwei Tage, dann gräbt MB irgendeinen alten Beitrag aus und kommentiert den mit seiner Wortflut.

Ihr Zwei kennt euch ja auch gut, schon seit 2014:

21.05.2014, 14:10 Achtung Neue SKy V14 KArten werden auf den jeweiligen Receiver kodiert # 1225
MarcBush
Kurze Info als Neuling:
Hatte 2012 Vertrag ausdrücklich für eine SO2 ohne Hardware abgeschlossen, als Abweichung von den AGB. Im April 2014 Sky-Box mit Karte an Sky ungeöffnet zurückgesandt 2 x. Nach fünf Telefonaten heute Zusage, man schickt mir eine V13-Karte ohne Hardware zu. Werde berichten, ob sie läuft ohne Pairing, hab ja keine Hardware, kein Modul oder Receiver für NDS je gehabt.
Hab argumentiert, dass möglicherweise Kartentausch wegen Deaktivierung Nagravision nachvollziehbar ist, aber hat ja nichts mit Pairing zu tun. Wenn ursprünglich vereinbarte SO2 nicht mehr möglich ist, als Ersatz dann das, was am nächsten kommt, als unverheiratete V13 oder V14. Hartnäckig bleiben, wenn zuvor SO2 gewährt worden war, denn damals gab es ja schon V14 und NDS-Boxen. Um mir mit meiner Hardware zu helfen, wich man von AGB ab. Will Sky das jetzt ändern plötzlich, habe ich Sonderkündigungsrecht. Da hat man letztendlich zugestimmt, V13-Karte zu senden. Bis Mai 2015 läuft dieser Vertrag. Dann allerdings alles neu: entweder ich verlänger nach jetzigen Bedingungen oder Sky wird nicht verlängert, entscheidet Sky, was sie wollen. Schriftlich so anbieten: "Ich stimme Verlängerung des Vertrages ab Mai 2015 zu, wenn für Vertragslaufzeit weiterhin unverheiratete Smartkarte zur Verfügung gestellt wird."
Melde mich, ob Karte kommt und wie lange sie im Alphacrypt läuft...

21.05.2014, 14:18
Achtung Neue SKy V14 KArten werden auf den jeweiligen Receiver kodiert Beitrag # 1226
Teoha
Um mir mit meiner Hardware zu helfen, wich man von AGB ab.
In den AGB stand und steht nirgends etwas von S02, V13, Nagra aoder NDS. Und schon 2012 nicht. Es gab also für Dich keine Abweichung.

Will Sky das jetzt ändern plötzlich, habe ich Sonderkündigungsrecht
Viel Spass beim durchsetzen,

Hab argumentiert, dass möglicherweise Kartentausch wegen Deaktivierung Nagravision nachvollziehbar ist, aber hat ja nichts mit Pairing zu tun.
Muss es auch nicht.
Punkt 1.4.4 der AGB ist Dir bekannt ?



Und? Hat jetzt schon mal jemand die AGB's gelesen?

Welche denn? Muss doch jeder die zu seinem Vertrag gültigen AGB lesen, falls der Vertrag überhaupt mit Einbeziehung der AGB abgeschlossen wurde. Ob ein Vertrag mit oder ohne AGB abgeschlossen wurde, da widerspricht selbst MarcBush sich immer wieder.

- - - - - - - - - -

@DVB-T2
Lesen hilft. der Receiver funktioniert ja mit ener anderen V14.

Aber nicht mehr lange oder wir sind beim "Henne und Ei" Problem, was vor Gericht viel Spaß machen kann, aber der Ausgang ist ungewiss.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Urteil gegen Pairing!

Mit AGB's. Und eindeutigen. Ich kann da nirgendwo Hardwarezwang herausfiltern.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Einen technischen Hardwarezwang zur Nutzung des Sky-Angebotes gibt es schon:

Man benötigt die Smartcard von Sky und ein Gerät, was mit der Smartcard richtig funktioniert. Welches Gerät man dafür verwendet, ist Sky solange egal, solange man sich an die weiteren Bestimmungen zur Verwendung der Smartcard hält.

Wer Problemen mit der notwendigen Kombination von Smartcard und Gerät für die Smartcard aus dem Weg gehen will, der konnte bzw. kann von Sky das passende Gerät kaufen, mieten oder leihen.

Receiverzwang gibt es spätestens seit dem CI+ Modul gar nicht mehr. Das CI/CI+ Interface wurde ja deshalb entwickelt und eingeführt, damit man nicht für eine bestimmte Verschlüsselungstechnologie auch einen speziellen Receiver benötigt, sondern ein austauschbares und vom Receiver unabhängiges CI/CI+ Modul zur Entschlüsselung verwenden kann. Der Receiver muss einfach nur ein CI/CI+ Interface haben.

Ich habe übrigens gerade die AGB von Sky in der Fassung vom 22.05.2013, die auch noch 25.03.2014 gültig waren (Download-Datum), im Web gefunden. Sehr aufschlussreiche Bestimmungen.
 
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