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Off Topic Barzahlung von Rundfunkbeiträgen darf abgelehnt werden

Die Barzahlung des Rundfunkbeitrags darf abgelehnt werden, das geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Nun ist das Bundesverwaltungsgericht aber noch einmal am Zug.

Weil der Hessische Rundfunk (HR) die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen ablehnte, zogen zwei Personen bis vor den EuGH - und haben dort nun eine wohl entscheidende Niederlage eingesteckt. Die Richter entschieden nun nämlich, dass ein Euro-Land seine Verwaltung zwar zur Annahme von Bargeld verpflichten könne - davon könne aus Gründen des öffentlichen Interesses aber auch Ausnahmen geben. Etwa dann, wenn man dadurch den Verwaltungsaufwand gering halten kann.

Die zwei deutschen Staatsbürger wollten ihre Rundfunkgebühren in bar begleichen, der HR lehnte das aber ab und versandte stattdessen Zahlungsbescheide, gegen die die beiden Personen juristisch vorgingen. Schon seit Jahren kursiert im Internet das Gerücht, dass man durch das Angebot einer Barzahlung die Zahlung der Rundfunkbeiträge umgehen könnte, weil die Anstalten eben kein Bargeld akzeptieren.

Ganz vorbei ist die juristische Auseinandersetzung aber noch nicht. Nach dem Urteil des EuGH muss das Bundesverwaltungsgericht nun prüfen, ob es im konkreten Fall tatsächlich verhältnismäßig ist, die Zahlung der Rundfunkbeiträge mit Bargeld zu verweigern. Davon ist aber auszugehen, weil es eben den Verwaltungsaufwand des Beitragsservice massiv erhöhen würde, sollte die Barzahlung erlaubt werden.

Der Streit zwischen HR und den beiden klagenden Personen schwelt schon seit vielen Jahren. Bereits im Jahr 2016 bekam die Rundfunkanstalt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Recht (DWDL.de berichtete). Schon damals mutete die Begründung der zwei Kläger etwas kurios an. Sie könnten schließlich auch zu einer Bank gehen und die Beiträge dort bar auf das Konto des HR überweisen. Das sei allerdings nicht zumutbar, argumentierten sie.

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Quelle; dwdl
 
Rein hypothtisch betrachtet:
Wo steht denn geschrieben, das ich ein Bankkonto haben muss?
Wie also soll ich bezahlen wenn ich kein Bankkonto habe und auch keines will?
Ganz abgesehen davon das man die Zwangsabgabe endlich abschaffen sollte.
P.S. Die Bandbreiten sind woanders weitaus besser...Deutschland ist hier eher Entwicklungsland... :cool:
 
Das habe ich anders verstanden.

Die beiden Kläger waren mit ihrer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich, da das Barzahlungsverbot gegen Bundesrecht verstößt.
Wegen Zweifeln, ob hier Bundesrecht oder EU-Recht angewandt werden muss, ging die Sache an den europäischen Gerichtshof.
Dieser hat geurteilt, dass ein Mitgliedsstaat die Barzahlung prinzipiell einschränken darf, unter gewissen Voraussetzungen.
D.h. es kommt auf das Bundesrecht an und dieses wurde bereits vom BVerwG interpretiert.

Klar, dass ard, zdf und dradio das als großen Sieg in die Welt posaunen, aber das ist es keinesfalls.

Auf einem anderen Blatt steht, was auf diese Entscheidung folgt. Immer nach einer Niederlage vor Gericht hat die Politik die Gesetze umgeschrieben, um bei einer Wiedervorlage zu gewinnen. Das wird in dieser Sache genauso ablaufen.

Wer über die Macht verfügt, lässt sich die Gesetze passend schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wenn du kein eigenes Konto hast, von dem du überweisen kannst, musst du den Geldbetrag in bar bei einer Bank einzahlen und das Geld über die Bank überweisen. Die Bareinzahlung und die Überweisung kosten allerdings Gebühren, die von Bank zu Bank unterschiedlich sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Schwierig nach der Änderung 2013 und nachfolgend Änderung des Rundfunkstaatsvertrages.
Die hier großspurig rumquäken bekommen keine Cent sind mir immer noch eine plausible Erklärung schuldig geblieben wie sie es denn jetzt genau machen. :LOL:
Vor 2013 war das alles kein Problem, ich hab regelmäßig die Briefe in meine BK ignoriert.
Jetzt ist ganz schnell der Gerichtsvollzieher vor der Tür und die Schufa macht einen Eintrag.
Letztes endes wird auf Heller und Pfennig bis zur ersten Rechnung zurück gezahlt.
 
Die Schufa macht einen Eintrag? Das wäre mir bei der Rundfunkgebühr neu... bitte mal Quellen zur Behauptung...
 
Spätestens wenn GEZ eine Vermögensauskunft fordert (wird meistens über Gerichtsvollzieher beantragt), wird dies als Eintrag bei der Schufa fällig.
Der unterliegt dann den üblichen Löschfristen.
 
Zuletzt bearbeitet:
die GEZ verlangt nüscht, da es die ni gibt. Das entsprechende 3-Programm (bei uns MDR) schickt den Gerichtsvollzieher und wenn der nix eintreibt, pfänden die dein Konto und es gibt einen Eintrag ins Schuldnerregister beim Amtsgericht. Wenn bezahlt ist und der Nachweis dem Gerichtsvollzieher nachgewiesen ist, wirste ausm Schuldnerregister gelöscht und der SCHUFA-Eintrag ist dann auch weg. Ob man das zusätzlich beim AG beantragen muss, oder ob die SCHUFA automatisch abgleicht weiß ich nicht. Schon mehrmals bei Bankkunden erlebt. Ist auf jeden Fall kein "harter" SCHUFA-Eintrag der nach Erledigung noch 3 Jahre drinne bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie geht man gegen ard, zdf und dradio vor, wenn sie durch politische Verflechtung und Interessensabgleich derart viel Macht besitzen?
Die Antwort ist eine angepasste Guerilla-Taktik.
Was also kann der Einzelne tun? Sand ins Getriebe schmeißen!

Kostenlos und ohne Risiko:
Einzugsermächtigung widerrufen, dann muss die Anstalt jedes Mal einen Bettelbrief schreiben.
Briefe an den Intendanten schreiben wegen Befreiung aus Gewissensgründen. (geht beliebig oft)
Widerspruch gegen den "Kontostand" einlegen, vollständige Zahlungshistorie verlangen. (geht beliebig oft)
Komplizierte Fragen zur Zahlungspflicht stellen, die Anstalt hat eine Beratungspflicht. (geht beliebig oft)
Datenauskunft nach DSGVO verlangen. (einmal pro Jahr)
Brief an den lokalen Landtagsabgeordneten schreiben, was man von der Zwangsabgabe hält. (vor der Wahl sinnvoll)

Geringe Kosten, ohne Risiko:
Bettelbriefe ignorieren, den Mahnbescheid abwarten und erst dann zahlen.
Der Zahlungsaufschlag ist je nach Bundesland verschieden, z.B. in Bayern 8€ (alle drei Monate)
In manchen Ländern kann man auch direkt bei der Anstalt Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Das ist kostenlos und das sollte man jedes Mal machen, da die Bearbeitung Monate dauert und einen das laufende Widerspruchsverfahren vor neuen Mahnbescheiden schützt. Die nächsten Zahlungen werden um mindestens ein halbes Jahr verzögert.

Mittelhohe Kosten und etwas Risiko:
Warten, bis die Zahlungsaufforderung vom Gerichtsvollzieher kommt, dass dauert meistens ein 3/4 Jahr.
Widerspruch einlegen mit der Begründung die Bescheide der Anstalt nicht erhalten zu haben.
Ein Bescheid wird erst mit seiner Zustellung wirksam. Da diese aus Kostengründen nicht per Einschreiben versendet werden, kann die Zustellung nicht belegt werden.
Falls das klappt, muss die Anstalt von da an alle Mahnungen per Einschreiben versenden. Das erhöht die Portokosten pro Brief auf 3,30€.
Falls nicht, will der Gerichtsvollzieher ca. 40€ extra (je nach Bundesland verschieden).
Einen Schufa-Eintrag gibt es erst dann, wenn man sich weiterhin weigert zu zahlen.

Klar, dauerhaft der Zwangsabgabe entziehen wird nicht klappen.
Auch Klagen vor Gericht bringen nichts, da die Gesetze solange angepasst wurden, bis man keine Chance auf Erfolg hat.
Auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben gekuscht vor der Macht.

Was bringt es dann überhaupt?
Alle diese Maßnahmen haben zwei Ziele. Den Aufwand und damit die Kosten hochzutreiben. Plus die Zahlung solange wie möglich zu verzögern.
Denn die Anstalten brauchen dringend mehr Geld, um ihr verschwenderisches System am Leben zu halten! Die letzte Erhöhung hat ja bekanntlich nicht geklappt.
Außerdem nähert man sich gefährlich nah der psychologischen Marke von 20€ pro Monat. Und je höher die Zwangsabgabe, desto mehr Widerstand entsteht.
Sobald der Druck groß genug ist, wird in irgendeinem Bundesland der Rundfunkstaatsvertrag gekündigt. Eines genügt völlig. Und dann sind die Anstalten erledigt.

Unrealistisch?
Die letzte, von den Anstalten mit Untergangsdrohung des Abendlandes erpresste Erhöhung, wurde in Sachsen-Anhalt erfolgreich verhindert.
In anderen Ländern mit Zwangsabgabe wurden die Anstalten zu empfindlichen Sparmaßnahmen verdonnert (GB, Schweiz).
Oder der Rundfunk wurde gleich komplett privatisiert (Neuseeland).
Über kurz oder lang kommt das auch bei uns. Das können die Anstalten nicht mehr verhindern. Nur wann, das liegt an jedem Einzelnen von uns.

Geschrieben auf meiner privaten Bedürfnisanstalt.
 
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