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Urteil gegen Pairing!

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AW: Urteil gegen Pairing!

Ist ja erkennbar vieles nur Schnick Schnack. Dienstag geht es weiter, kommt solo V14 noch von Sky?
Die Tage kommt die Berufungserwiderung von Sky, weitere Urteile dann im Sommer/Herbst 2016.
Ich stelle zwei einfache Fragen, keine Antwort, alles klar
Sky hat bis Ende 2014 sogar Alphacrypt zugelassen. Mein Vertrag ist von 03/2013, läuft ungekündigt seitdem. Die Richterin und jeder Fachmann sagen, es kommt darauf an, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

Ist doch alles mehrfach erklärt. Sky sagt, Leihgerät oder eigener zugelassener Receiver sind okay. Was ist zugelassen? Was man online eingeben kann. Dies kann man nicht täglich ändern für schon laufende Verträge, sondern nur für neue Verträge. Der PR HD 1000 ist zertifiziert, das Sky-Schreiben vom April 2016 (ganz aktuell) habe ich zitiert.

Meine Fragen traut sich niemand zu beantworten. Man muss 2014 verstehen, um zu wissen, was 2014 die Verträge und Begriffe bedeuteten. Und dann muss man gucken, was sich seitdem verändert hat.

Also beruhigt Euch, alles ist so, wie die Gerichte es sagen und wie Sky-Juristen es sagen: Wer eigene (zugelassene) Hardware mit Zustimmung von Sky bei Vertragsschluss nutzen durfte, darf es auch bis Laufzeitende. So einfach ist das.

Kenne keinen Kunden, der die Zulassung seiner Dreambox bei Gericht durchsetzen will. Wer aber solo V14 ohne Leihgerät weiter nutzen darf, kann natürlich auch mal kurz testen, ob sie noch in der Dreambox läuft, keine Ahnung, mir egal.

Sky hat die Daten der Kunden zum eigenen Receiver nicht gespeichert am Telefon, also hat Sky die Beweislast, was vereinbart wurde. Wäre es ein Leihgerät, würde der Kunde es ja haben und es in der Auftragsbestätigung stehen. War es also ein Kundenreceiver, dann darf der Kunde es auch bis Laufzeitende des Vertrags weiter nutzen.

Ob der Kundenreceiver das Pairing unterstützt, interessiert das Gericht nicht. Sky war ja nicht gezwungen, solche Geräte zuzulassen, hätte ja auf Seriennummern und Geräte mit Pairingunterstützung bestehen können. Aufgabe des Gerichts ist es nicht, Fehler von Sky, die immer noch weiterlaufen, für Sky zu reparieren. Gerichte müssen auf Einhaltung der Verträge achten.

@pehedima
Soll ich aufzählen, was alles neu war in den Posts der letzten drei Tage? Quellen, Urteile, Sky-Briefe, Sky-Zitate usw?
Es gibt 200 Threads für technisches Umgehen von Pairing. Mit 2000 x der gleichen Frage, welchen EMM ich bei welcher WMM in welches Tor schießen soll. Und ein Thread, der tatsächlich positive Lösungen erklärt und erste Erfolge präsentiert. Siehe gestrigen Brief von Sky: "Kunde darf HD 1000 bis Laufzeitende 2017 nutzen- wir belassen es dabei".
Aber die Moderation kann wirklich mal die immer selben sinnlosen Posts ohne Beitrag zum Thema "Es werden aber nicht alle klagen" löschen.

Wenn du aber den Beitrag von DVB-T2HD für sinnvoll erachtest, dann ist er wenigstens witzig. Sky unterliegt nicht dem Rundfunkstaatsvertrag, okay, wer ruft bei Sky an und sagt, der PIN kann entfallen?? Grins
Und auch an DVB-T2 nochmals meine Frage: Welche Geräte ließ Sky denn zu, als man im Juni 2015 eine solo V14 dem Kunden schickte, ohne nach dessen Receiver zu fragen? Und wieso war in der Sekunde das Pairing doch unwichtig, aber man tauschte seit 02/2014 alle Receiver bis 2016? Und wieso wurde mir 04/2016 eine ungepairte V14 zugesandt, wenn das Cardsharing so schlimm wäre? Nachdenken ist da zielführend.

Und das Sky-Modul ist eine Lösung für viele? Du meinst, in manipulietn Geräten? Oder ist dein Tipp ernsthaft für Nutzung in zwei Zimemrn der Kauf von zwei neuen CI+Receivern und 99 EUR für Sky-Modul, um dann auf Aufnahmen von Sky ganz zu verzichten, auch auf SkyOnDemand? Wozu? Vertrag ist Vertrag, AGB-konform mit zwei HD 1000. Läuft doch, was stört dich daran? Tipp: Gepairte V14 funktionieren oft auch in Sky-ebay-Receivern, aber nur mit Umtauschrecht kaufen, ist ja nicht bei jeder gepairten V14 so. Sky-Festplatten von ebay nutzen aber nie etwas.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

@ MarcBush
Die Moderation eines Threads überlasse bitte uns. Wir entscheiden selber welche Beiträge wir für zulässig halten oder auch nicht.

Und nein:
Bitte keine weiteren Aufzählungen, Quellen oder sonstiges.
Ich lese einfach nur die Beträge hier und das reicht mir völlig. Danke.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Mein Vertrag ist von 03/2013, läuft ungekündigt seitdem. Die Richterin und jeder Fachmann sagen, es kommt darauf an, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

Und das halte ich als Laie für Schlichtweg falsch diese Aussage.

Sky hat seit seine Agb's bis dahin mehrmals geändert und 99% der Kunden hat
Die stillschweigende Zustimmung für geänderte AGB bzw. Vertragsinhalte
angenommen.

MfG
 
AW: Urteil gegen Pairing!

ich hab der AGB-Änderung per Rundmail natürlich widersprochen, zumal ich schon im Mai 2014 - vollkommen ahnungslos - das Sky-Paket bekam mit Leihreceiver und V14. Erstmals war ich in Foren unterwegs und machte mich schlau. Widersprach der angedachten Vertragsänderung, diskutierte wild mit Sky, bis die das Pairing im Juni 2014 zurücknahmen und mir solo V14 freischalteten. Mit einem Freimonat entschuldigte sich Sky im Rückruf der Geschäftsebene in 30 min. telefonischem Plauderns.
Da werde ich ja wohl den AGB-Änderungen 12/2014 widersprechen. Das waren die neuen AGB 07.10.2014 mit der Preisanpassungsklausel. Und mit 1.5.2, dass Sky bei Verschlüsselungswechsel Smartcard und entliehene Receiver austauschen darf (also nicht Kundengeräte! wichtig!). Nun gibt es neue Version von 11/2015, nachdem Sky vom Landgericht letztes Jahr auf Klage eines Kunden zu neuen AGB verdonnert wurde mit einem Verfahrensverzeichnis. Findet sich auf der Startseite von Sky neu unten bei "Datenschutz", dann auf der nächsten Seite unter "Verfahrensverzeichnis". Da auch der Hinweis, dass Sky alle Daten, die der Kunde mitteilt, speichern muss, auch die Daten zum Empfangsgerät. Macht Sky doppelt nicht. Oh oh...
Da steht auch, dass der Kunde nach § 34 BDSG seine eigenen Vertragsdaten kostenfrei anfordern darf ("Daten zu Vertragsbeginn" sollte man anfordern), macht Sky auch nicht. Oh oh...

Nach § 10.2 der AGB kann Sky die AGB anpassen, aber stillschweigend nur in unwesentlichen Dingen, die nicht die gegenseitigen Leistungspflichten betreffen, also nicht den Abo-Preis.
Bei mir gelten tatsächlich AGB. Wer aber Vertrag kündigt und dann telefonisch verlängert, hat in der Regel Vertrag ganz ohne AGB. Sehr wichtig zu wissen. § 305 BGB fordert, dass die AGB bei Vertragsschluss dem Kunden bekannt sind (konkrete Möglichkeit der Kenntnisnahme vor oder bei Vertragsschluss) und dass der Kunde ausdrücklich den AGB bei Vertragsschluss zustimmt. Bewiesen muss dies Sky (§ 312k BGB). AGB müssen auch der Auftragsbestätigung in Textform beigefügt sein. Das alles vergisst Sky meist. Wichtig auch für die Frage, ob die einseitige Preisanpassung zulässig sei.

Alsoca. 20 % der Sky-Kunden haben Vertrag ganz ohne AGB. Schockiert? Hab gerade vor zwei Tagen Klageentwurf Sky rübergefaxt mit diesen Argumenten gegen die Preisanpassung bei Kunden, der sonst doppelten Preis zahlen müsste plus 3 EUR extra, weil er angeblich Küdigungsfrist versäumte. Mal gucken, was Sky-Rechtsabteilung dazu meint. Gern lassen wir das auch gerichtlich prüfen. Die Richterin in Eutin hat klar bestätigt, dass AGB in dem Vertrag dort keine Anwendung finden, da im Telefonat nicht nachweislich vereinbart. Auch dies hatte Sky in Schriftsätzen einräumen müssen und dem Urteil nicht widersprochen. Sehr wichtiges Urteil also!
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

bis die das Pairing im Juni 2014 zurücknahmen

Leider auch verkehrt...
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Was ist verkehrt? Ich war gepairt, konnte meinen Panasonic DMR nicht mehr nutzen. Hab mit denen diskutiert, dass ich Vertrag habe: "Receiver: Kundengerät" und ich Leihreceiver ablehnen. Daraufhin wurde das Pairing meiner V14 von Sky aufgegeben, ich konnte wieder meine Panasonic DMR nutzen. Was ist daran nicht verständlich?

Nun wurde 10 x von verschiedenen Leuten hier etwas behauptet, was angeblich nicht stimmen soll, und jedesmal war es ein Irrtum dieser User. Da muss es doch mal KLICK machen...

Beim gestern zitierten Fall hatte Sky das Pairing des Vertrags auch zurückgenommen, ob durch neue V14 oder wie auch immer.
 
AW: Urteil gegen Pairing!


Na, dann kann ich Dir als weiterer Laie einfach mal erklären:
Bei einem Vertrag gilt das, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde. - Welche Überraschung!
Vertragsinhalte ändern sich nicht selbständig nach einer gewissen Zeit. Das gilt auch für AGB, FALLS diese überhaupt bei Vertragsschluss wirksam miteinbezogen wurden (was bei telefonischen Abschlüssen und "Vertragsverlängerungen" so gut wie nie der Fall ist).

Sky hat seit seine Agb's bis dahin mehrmals geändert und 99% der Kunden hat
Die stillschweigende Zustimmung für geänderte AGB bzw. Vertragsinhalte
angenommen.

Selbst wenn Sky ihre AGB immer wieder aktualisiert, die jeweils aktuelle Fassung der AGB gilt dann nur für neue Vertragsabschlüsse, FALLS diese dann bei Vertragsabschluss überhaupt wirksam miteinbezogen werden. Diese einmal vereinbarte Fassung gilt, solange der Vertrag ungekündigt weiterläuft.
Das Inkrafttreten von neuen AGB durch Zusenden einer neuen Fassung während der Vertragslaufzeit und durch stillschweigende Zustimmung des Kunden, kann nur dann erfolgen, wenn man dieses Vorgehen in den ursprünglich wirksam in den Vertrag einbezogenen AGB auch so vereinbart hat.
Hatte man erst gar keine AGB, geht sowas natürlich grundsätzlich nicht. Und bei wem das tatsächlich vereinbart war, der muss und sollte jeder AGB-Änderung seitens Sky schriftlich (mit Nachweis) widersprechen. Jede Änderung der Sky-AGB ist so gut wie immer zum Nachteil des Kunden, es sei denn, ein Gericht hat mal wieder eine Änderung angeordnet.

Wer zu faul zum Widerspruch ist, kann sich dann natürlich nicht nachträglich beschweren.
Aber wie MarcBush auch immer wieder betont:
Selbst mit der aktuellen Fassung der AGB besteht keine Pflicht zum Leihgerätezwang.

Im übrigen, und das ist gaaanz wichtig(!), liegt die Beweispflicht, ob und welche AGB mit einem Kunden vereinbart wurden, ausschließlich bei Sky.
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

Ein Verhalten, wie es der erfolgreichste Staubsaugervertreter nicht besser machen könnte: Immer und immer wieder gebetsmühlenartig als Erwiderung auf jegliche Frage und/oder Kritik aus allen Rohren feuern, jedes einzelne Argument detailliert ausführen, ausschmücken und alles mit aufgesetzter Überzeugung einfach totlabern. Schön den Eindruck erwecken, das das Wiedergegebene als FAKTEN zu sehen ist und die Gerichte folgen müssen. Das Eigeninteresse, sich bei Sky anzubiedern dabei immer elegant ausblenden und kaschieren. (siehe https://www.digital-eliteboard.com/...ng-quot-teil-8-a-post3034111.html#post3034111) Respekt, er hats einfach raus. Genauso lullt man die Lemminge ein und spannt sie vor seinen eigenen Karren. Und immer wieder schön nach Regulierung und Zensur bei den Moderatoren winseln. Nachdem er ein Jahr lang in mehreren Foren viele User nur noch abnervte. Meine Meinung dazu: Hirn einschalten, lesen, nachdenken, überschlafen, lesen, nachdenken. Wer ihm dann noch immer "folgt", hat selber schuld und wird viel Nerven, Zeit und Geld verschwenden.
 
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Besser natürlich, nicht zu machen und schwarzen Bildschirm angucken oder Sky-Receiver raussuchen und die Festplatte für 149 EUR nachbestellen oder für 99 EUR in Sky-Modul tauschen, das wäre Sky natürlich lieber.

Hugos 2 bisherige Beiträge im Forum hätte Carsten Schmidt nicht besser schreiben können
https://www.digital-eliteboard.com/...ng-quot-teil-8-a-post3034111.html#post3034111

Also nachdenken und das OT-Bashing unter Sky-Humor verbuchen, die sind aber auch nervös...

Hugooo, ein Argument nenn doch, trag lieber zum Thema bei.
 
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MB, Warum versuchst du immer zu manipulieren und zu steuern ?
das ist hier ein "Talk"-Thread und huugoo trägt sehr wohl zum Thema bei. zu diesem Thema gehört nämlich schon ein bischen mehr, als dir vielleicht lieb ist. Auch andere haben Argumente, die du aber immer wieder als "OT-bashing" abtust.
Und die Meinungen/Argumente der anderen "User, Laien und OT-Basher" tragen sehr wohl zum Gesamteindruck bei, den sich jeder machen sollte, der "deinen" Weg in Erwägung zieht.
 
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welches Argument?
Was ist sein Tipp? Leihreceiver nutzen und Festplatte für 149 EUR nachbestellen?
Das ist 100 % Sky-Richtlinie.

Ich habe Hugooo um Argument gebeten, nue eins erst einmal. Sachlich besprechen, Für und Wider.
 
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also ich lese da seinen tipp so raus:
...Hirn einschalten, lesen, nachdenken, überschlafen, lesen, nachdenken. Wer ihm dann noch immer "folgt", hat selber schuld und wird viel Nerven, Zeit und Geld verschwenden.

auch wenn es nicht der von dir präferierte weg ist. es steht jedem frei, eine andere meinung zu haben. wie du schon oft geschrieben hast, sachlich besprochen, für und wider...
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Welchen Tipp hat "hugooo"? Sky-Receiver vom Dachboden holen, entstauben, nutzen für Restlaufzeit bis 03/2018? Festplatte 2 TB sich dazu holen für 149 EUR Servicegebühr? Das empfiehlt auch Sky.

Zum Nachdenken fordere ich auch jeden auf. Aber wie ist die Lösung? Ziel des Threads ist ja die Ablehnung der Sky-Hardware. Widerstand gegen Leihgeräte ist das Thema. Dazu sammeln wir die notwendigen Argumente und die beste Vorgehensweise, als Einzelkämpfer hat man keine guten Chancen.

Für die Fans des Sky-Receivers gibt es auch Threads. Was ist also der Beitrag von hugooo? Hat alles keinen Sinn, besser aufgeben? Toller Beitrag, denn es gibt ja schon erste Erfolge und User ohne Pairing mit einem Leihgerät.

Sachliche Diskussion und Argumente wären schön. Nur Bashing, aber kein Beitrag, wie man sich sinnvoll verhalten sollte, um eigene Hardware nutzen zu können.

Ich schlage vor, mit den Musterschreiben 1 und 2 erst (meist erfolglos) Freischaltung für eigenen Receiver zu fordern, dann kostenloses Sky-Modul unter Vorbehalt zu ordern, so vorläufig Sky nutzen, evt. mit passendem Linuxreceiver, und parallel durch Fachmann die Freischaltung für eigene Hardware klären lassen. Man guckt ohne Stress, ohne Mahnungen, muss sich um nichts weiter kümmern.
Argumente dafür z.B.: HD 1000 wurde bei Vertragsschluss vereinbart, von Sky damals als Kundengerät zugelassen; Sky hat Daten zu kundeneigenen Receiver nicht gespeichert - bei allen Kunden, selbst schuld. HD 1000 ist weiterhin zertifiziert, wird soagr bei Neukunden zugelassen. Nach 1.5.2 ist der Austausch des Kundengeräts in einen Leihreceiver unzulässig, Verträge sind zu erfüllen laut BGH [III ZR 247/06] und Urteil Amtsgericht Eutin 15.03.2016 [23 C 691/15], so die Rechtsprechung des BGH aktuell bestätigt.

Andere Empfehlungen/Argumente sind willkommen. Wie könnte man das Ziel besser erreichen?
 
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AW: Urteil gegen Pairing!

also ich lese da seinen tipp so raus:

auch wenn es nicht der von dir präferierte weg ist. es steht jedem frei, eine andere meinung zu haben. wie du schon oft geschrieben hast, sachlich besprochen, für und wider...

Nur stellt er mit seinem "Tipp" die auf Vertragserfüllung Klagenden als potentielle Idioten hin (Hirn einschalten, lesen, nachdenken, überschlafen, lesen, nachdenken. Wer ihm dann noch immer "folgt")
 
AW: Urteil gegen Pairing!

ich interpretiere "hirn einschalten" nicht als idiot, sondern als etwas flapsige aufforderung, nicht blind dem geruch des käse zu folgen. aber wie vieles eben auslegungssache.
und es ist doch auch grundsätzlich richtig, den interessierten usern die möglichkeiten, die unterstützung und AUCH die restrisiken aufzuzeigen.
 
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