AW: Urteil gegen Pairing!
Sicher, es gibt kein Urteil vom 15.03.2016 aus Eutin, das habe ich mir ausgedacht. :hell
Die Sonne versteckt sich noch, aber es geht gleich nach Usedom an die Ostsee.
Aber schön, dass niemand widerspricht: Es ist also Fakt, dass nach AGB Sky nicht den Kunden zum Leihgerät zwingen kann (1.5.2). Und es ist von mir zitiert und eingescannt, dass Sky-Rechtsabteilung immer wieder betont:
Wer ein zugelasenes eigenes Gerät nutzt, muss nicht den Leihreceiver nutzen.
Richtig ist auch, wie von sky.de eingescannt: Pairing erfolgt mit dem Receiver laut Kundendaten, also mit dem Receiver, den der Kunde vereinbart hat, denn genau der muss in den Kundendaten stehen laut Gesetz. Kundendaten geben wieder, was die Parteien vertraglich vereinbarten.
In meinen Kundendaten steht "Receiver: Kundnegerät". Ich nutze derzeit den HD 1000, er läuft prima.
Sky wird demnächst sich bei mir melden und sagen, bisheriges Gerät und Festplattenrekorder nicht mehr nutzbar, "gleichwertiger" Ersatz wäre Sky+Receiver, den muss ich nutzen. Kostet 278 EUR für die letzten paar Monate meines Vertrags. Bisher nutze ich zu Recht und mit Zustimmung von Sky eigene Hardware, ja, der HD 1000 wurde bis Anfang 2016 für neue Verträge mit seiner Seriennummer zugelassen, also bisher mache ich nichts verkehrt, ich blocke auch nicht, kein F0.
Jetzt an all die Experten hier zuletzt: Wieso soll ich jetzt 278 EUR bezahlen? Geht's noch? Das Geld bekomm ich nicht zurück. Sky hat zum 01.06.2016 anderem Kunden gerade den Vertrag telefonisch verlängert ohne AGB und ohne Hinweis auf Leihgerätepflicht, ein Kunde ohne Sky-Gerät. Das ist die Realität von Sky.
Ich kümmer mich gemäß 2.1.1 der AGB und gemäß Vertrag selbst um meine Hardware. Sie funktioniert derzeit. Sky sagt, weitere Umstellung der Verschlüsselung sei nicht mehr geplant, ist jetzt abgeschlossen (im Sky&Friends-Forum). Was kann also mal theoretisch meiner Technik noch drohen? Mal ganz konkret. Richtig, Sky könnte meine V14 aus Gnatz abschalten (bzw. mit irgendeiner Seriennummer eines mir vollkommen unbekannten Leihgeräts pairen). Dies ist Verstoß gegen Vertrag und gegen AGB 1.5.2/2.1.1 und strafbare Nötigung, wenn man mir die V14 erst nach Zahlung weiterer 278 EUR wieder aktiviert, richitg?
Gibt es jemand, der anderer Meinung ist? Sky darf die bezahlte Karte einfach abschalten?
Oder anders gefragt: Darf Sky mich jetzt, wo alles gut und AGB-konform läuft, plötzlich zum Leihgerät zwingen? In AGB steht, ich bin für die Hardware verantwortlich, Sky darf nur Leihgeräte austauschen. Wenn irgendwo etwas andere stehen würde, wären dies widersprüchliche AGB und somit unwirksam. Im Zweifel zu Gunsten des Kunden, fordert das Gesetz.
Also wie ist die Lösung? Was darf Sky tun? Vertrag ohne Leihgerät, Video der Bestellung liegt vor: mit eigenem Receiver HD 1000 Abo bestellt, solo V14 kam.
Der HD 1000 ist laut Sky und Hersteller sky-zertifiziert, funktioniert legal mit NDS/V14/HD, das brauchen wir nicht diskutieren. Er läuft ja auch tatsächlich.
An diesem einfachen Beispiel sehen wir also, Sky darf nicht jeden pairen und hat auch schon mehrfach Rückzieher gemacht, nicht nur bei mir. Frage ist also hier jetzt, wo darf Sky pairen, bei wem nicht. Und: welche Geräte gelten als zugelassen, für laufende Verträge (Bestandsschutz, nie gehört?) und für künftige Verträge (welche SN wird aktuell online akzeptiert bei Neuverträgen).
BGH hat es schon rechtskräftig entschieden, seitdem ist diese Rechtsfrage nicht neu zu prüfen gewesen. Manche wichtige Rechtsfragen wurden durch das damalige Reichsgericht entschieden, dessen Urteile werden auch heute in vielen Verfahren zitiert als richtungsgebende Rechtsprechung. Das Amtsgericht Eutin hat diese Rechtsprechung bestätigt. Wenn man Smartcard-only-Vertrag hat, ist ein Leihgerät nicht aufzuzwingen, schon gar nicht durch Nötigung und Kartenabschalten.
Der Jurist Herr Wins vom Verbraucherschutz M-V in Rostock, Strandstr. 95 hat mich autorisiert, dies auch im Internet als offizielle Meinung der VZ M-V mitzuteilen, er sieht sogar Verdacht der strafbaren Handlung durch Sky. Seinen Namen wollte Herr W. aber nicht zu oft zitiert sehen.
Also wer Vertrag ohne Leihgerät hat oder hatte, sollte sich gegen Sky-Zwangsgeräte wehren, die Gerätegebühr zurückfordern und die Nutzung eigener Hardware. Beim Verbraucherschutz Termin machen, Rücksprache vorher mit mir wegen Unterlagen/Urteilen, der Verbraucherschützer soll sich an Herrn Wins in Rostock wenden, dann hat man für 20 EUR die notwendige Hilfe.
Wer es etwas bequemer, engagierter und schneller und mit direkten Informationen wünscht, kann auch im Forum sich helfen lassen. Musterklage ist bereit und jetzt mehrfach raus. Leider kann man nicht erst halbes Jahr warten und dann aktiv werden, dann ist der Vertrag ja sowieso bald beendet.
Wer Leihgeräte gern nutzt, kann diesen Thread ignorieren.