Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. April über die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden. Danach sind die Rundfunkanstalten grundsätzlich berechtigt, die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags in ihren Satzungen zu beschränken. Lediglich Beitragspflichtigen, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, soll die Zahlung des Beitrags mit Bargeld ohne Zusatzkosten ermöglicht werden.
Dr. Nina Hütt, Justiziarin des prozessbeteiligten Hessischen Rundfunks, begrüßt es, dass das Verfahren zur Zahlungsweise des Rundfunkbeitrags damit abgeschlossen werden konnte: „Die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice werden die Details der Entscheidung sorgfältig prüfen, sobald diese vorliegt.“
„Über Anpassungen des Verfahrens zur Leistung der Rundfunkbeiträge werden wir zu gegebener Zeit auf rundfunkbeitrag.de informieren,“ so Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Zuletzt hatte sich - auf Basis der Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts - der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26. Januar 2021 (C-422/19) mit den europarechtlichen Implikationen der Bargeldzahlung öffentlicher Forderungen befasst. Der EuGH hat entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, diese Zahlungsmöglichkeit aus Gründen des öffentlichen Interesses und unter bestimmten Voraussetzungen aber auch beschränken können.
Der Beitragsservice empfiehlt allen Beitragszahlenden, den Rundfunkbeitrag bargeldlos per SEPA-Lastschrift zu entrichten. Anpassungen des Rundfunkbeitrags, wie zuletzt im August 2021, werden bei Lastschriftzahlenden automatisch berücksichtigt. Außerdem ist gewährleistet, dass keine Zahlung vergessen werden kann.
„Die Zahl derer, die die Vorteile des Lastschriftverfahrens für sich nutzen und dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat zum Einzug fälliger Rundfunkbeiträge erteilt haben, ist zuletzt weiter angestiegen“, so Michael Krüßel. „Die Quote der Lastschriftzahlenden liegt inzwischen bei über 70 Prozent.“ Entscheidend sei für die meisten, dass sie sich nach der Erteilung des SEPA-Mandats nicht mehr selbst um die pünktliche Zahlung des Beitrags kümmern müssten, so Krüßel: „Das übernehmen dann wir.“
Alle relevanten Informationen zur Zahlung des Rundfunkbeitrags hat der Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de/zahlung zusammengestellt. Dort wird u. a. erklärt, wie und in welchem Rhythmus der Rundfunkbeitrag gezahlt werden kann, welche Bankverbindungen es gibt, welcher Verwendungszweck bei einer Überweisung angeben werden muss und was passiert, wenn der Rundfunkbeitrag einmal nicht fristgerecht gezahlt werden kann.
Quelle; INFOSAT
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Dr. Nina Hütt, Justiziarin des prozessbeteiligten Hessischen Rundfunks, begrüßt es, dass das Verfahren zur Zahlungsweise des Rundfunkbeitrags damit abgeschlossen werden konnte: „Die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice werden die Details der Entscheidung sorgfältig prüfen, sobald diese vorliegt.“
„Über Anpassungen des Verfahrens zur Leistung der Rundfunkbeiträge werden wir zu gegebener Zeit auf rundfunkbeitrag.de informieren,“ so Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Zuletzt hatte sich - auf Basis der Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts - der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26. Januar 2021 (C-422/19) mit den europarechtlichen Implikationen der Bargeldzahlung öffentlicher Forderungen befasst. Der EuGH hat entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, diese Zahlungsmöglichkeit aus Gründen des öffentlichen Interesses und unter bestimmten Voraussetzungen aber auch beschränken können.
Der Beitragsservice empfiehlt allen Beitragszahlenden, den Rundfunkbeitrag bargeldlos per SEPA-Lastschrift zu entrichten. Anpassungen des Rundfunkbeitrags, wie zuletzt im August 2021, werden bei Lastschriftzahlenden automatisch berücksichtigt. Außerdem ist gewährleistet, dass keine Zahlung vergessen werden kann.
„Die Zahl derer, die die Vorteile des Lastschriftverfahrens für sich nutzen und dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat zum Einzug fälliger Rundfunkbeiträge erteilt haben, ist zuletzt weiter angestiegen“, so Michael Krüßel. „Die Quote der Lastschriftzahlenden liegt inzwischen bei über 70 Prozent.“ Entscheidend sei für die meisten, dass sie sich nach der Erteilung des SEPA-Mandats nicht mehr selbst um die pünktliche Zahlung des Beitrags kümmern müssten, so Krüßel: „Das übernehmen dann wir.“
Alle relevanten Informationen zur Zahlung des Rundfunkbeitrags hat der Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de/zahlung zusammengestellt. Dort wird u. a. erklärt, wie und in welchem Rhythmus der Rundfunkbeitrag gezahlt werden kann, welche Bankverbindungen es gibt, welcher Verwendungszweck bei einer Überweisung angeben werden muss und was passiert, wenn der Rundfunkbeitrag einmal nicht fristgerecht gezahlt werden kann.
Quelle; INFOSAT