AW: Urteil gegen Pairing!
Wie gesagt, die Leihgeräte von Sky sind auf Basis einer Hardware von 2009, vollkommen überholt, Servicegebühr 278 EUR mit großer Festplatte.
Der PR HD 1000 C (Kabel) wird als zugelassener und sky-zertifizierter Receiver mit seiner Seriennummer online akzeptiert. D.h. grundsätzlich ist er für Kabel noch voll anerkannt, auch wenn er keine Updates mehr bekommt. Sky akzeptiert ja seit Mitte 2015 in der Bestellmaske nur noch wenige bestimmte Geräte, nicht etwa einen Technisat oder eine Dreambox. Also muss ja im Bereich SAT eine Besonderheit den HD 1000 als "nicht mehr gewünscht" prägen, weil dort bei SAT der HD 1000 seit Februar 2016 out ist, doch zu dieser Situation kann niemand etwas sagen.
Sky ist es im Bereich Kabel nicht egal, welche Geräte zugelassen werden. Auch Kabel Deutschland fordert eine Seriennummer und achtet auf die Art des Empfangsgeräts (allerdings ohne Pairing). Der HD 1000 C (für Kabel) hält diesen strengen Prüfungen von KDG und Sky stand. Ich vermute, der Unterschied zu SAT liegt allein in der fehlenden Pairingfähigkeit, nicht aber in anderen Bereichen wie Jugendschutz, NDS oder Signalverarbeitung usw.
Es geht auch nicht darum, wann wie teuer ein Receiver war, ob 50 EUR oder 250 EUR, in jedem Fall hatte man Ausgaben. Und darf nicht im laufenden Vertrag zu neuen Ausgaben verpflichtet werden. Nicht zu Haftung oder Umbau der SAT-Anlage, weil man Drehanalage nicht mehr steuern kann oder zweite SAT-Zuleitung braucht. Auch die Kosten einer Zweitkarte sind unzumutbar im laufenden Vertrag. Viele kauften den HD 1000 gerade wegen des Wechsels der Verschlüsselung zum Vertragsschluss sich, der HD 1000 erhielt dazu ein NDS-Update. Der Receiver kann halt sehr viel mehr als die Leihgeräte, war für viele alternativlos, daher auch der wieder höhere Preis. S02 wurden ja nur zurückhaltend von Sky ausgegeben.
News:
Sky wurde ja vom Kläger-Anwalt vor dem Landgericht vorgeworfen, Vertrag zu brechen und sogar gewerbsmäßig sich strafbar zu machen zu Lasten der Kunden. Die notwendige Stellungnahme zum Landgericht hat Sky nun verschoben auf Mitte August (Antrag Fristverlängerung). Da herrscht große Not und Angst vor der Entscheidung des Landgerichts. Wie will man auch offenen Vertragsbruch begründen? Also nochmals 6 Wochen warten, Sky kann nur mauscheln und verzögern. Unwürdig.
Ein DVB-T2 wird nie die 5 Beispielfragen beantworten, die ich neulich vorschlug. Fangen wir wenigstens an mit 2 Fragen:
1. Frage: Kunde hat Vertrag mit eigenem Receiver nachweislich online mit Seriennummer seines Geräts abgeschlossen. nach 1.5.2 der AGB darf Sky durch Verschlüsselungswechsel nur entliehene Receiver (und auch Smartcards) austauschen. Darf Sky also das Sendesignal so verändern, dass der Kunde praktisch zum Leihgerät (Sky-Modul oder Sky-Receiver) gezwungen wird?
(Sky muss auch als Fakt bedenken, dass es keine Geräte im Handel mehr gibt, die NDS entschlüsseln können.) Kann Sky also die Funktion des HD 1000 mit Absicht beim einzelnen Kunden durch Pairing mit imaginären Gerät (also durch Abschalten/Dunkelmachen der V14) manipulieren und verhindern, wenn dann der Kunde doch zum Tausch in ein Leihgerät gezwungen wäre? (Wie gesagt, AGB sind immer kundenfreundlichst auszulegen, andere V14 laufen weiterhin mit dem HD 1000.)
2. Frage: Sky bot 2013-2015 hunderttausendfach (auch von sky-Händler tagaro offen beworben) V14 solo an, ohne Sky-Leihgerät, ohne Frage nach dem Receiver des Kunden, seinem Modell. Sky ließ also diese Kundengeräte zum Vertrag zu.
Frage (wenn der HD 1000 ja angeblich schon ewig nicht mehr zu bekommen ist, so wie auch der iCord 250 HD):
Welche Geräte konkret ließ Sky also da für die vielen solo V14 zu? Technisat Isio?, Panansonic DMR?, Dreambox 7020?, TV-Geräte mit CI-Modul, aber welche Module?, Kathrein910?