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Urteil gegen Pairing!

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AW: Urteil gegen Pairing!

Hier geht es aber nicht um Argumente. Sondern um Tatsachen. PR-HD 1000 ist von Premiere und der PDR iCord sogar von Sky zertifiziert.
Fertig. Rechtlich gesehen gibt es nichts daran auszusetzen. Egal, ob gebraucht oder neu. 10 oder 300 euro.
Zertifiziert = GEHT
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Wie gesagt, die Leihgeräte von Sky sind auf Basis einer Hardware von 2009, vollkommen überholt, Servicegebühr 278 EUR mit großer Festplatte.
Der PR HD 1000 C (Kabel) wird als zugelassener und sky-zertifizierter Receiver mit seiner Seriennummer online akzeptiert. D.h. grundsätzlich ist er für Kabel noch voll anerkannt, auch wenn er keine Updates mehr bekommt. Sky akzeptiert ja seit Mitte 2015 in der Bestellmaske nur noch wenige bestimmte Geräte, nicht etwa einen Technisat oder eine Dreambox. Also muss ja im Bereich SAT eine Besonderheit den HD 1000 als "nicht mehr gewünscht" prägen, weil dort bei SAT der HD 1000 seit Februar 2016 out ist, doch zu dieser Situation kann niemand etwas sagen.

Sky ist es im Bereich Kabel nicht egal, welche Geräte zugelassen werden. Auch Kabel Deutschland fordert eine Seriennummer und achtet auf die Art des Empfangsgeräts (allerdings ohne Pairing). Der HD 1000 C (für Kabel) hält diesen strengen Prüfungen von KDG und Sky stand. Ich vermute, der Unterschied zu SAT liegt allein in der fehlenden Pairingfähigkeit, nicht aber in anderen Bereichen wie Jugendschutz, NDS oder Signalverarbeitung usw.

Es geht auch nicht darum, wann wie teuer ein Receiver war, ob 50 EUR oder 250 EUR, in jedem Fall hatte man Ausgaben. Und darf nicht im laufenden Vertrag zu neuen Ausgaben verpflichtet werden. Nicht zu Haftung oder Umbau der SAT-Anlage, weil man Drehanalage nicht mehr steuern kann oder zweite SAT-Zuleitung braucht. Auch die Kosten einer Zweitkarte sind unzumutbar im laufenden Vertrag. Viele kauften den HD 1000 gerade wegen des Wechsels der Verschlüsselung zum Vertragsschluss sich, der HD 1000 erhielt dazu ein NDS-Update. Der Receiver kann halt sehr viel mehr als die Leihgeräte, war für viele alternativlos, daher auch der wieder höhere Preis. S02 wurden ja nur zurückhaltend von Sky ausgegeben.

News:
Sky wurde ja vom Kläger-Anwalt vor dem Landgericht vorgeworfen, Vertrag zu brechen und sogar gewerbsmäßig sich strafbar zu machen zu Lasten der Kunden. Die notwendige Stellungnahme zum Landgericht hat Sky nun verschoben auf Mitte August (Antrag Fristverlängerung). Da herrscht große Not und Angst vor der Entscheidung des Landgerichts. Wie will man auch offenen Vertragsbruch begründen? Also nochmals 6 Wochen warten, Sky kann nur mauscheln und verzögern. Unwürdig.

Ein DVB-T2 wird nie die 5 Beispielfragen beantworten, die ich neulich vorschlug. Fangen wir wenigstens an mit 2 Fragen:
1. Frage: Kunde hat Vertrag mit eigenem Receiver nachweislich online mit Seriennummer seines Geräts abgeschlossen. nach 1.5.2 der AGB darf Sky durch Verschlüsselungswechsel nur entliehene Receiver (und auch Smartcards) austauschen. Darf Sky also das Sendesignal so verändern, dass der Kunde praktisch zum Leihgerät (Sky-Modul oder Sky-Receiver) gezwungen wird?
(Sky muss auch als Fakt bedenken, dass es keine Geräte im Handel mehr gibt, die NDS entschlüsseln können.) Kann Sky also die Funktion des HD 1000 mit Absicht beim einzelnen Kunden durch Pairing mit imaginären Gerät (also durch Abschalten/Dunkelmachen der V14) manipulieren und verhindern, wenn dann der Kunde doch zum Tausch in ein Leihgerät gezwungen wäre? (Wie gesagt, AGB sind immer kundenfreundlichst auszulegen, andere V14 laufen weiterhin mit dem HD 1000.)

2. Frage: Sky bot 2013-2015 hunderttausendfach (auch von sky-Händler tagaro offen beworben) V14 solo an, ohne Sky-Leihgerät, ohne Frage nach dem Receiver des Kunden, seinem Modell. Sky ließ also diese Kundengeräte zum Vertrag zu.
Frage (wenn der HD 1000 ja angeblich schon ewig nicht mehr zu bekommen ist, so wie auch der iCord 250 HD):
Welche Geräte konkret ließ Sky also da für die vielen solo V14 zu? Technisat Isio?, Panansonic DMR?, Dreambox 7020?, TV-Geräte mit CI-Modul, aber welche Module?, Kathrein910?
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Nur so mal zur Info :
Ich komme aus dem Industriebereich und da kann man eine Zertifizierung verlieren, wenn man die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt
Zu dem 1.5.2
Klar kann Sky nur Smartcart und Leihreciver austauschen, weil die Sky gehören. Im Falle des Austausch hat der Kunde bei seinem eigenen Reciver selber dafür zu sorgen, damit bei Verschlüsselungänderung wieder läuft
 
Hat Sky die Zertifizierung für die Receiver zurückgezogen?
Nein. Also sind sie rechtlich zugelassen.

Beruft euch mehr auf die AGB's von Sky.
Leihreceiver oder Leihfestplatte oder Leihgeräte.
Geliehen = muss ich nicht nutzen.
Kann ich nutzen, kann ich aber auch wieder zurücksenden.
Brauche ich nicht.
 
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@JKP-Factory

Der PR HD 1000 hat laut Sky und Humax die Zertifizierung nicht verloren. Er wird ja auch bei Kabel weiter von Sky und KDG als zertifiziert zugelassen.

Nach 1.5.1 darf Sky Verschlüsselung ändern, aber es darf nicht zum Bildausfall kommen.
Und ja, ich sorge für meine eigene Hardware. Doch sky pairt meine V14 mit einem nicht gebuchten, nicht vorhandenen Leihgerät. Wenn ich auf meine eigene funktionierende und geeignete Hardware hinweise, akzeptiert Sky dies nicht.

Das Problem ist das Pairing der V14 mit Sky-Hardwrae, auch wenn man diese vertraglich nicht vereinbart hat und auch nicht im Haushalt befindet. Dies widerspricht zu 100 % den Vorgaben von Sky. Danach erfolgt das Pairing (laut sky.de) mit dem Receiver gemäß Kundencenter. Kundencenter muss jedes Unternehmen korrekt gemäß der vertraglichen Vereinbarungen führen. Sky pairt aber auch bei Kunden, die kein Gerät im Kundencenter stehen haben, die also eigene Hardware vereinbarten. Dies zu erkennen und als Vertragsbruch einzuordnen, das sollte uns hier und auch dem Landgericht gelingen, doch Sky versteckt sich vor dem Gericht.

Ich sorge schon für meine eigene funktionierende Hardware. Sky soll sich einfach mit Leihgeräte-Zwangspairing (Zwangstausch entgegen 1.5.2) raushalten aus meiner Hardware.

@d2z
Wichtig die (neue) Feststellung, dass der PR HD 1000 C weiterhin sky-zertifiziert ist und weiterhin zugelassen wird von Sky für Kabel. Und wichtig die neue Frist für Sky vor dem Landgericht. Denn wenn das Landgericht meiner Klage Recht gibt wie das Amtsgericht und auch zusätzlich die Beweislast wie gesetzlich gergelt Sky aufbürdet, dann war es das.
 
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die Kiste wurde für Premiere zertifiziert als Nagra kiste

und deshalb bietet sky an Receiver als leihgerät zu stellen.

und das der Anwalt angeblich Prozessbetrug vorgewurfen hat - ist unsinn . Belege endlich mit Urteil name geschwärzt oder höre auf so ein Mist zu verbreiten.
 
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Humax PDR iCord ist von SKY zertifiziert

- - - - - - - - - -

1.2
1.2.2 .....................lol usw, kann der AB ein neues Empfangsgerät von Sky kaufen.

Kann.. = Nicht MUSS.

Und über Leihgeräte brauchen wir nicht weiter zu reden.
 
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@Th...
Kann man absurde Beiträge in einem Fachforum nicht mal sein lassen? Was sky doch mehrfach einräumte, müssen wir doch nicht in Frage stellen: "Selbstverständlich ist der PR HD 1000 noch für sky zertifiziert", hatte ich Sky zitiert. Bis 03/2015 stand es noch auf der Homepage "Für sky perfekt geeignet", wie auch auf der Bedienungsanleitung zu lesen heute bei sky.de:

Und nochmals: Gelten AGB nicht mehr? 1.5.2: Nur Leihgeräte darf sky tauschen. Zertifizierte Geräte durch Manipulation einzelner Smartcards zu sabotieren (bei anderen geht der HD 1000 ja mangels Pairing weiterhin), ist schon sehr frech.

Fehlinformationen muss man korrigieren.
Wieso darf jemand immer wieder den selben Unsinn wissentlich schreiben? Er weiß mit einem Klick auf den Link, dass er Unsinn schreibt, wiederholt es aber.

Urteil hatte ich zitiert, 23 C 691/15. Auch Auszug aus dem Berufungsschriftsatz, Urteil Landgericht ja erst demnächst, das dann in aller Fachpresse.
 
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Das sind meine Gedanken, wenn ich Beiträge zu diesem Thema von Hugo & Co. lese...

Völlig auf den Punkt gebracht, hallo173


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AW: Urteil gegen Pairing!

Die Diskussion, das ein eigener, ehemals für Premiere oder Sky verwendbarer Receiver heute noch für ein Sky-Abo verwendbar sein muss, kann man sich echt sparen. Insbesondere ist da dann das Anführen, dass ja das selbe Receiver-Modell bei KabelTV noch problemlos verwendbar ist. Bei KabelTV liegt die Verantwortung für die Verschlüsselung auch der Sky-Programme beim KabelTV-Anbieter und nicht bei Sky. Sky kann nur bestimmte Verschlüsselungsanforderungen beim KabelTV-Anbieter geltend machen und wenn die nicht erfüllt werden (wie z.B. eine Forderung nach Pairing der KabelTV-Smartcard mit dem KabelTV-Receiver), muss Sky abwägen, ob ihnen die Kabel-Kunden oder die die Einschränkung von Sicherheitsrisiken (z.B. durch die Möglichkeit des missbräuchlichen Cardsharings) wichtiger sind. Bei bei der Sat-Übertragung hat Sky selber die Verschlüsselungstechnologie in der Hand und kann dort direkt auch Sicherheitsrisiken beheben, was sie bei KabelTV nicht können.

Man sollte schon mal ehrlich zu sich selbst sein und nachfolgende Fragen sich stellen, eigene Antworten darauf finden und mit meinen laienhaften Beispielantworten vergleichen:

1. Was ist nachweisbar vertraglich vereinbart worden?

???

2. Was benötigt man zur Enschlüsselung?

Die Smartcard und dafür geeignete Hardware,
die beide zur Entschlüsselung notwendig sind.

3. Wer ist für die kundeneigene Hardware verantwortlich?

Der Kunde selber!

4. Darf die Verschlüsselung während der Vertragslaufzeit
verändert werden?


Ja, zumindest aus wichtigem Grund!

5. Muss ein Kunde mit einer Veränderung der Verschlüsselung
während der Vertragslaufzeit rechnen?

Als langjähriger Kunde wahrscheinlich Ja!
Als vollkommen neuer Kunde wahrscheinlich Nicht!


6. Wer ist dafür verantwortlich, dass nach einer Veränderung
der Verschlüsselung die kundeneigene Hardware weiterhin zur
Entschlüsselung verwendbar ist?


Der Kunde selber, entsprechend 3.!

7. Was kann ein Kunde erwarten, wenn die kundeneigene Hardware
nach einer Veränderung der Verschlüsselung nicht mehr zur
Entschlüsselung mit der Smartcard verwendbar ist?

Eigentlich gar nichts, wenn es für diesen Fall keine vertragliche Reglung
gibt, und bestenfalls eine kulante Lösung des Problems, die in zur
Verfügungstellung von zur Entschlüsselung verwendbarer Hardware oder
einer vorzeitigen Vertragsbeendigung im beiderseitigen Einverständnis
bestehen würde!


Schon am 1. Punkt ist die Klage vor dem Eutiner Amtsgericht gescheitert.

Warten wir eben auf das Berufungs-Urteil vom Landgericht oder auf Urteile anderer Gerichte bei ähnlichen Einzelfallklagen, bis zum Schluss ein letztinstanzliches und rechtsgültiges Urteil irgenwann mal vorliegt.

Natürlich gilt, was nachweisbar vertraglich vereinbart ist, muss auch solange von beiden Vertragsparteien eingehalten werden, wie es ihnen zumutbar ist. Im Streitfall muss dann ein Gericht entscheiden, wem was unter Anwendung geltenden Rechts zumutbar ist oder nicht. Der Ersatz eines kundeneigenen Uralt-Receivers durch den Kunden selbst, ist ihm auf jeden Fall zumutbar, außer der Kunde kann nur mit hohem Aufwand einen passenden Ersatz verwenden.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

Wenn ein Unternehmen telefonisch einen Vertrag mit einem Kunden abschließt, ist das Unternehmen nach §§ 312d,k BGB in de rBeweispflicht, was dabei vereinbart wurde. Sky hat schon schriftlich am 30.04. eingeräumt, die Angaben des Kunden zur eigenen Hardware nicht zu speichern. Dies ist Gesetzesverstoß und bedeutet erst Recht, dass Sky beweisen muss.
Ob Leihgerät oder eigene Hardware vereinbart wurde, ist ja einfach, muss Kunde bei Vertragsschluss ja wählen. Laut Sky wäre eine Wahl zum Leihgerät in der Auftragsbestätigung drin und Kunde hätte Leihgerät bekommen, also leicht festzustellen.
Wenn also eigene Hardware vereinbart wurde, kann man diese bis Laufzeitende verwenden.
Sky darf Vderschlüsselung nach 1.5.1 so verändern, dass es zumutbar ist und Bild nicht ausfällt. Wenn eigener Festplattenreceiver ausfällt und man dann 278 EUR für Leih-FP-Receiver von Sky bezahlen müsste für die letzten 6 Monate des Vertrags, wäre es nicht zumutbar.
Der eigene Receiver fällt aber gar nicht aus, wieso wiederholst du diesen Schmarrn immerzu? Der HD 1000 läuft nach allen Veränderungen weiterhin wunderbar.
Der eigene Receiver fällt aus wegen Pairing der V14 mit einem bestimmten Leihgerät von Sky, das der Kunde gar nicht hat, nicht bestellte, nicht vertraglich vereinbarte. Dies findest du korrekt?
Nach 1.5.2 der AGB darf Verschlüsselungswechsel nicht zum Tausch des eigenen in Leihreceiver führen, Sky aber sagt dies jedem Kunden, der anruft: Nur noch Sky-Leihgeräte gehen. Auch das findest Du richtig?
Beantworte lieber die Fragen, die ich dir vorschlug, um selbst zu erkennen, welchen Irrweg Ihr da lauft.

Verträge sind einzuhalten, Beweislast hat Sky, Vertragsänderungen aus wichtigem Grund führen zu Sonderkündigungsrecht, aber solange Sky neue Verträge mit HD 1000 für SAT und Kabel anbietet (Sky kontrolliert auch bei Kabel die Seriennummer des HD 1000 C und akzeptiert das Gerät noch), kann ja kein so wichtiger Grund vorliegen, und dann wäre auch Sonderkündigungsrecht. Du merkst, deine ständigen Wiederholungen bringen uns keinen Schritt weiter. Du kommst zu mehr Erkenntnis, wenn du mal meine Fragen beantworten würdest. Und ja, man kann weiterhin Sky buchen ohne Leihgerät laut sky.de. Solange kann es keine große Dringlichkeit geben mit dem Pairing, oder?
 
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Was dvbt da sagt hat hand und fuß. Es dreht sich hier seitenlang mehr oder weniger um das streitige thema ob dies oder jenes. MB es bringt leider nichts permanent das selbe zu schreiben. Besser ist es nun auf teil/erfolge oder negative berichte zu warten. Dein szenario betrifft ohnehin nur gesonderte fälle und nicht jeden der jetzt davon betroffen ist und deshalb dreht sich hier seitenlang alles im kreis. Du hast ne ausdauer die einigen nicht passt wo ich natürlich auch recht gebe. Du kannst noch so oft das selbe in veränderter form schreiben.. wir wissen langsam alle wie du zu den agb und ei haltungen stehst nur langsam muss was handfestes kommen sonst sehe ich hier nichts weiter als das du dich zum clown machst. Alle mal tief durchschnaufen und beobachten was sich tut.. und bitte nicht immer wieder urteile aus einem anderen zusammenhang aus 2006 oder älter rausgraben das war was völlig anderes.
 
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Schön, dass die immer selben 2-3 Zweifler mittlerweile einräumen, weder eine der Sachfragen beantworten zu können noch Argument zu haben.
Urteil Eutin 2016 liegt vor: Wer eigene Hardware nachweislich vereinbarte, kann sie auch bis Laufzeitende verwenden.
noch handfester geht es nicht. Dieses Urteil gilt für alle, die die Leihgeräte nicht erstmals bei Vertragsschluss bekamen, sondern im laufenden Vertrag 2014 oder 2015 oder 2016 oder gar keine Leihgeräte erhielten. Dies gilt wohl für die meisten hier.
BGH hat es auch 2007 für die Kunden entschieden, und dieses Grundsatzurteil wurde vom Amtsgericht 2016 bestätigt.
Da keine Agumente gegen Vertragsbruch durch Sky existieren, bleibt der Wunsch von Sky, die Kunden mögen warten. Einige Kunden haben ihr Recht schon durchgesetzt, nutzen eigene Hardware. Klar sollen es nicht mehr werden ;-)
Zum Glück lassen sich nicht alle ohne Argumente einlullen. Länger warten kann man nicht, denn sonst ist eigene Laufzeit nicht mehr lang genug für die Klärung. Wer Sorge hat wegen Gerichtskostenvorschuss, kann Jurist Verbraucherschutz beauftragen oder Prozesskostenhilfe beantragen. Also nicht durch die immer selben monotonen Vorträge von 2-3 Leuten am eigenen Denken hindern lassen.

Man kann auch 2 Jahre warten, ob das Sky-Modul wohl auf Dauer unterstützt wird von Sky oder diversen Linuxreceivern, man kann abwarten, ob Sky bald pleite ist oder was auch immer. Wenn aber man nicht handelt, lacht Sky sich eins.

Zwang zum Leihgerät ist AGB-widrig (1.5.2, 2.1.1), der HD 1000 weiterhin zertifiziert und bei mehreren Kunden als Receiver auf Druck hinterlegt worden.

@chillbreak: Ist es deiner Meinung nach richtig, dass Sky meine V14 mit einem nicht vereinbarten, nicht in den Kundendaten stehenden Leihgerät im Hamburger Lager pairt, nur deshalb mein eigener Festplattenreceiver nicht geht, der gleiche Receiver beim Nachbarn noch läuft, und ich deshalb 278 EUR Leihgebühr bei Sky zahlen muss?
Das findest Du als eventuell richtig, obwohl Sky auch 2016 noch bei Neuverträgen den HD 1000 zuließ? Bedenke, dass in AGB 1.5.2 steht, dass nur Leihgeräte ausgetauscht werden dürfen und Sky für die Leihgeräte mittlerweile doppelt kassiert, min. 99 EUR.
Äußere dazu deine Meinung, dann merkst du selbst, wie ein Richter es erneut entscheiden wird und warum Sky IMMER in allen beendeten Verfahren bisher (meist im Vergleich) einknickt und alle Kosten übernimmt.

@MODS
die letzten 4 Beiträge besser löschen. Immer selbe falsche oder inhaltslose Wiederholung und meine fachlich notwendige und zutreffende und belegte Korrektur, was soll das?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urteil gegen Pairing!

nochmal es liegt garnix vor - du behauptest das nur immer - das ist ein riesenunterschied
vor paar Tagen hiess es noch "noch 1 tag und dann haben wir die Revoltion dann kommt der große hammer etc." nix kam - alles nur heisse luft
nein hier gibt es keine Zweifler und auch nicht 2-3 sondern Leute die Real die Sache einschätzen und welche Erfolgsaussichten maximal möglich sind - diese sind siehe oben erster Beitrag sehr sehr dünn
vertragsauflösung etc.

ebenso muss niemand 278 euro zahlen - er kann - aber er muss nicht
 
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