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Off Topic Bundesverwaltungsgericht entscheidet zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags

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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. April über die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden. Danach sind die Rundfunkanstalten grundsätzlich berechtigt, die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags in ihren Satzungen zu beschränken. Lediglich Beitragspflichtigen, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, soll die Zahlung des Beitrags mit Bargeld ohne Zusatzkosten ermöglicht werden.

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Dr. Nina Hütt, Justiziarin des prozessbeteiligten Hessischen Rundfunks, begrüßt es, dass das Verfahren zur Zahlungsweise des Rundfunkbeitrags damit abgeschlossen werden konnte: „Die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice werden die Details der Entscheidung sorgfältig prüfen, sobald diese vorliegt.“

„Über Anpassungen des Verfahrens zur Leistung der Rundfunkbeiträge werden wir zu gegebener Zeit auf rundfunkbeitrag.de informieren,“ so Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Zuletzt hatte sich - auf Basis der Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts - der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26. Januar 2021 (C-422/19) mit den europarechtlichen Implikationen der Bargeldzahlung öffentlicher Forderungen befasst. Der EuGH hat entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, diese Zahlungsmöglichkeit aus Gründen des öffentlichen Interesses und unter bestimmten Voraussetzungen aber auch beschränken können.

Der Beitragsservice empfiehlt allen Beitragszahlenden, den Rundfunkbeitrag bargeldlos per SEPA-Lastschrift zu entrichten. Anpassungen des Rundfunkbeitrags, wie zuletzt im August 2021, werden bei Lastschriftzahlenden automatisch berücksichtigt. Außerdem ist gewährleistet, dass keine Zahlung vergessen werden kann.

„Die Zahl derer, die die Vorteile des Lastschriftverfahrens für sich nutzen und dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat zum Einzug fälliger Rundfunkbeiträge erteilt haben, ist zuletzt weiter angestiegen“, so Michael Krüßel. „Die Quote der Lastschriftzahlenden liegt inzwischen bei über 70 Prozent.“ Entscheidend sei für die meisten, dass sie sich nach der Erteilung des SEPA-Mandats nicht mehr selbst um die pünktliche Zahlung des Beitrags kümmern müssten, so Krüßel: „Das übernehmen dann wir.“

Alle relevanten Informationen zur Zahlung des Rundfunkbeitrags hat der Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de/zahlung zusammengestellt. Dort wird u. a. erklärt, wie und in welchem Rhythmus der Rundfunkbeitrag gezahlt werden kann, welche Bankverbindungen es gibt, welcher Verwendungszweck bei einer Überweisung angeben werden muss und was passiert, wenn der Rundfunkbeitrag einmal nicht fristgerecht gezahlt werden kann.

Quelle; INFOSAT
 
Ich weis auch nicht was das soll - man kommt ohnehin nicht an den Gebühren der staatlichen Pay TV Sender vorbei es sei denn man ist von der Gebühr befreit ...
Und wenn die das jetzt eingeführt hätten wären die auf die Idee gekommen alles in 1 Cent Münzen zahlen zu wollen :)

Briefmarken sind auch noch offizielles Zahlungsmittel können die auch noch versuchen einzuklagen :) :) :)
Dann sendest denen Briefmarken in Höhe der Gebühr ... :)

Wobei das auch kein großer Aufwand gewesen wäre Barzahlen geht ja auch schon für Online Geschäfte - dann bekommst einen QR-Barcode und du zahlst das zum Bsp. beim Kaufland ein.
Ich könnte mir auch vorstellen das das Lotto Geschäfte auch machen würden natürlich gegen 5,- € Gebühr pro Überweisung :)
 
Das ist ganz einfach, es geht darum diesem Gebilde die Finanzkraft zu entziehen. Es gibt mehr als genug Gründe dafür, die man aber hier nicht weiter erläutern muss.


Gruß
 
Es geht darum, dass die dir unverhältnismäßig viel Geld abpressen und auch noch die Frechheit besitzen, die Art der Bezahlung vorzugeben.

Das einzige, wo das erlaubt ist sind STEUERN, aber genau das soll der "Beitrag" nicht sein, da seine Einführung den Ländern sonst verboten wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
@asa aber das wäre ja nun geklärt - und du kommst um den Beitrag trotzdem nicht herum ...
Naja das macht nicht wirklich viel Sinn oder ?



Ich wäre für die Lösung das es einfach vom Gericht eine Bankanweisung gibt und dann geht dein KTO notfalls auch ins Minus ...
Beim nächsten Lohn / ALG wird das KTO erst einmal ausgeglichen und dann hast du die Rennereien wenn der Automat plötzlich keine Kohle mehr ausspuckt
oder die Miete nicht mehr überwiesen wird.

Dann wirst du mal sehen wie schnell die Leute alles brav und pünktlich überweisen ...
 
Es sind Fälle bekannt, bei denen die Zahlsklaven lieber in den Knast gegangen sind, als den Zwangsbeitrag zu zahlen.
Wer hat die Weisheit, den Sinn festzustellen?
Wenn jemand für seine Überzeugung sogar seine Freiheit einsetzt, nötigt mir das Respekt ab.

@Katze Flohli
Dein Vorschlag untergräbt unser Rechtssystem, in dem einem vermeintlichen Schuldner das Einspruchsrecht zusteht.
Hast du dir das auch gut überlegt, einen Staat zu wollen, der Zwangsmaßnahmen ohne Rechtsbehelf durchsetzt?
 
Das Rechtssystem wird nicht untergraben weil,
Wenn du richtig gelesen hast hieß es "gerichtliche Bankanweisung" vor Gericht hast du ja alle Möglichkeiten incl. Rechtsanwalt Einspruch zu erheben.
Danach sollte es dir direkt an die Kohle gehen und dein KTO notfalls ins Minus und fertig ...

Ich lese hier keine Not sondern reine Willkür aus deinen Beiträgen raus und mir persönlich ist es Wurst ob du dann noch alles bezahlen kannst oder aus deiner Wohnung fliegst.
 
Bitte beachtet auch hier die §§ 4 und 15 der boardregeln!
 
So, gut ist. Hier werden die boardregeln missachtet. Daher zu!
 
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