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Rundfunkbeitrag: Richter sehen kein Recht auf Barzahlung

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Ein Journalist kämpft für das Recht auf Barzahlung. Am Beispiel des Rundfunkbeitrags versucht er ein Exempel zu statuieren. Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel scheitert er – die Sache ist aber noch nicht vom Tisch.

Bürger haben keinen Anspruch, Rundfunkbeiträge bar zu bezahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag entschieden und die Klage des Frankfurter Journalisten und Autors Norbert Häring abgelehnt. Der Hessische Rundfunk als Gläubiger sei nicht verpflichtet, Barzahlung zu akzeptieren, erklärten die Richter. Sie bestätigten damit ein Urteil aus erster Instanz. Der VGH ließ aber ausdrücklich den Gang zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Häring war einer von zwei Klägern in der Sache vor dem Verwaltungsgerichtshof. Ihm geht es nach eigener Aussage um das Grundsätzliche: "Ich möchte das Recht, bar zu zahlen und sehe, dass dieses Recht gefährdet ist", erklärte er. Der Zwang zu Überweisung oder Bankeinzug könne Nachteile haben – beispielsweise für die Privatsphäre, weil Zahlungen verfolgbar seien. Deshalb kämpft der 55-jährige seit 2015 dafür, Rundfunkbeiträge bar zu bezahlen.


"HR darf Bargeld nicht ablehnen"
Er beruft sich unter anderem auf das Bundesbankgesetz. Das besagt: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." Also dürfe der Gläubiger – in Hessen ist das rechtlich gesehen der Hessische Rundfunk – Bargeld nicht ablehnen, argumentiert der Volkswirtschaftler Häring. Besonders die öffentliche Hand habe kein Recht dazu.

Die Vertreter des Hessischen Rundfunks betonten vor Gericht, dass es bundesweit bereits zehn Urteile in ähnlichen Fällen gebe. Alle seien zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgefallen. Es sei zweifelhaft, ob das Bundesbankgesetz wirklich einen Verbindung zu diesem Fall habe.

"Keine Verpflichtung, Barzahlung zu akzeptieren"
Die Kasseler Richter bestätigte diese Ansicht: Dem Europarecht sowie dem Bundesbankgesetz ließen sich keine Verpflichtungen entnehmen, dass Barzahlungen zu akzeptieren seien. Bei öffentlich-rechtlichen Abgaben könnten grundsätzlich andere Zahlungsweise als Bargeld vorgeschrieben werden.

Norbert Häring zeigte sich über das Urteil nicht überrascht: "Etwas Besseres war nicht zu erwarten." Er werde voraussichtlich Revision einlegen. Ziel sei immer gewesen, den Sachverhalt auf höherer Ebene klären zu lassen. (Az. 10 A 116/17 und 10 A 2929/16)

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Quelle; heise
 

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...möchtest du bei einem Unternehmen dieser Größe jeden Tag die Pfennige zählen und bei der Bank einzahlen?
Dazu noch jeden Einzahlungsbeleg fein säuberlich auftackern und beschriften fürs Finanzamt.
Von den Kosten mal ganz zu schweigen...bist du bereit diese Mehrkosten auch zu tragen?
Bei kleinen Summen beim Händler um die Ecke macht Bargeld Sinn, da dauert eine Kartenzahlung meist länger als Bar.
Aber für immer wiederkehrende Zahlungen ist ein Dauerauftrag bedeutend sinnvoller.
Oder bezahlst du deine Miete auch bar....da würdest du vermutlich kaum noch eine Wohnung bekommen.
 
Business erzeugt auch kosten, das die selbst zu Geld zählen zu faul sind ,ist bezeichnend. Soll doch endlich mel ein Urteil gefällt werden ,welches den Wert des Bargeldes unter den des unbahren setzt. Wenn schon per Gesetz verdienen, dann bitteschön auch noch bequem ?
Jedem seriösen Geschäftsmann ist es egal wie er verdient ,solange er verdient.
 
ich kann wenn ich möchte natürlich meine miete bar einzahlen wenn ich das möchte und der vermieter kann nichts dagegen tun solange die miete pünktlich auf seinem konto ist. hier geht es auch nicht um den sinn der einzahlung sondern viel mehr um die tatsache das dies der erste schritt sein könnte bargeld abzuschaffen. selbst meine tickets / steuerschulden etc., kann ich bei den landeskassen bar einzahlen. warum also nicht auch den beitrag. "Bei öffentlich-rechtlichen Abgaben könnten grundsätzlich andere Zahlungsweise als Bargeld vorgeschrieben werden." aha wir sehen also den ersten schritt um das bankengeheimnis zu umgehen. denn wenn ich mir nichts zu schulden kommen lasse und zahlungswillig bin (wie auch immer mit zulässigen zahlungsmitteln) geht es niemanden etwas an wo ich welche konten habe. ich vermute aber das ist genau sinn und zweck dieser aktion.
 
... kannst ja mal versuchen eine Wohnung zu mieten , aber der Wohnungsgesellschaft mitteilen das du jeden 1. bei denen in der Geschäftsstelle aufschlagen willst und denen die Miete bar bringst.
Was glaubst du wer dir dann was vermietet?
Vielleicht der kleine Vermieter in seinem Häuschen gerade noch.

Es geht hier nicht darum das du deine Miete überweisen tust und das Geld am Schalter einzahlst (das kannst du natürlich machen, kostet aber dein Geld), sondern darum das du ihm Scheine in die Hand drücken willst.


Soll doch endlich mel ein Urteil gefällt werden ,welches den Wert des Bargeldes unter den des unbahren setzt.

Und warum das?
Ist doch beides Gleichwertig!
Bargeld ist doch auch nur bedrucktes Papier, wird als Zahlungsmittel nur akzeptiert weil man sich darauf geeinigt hat.
Nichts anderes ist ein Scheck oder eine Überweisung/Abbuchung.
Oder zahlst du mit Gold, dann ist das was anderes?
Wird aber ein bisschen schwierig...das hat jeden Tag einen anderen Wert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das zeigt mal wieder ,das Du von nix ne Ahnung hast ,selbst Bargeld hat jeden Tag neun anderen Wert .Wenn es denn Gleichwertig ist ,warum wird dann eine Form der Anderen vorgezogen.Der Vermieter ist froh ,wenn er Bargeld bekommt,besser als Mietnomaden ,die ,Marodierenden von Wohnung zu Wohnung ziehen .Aber auch Miete mit gesetzlichen Abgaben zu vergleichen ist hirnrissig ,dem Einen liegt der Markt zugrunde ,dem Anderen ein Gesetz.
 
Von den Kosten mal ganz zu schweigen...bist du bereit diese Mehrkosten auch zu tragen?
Das ist ja auch der Punkt. Man hat ja nicht mal die Wahl diese Mehrkosten tragen zu wollen. Gleiches bei der KFZ Zulassung: Ohne Einzugsermächtigung keine Zulassung - Punkt aus. Ist doch nicht die Frage das dies der sichere Weg ist die Zahlung nicht zu verpassen, aber man kann die Zahlart nicht wählen und wird genötigt immer und überall Kontodaten zu hinterlegen. Das es auch anders geht sehe ich ja selbst bei mir, denn 1 KFZ, das schon ewig zugelassen ist, wird weiter per Überweisung beglichen. Bei heutiger Zulassung undenkbar. Gerade bei staatlichen Stellen sollte man alternativ zahlen dürfen, dabei aber auch ggf. entstehende Mehrkosten übernehmen. Man hat da nun mal nicht die Wahl welchen Anbieter man nutzt, im Gegensatz zum Markt.
 
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