AW: Urteil gegen Pairing!
Ist ja erkennbar vieles nur Schnick Schnack. Dienstag geht es weiter, kommt solo V14 noch von Sky?
Die Tage kommt die Berufungserwiderung von Sky, weitere Urteile dann im Sommer/Herbst 2016.
Ich stelle zwei einfache Fragen, keine Antwort, alles klar
Sky hat bis Ende 2014 sogar
Alphacrypt zugelassen. Mein Vertrag ist von 03/2013, läuft ungekündigt seitdem. Die Richterin und jeder Fachmann sagen, es kommt darauf an, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde.
Ist doch alles mehrfach erklärt. Sky sagt, Leihgerät oder eigener zugelassener Receiver sind okay. Was ist zugelassen? Was man online eingeben kann. Dies kann man nicht täglich ändern für schon laufende Verträge, sondern nur für neue Verträge. Der PR HD 1000 ist zertifiziert, das Sky-Schreiben vom April 2016 (ganz aktuell) habe ich zitiert.
Meine Fragen traut sich niemand zu beantworten. Man muss 2014 verstehen, um zu wissen, was 2014 die Verträge und Begriffe bedeuteten. Und dann muss man gucken, was sich seitdem verändert hat.
Also beruhigt Euch, alles ist so, wie die Gerichte es sagen und wie Sky-Juristen es sagen: Wer eigene (zugelassene) Hardware mit Zustimmung von Sky bei Vertragsschluss nutzen durfte, darf es auch bis Laufzeitende. So einfach ist das.
Kenne keinen Kunden, der die Zulassung seiner Dreambox bei Gericht durchsetzen will. Wer aber solo V14 ohne Leihgerät weiter nutzen darf, kann natürlich auch mal kurz testen, ob sie noch in der Dreambox läuft, keine Ahnung, mir egal.
Sky hat die Daten der Kunden zum eigenen Receiver nicht gespeichert am Telefon, also hat Sky die Beweislast, was vereinbart wurde. Wäre es ein Leihgerät, würde der Kunde es ja haben und es in der Auftragsbestätigung stehen. War es also ein Kundenreceiver, dann darf der Kunde es auch bis Laufzeitende des Vertrags weiter nutzen.
Ob der Kundenreceiver das Pairing unterstützt, interessiert das Gericht nicht. Sky war ja nicht gezwungen, solche Geräte zuzulassen, hätte ja auf Seriennummern und Geräte mit Pairingunterstützung bestehen können. Aufgabe des Gerichts ist es nicht, Fehler von Sky, die immer noch weiterlaufen, für Sky zu reparieren. Gerichte müssen auf Einhaltung der Verträge achten.
@pehedima
Soll ich aufzählen, was alles neu war in den Posts der letzten drei Tage? Quellen, Urteile, Sky-Briefe, Sky-Zitate usw?
Es gibt 200 Threads für technisches Umgehen von Pairing. Mit 2000 x der gleichen Frage, welchen EMM ich bei welcher WMM in welches Tor schießen soll. Und ein Thread, der tatsächlich positive Lösungen erklärt und erste Erfolge präsentiert. Siehe gestrigen Brief von Sky: "Kunde darf HD 1000 bis Laufzeitende 2017 nutzen- wir belassen es dabei".
Aber die Moderation kann wirklich mal die immer selben sinnlosen Posts ohne Beitrag zum Thema "Es werden aber nicht alle klagen" löschen.
Wenn du aber den Beitrag von DVB-T2HD für sinnvoll erachtest, dann ist er wenigstens witzig. Sky unterliegt nicht dem Rundfunkstaatsvertrag, okay, wer ruft bei Sky an und sagt, der PIN kann entfallen?? Grins
Und auch an DVB-T2 nochmals meine Frage: Welche Geräte ließ Sky denn zu, als man im Juni 2015 eine solo V14 dem Kunden schickte, ohne nach dessen Receiver zu fragen? Und wieso war in der Sekunde das Pairing doch unwichtig, aber man tauschte seit 02/2014 alle Receiver bis 2016? Und wieso wurde mir 04/2016 eine ungepairte V14 zugesandt, wenn das Cardsharing so schlimm wäre? Nachdenken ist da zielführend.
Und das Sky-Modul ist eine Lösung für viele? Du meinst, in manipulietn Geräten? Oder ist dein Tipp ernsthaft für Nutzung in zwei Zimemrn der Kauf von zwei neuen CI+Receivern und 99 EUR für Sky-Modul, um dann auf Aufnahmen von Sky ganz zu verzichten, auch auf SkyOnDemand? Wozu? Vertrag ist Vertrag, AGB-konform mit zwei HD 1000. Läuft doch, was stört dich daran? Tipp: Gepairte V14 funktionieren oft auch in Sky-ebay-Receivern, aber nur mit Umtauschrecht kaufen, ist ja nicht bei jeder gepairten V14 so. Sky-Festplatten von ebay nutzen aber nie etwas.