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Off Topic Rundfunkbeitrag: Gebührenbefreiung für unzufriedene Zuschauer möglich?

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Klage auf Gebührenbefreiung wegen schlechter Programminhalte: Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden.
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Eine Frau aus Rosenheim kämpfte darum, von den Rundfunkgebühren befreit zu werden, da sie die Programminhalte als unzureichend empfand.
Die Entscheidung über diesen Fall liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

Unter dem aktuellen Rundfunkbeitragsmodell zahlt jeder Haushalt in Deutschland monatlich 18,36 Euro oder jährlich 220,32 Euro.
Die besagte Frau aus Rosenheim war jedoch der Meinung, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr zeitgemäß seien und bevorzugte Angebote wie Amazon Prime, Apple TV und Netflix. Aus diesem Grund strebte sie eine Gebührenbefreiung an und zog vor Gericht.

Die unzufriedene Beitragszahlerin argumentierte, dass es ein strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebe, insbesondere hinsichtlich der Meinungsfreiheit und Programmvielfalt. Sie erwartete, dass die Verwaltungsgerichte dies prüfen und feststellen würden.
Obwohl das Verwaltungsgericht München die Klage zunächst abwies, wurde aufgrund der Bedeutung des Falls eine Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
Letztendlich wurde auch hier die Klage abgelehnt.

In einem wegweisenden Urteil stellte der BayVGH fest, dass die Rundfunkbeitragspflicht unabhängig von der Programminhalte bestehe und die Qualität des Programms nicht als Grund für eine Gebührenbefreiung herangezogen werden könne.
Stattdessen sei es Sache der Aufsichtsgremien zu beurteilen, ob die öffentlich-rechtlichen Sender ihren verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen.

Trotz der Ablehnung der Gebührenbefreiung durch die Gerichte besteht für unzufriedene Zuschauer die Möglichkeit, sich über das Programm zu beschweren.
Die Klägerin legte Berufung ein, die jedoch zurückgewiesen wurde.
Das Gericht betonte, dass der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für den Empfang von Rundfunkdiensten erhoben werde und eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherstellen solle.

Die nächste Instanz in diesem Fall ist nun das Bundesverwaltungsgericht, das eine Revision zugelassen hat.
Die Entscheidung des BVerwG könnte Klarheit darüber bringen, ob und unter welchen Bedingungen Einwände gegen die Beitragserhebung aufgrund struktureller Defizite im Programm gerechtfertigt sind.
Diese Entwicklung wird von Experten als potenziell wegweisend für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF angesehen.
Es bleibt abzuwarten, ob eine mögliche Vielfalts- und Qualitätsoffensive seitens der Sender eingeleitet wird, um auf die Bedenken der unzufriedenen Zuschauer einzugehen, bevor das Gerichtsurteil gefällt wird.
 
Dann darf die Frau aber auch kein Internet haben. Da dafür wird ja auch GEZ bezahlt. Und da kann sie sich ja das selber aussuchen, was sie hören oder sehen will.
 
Da muss ich dir leider recht geben! Da es halt vieles gibt, wo GEZ berechnet wird. Es sind ja nicht nur die öffentlich-rechtlichen Sender die darunter fallen. Ich glaube auf CD-R, die man früher zum Brennen gekauft hasst, wurden damals auch plötzlich GEZ darauf gerechnet ;-).

Aber wir hier in DE können uns noch glücklich schätzen mit dem Preis von ca. 19 € bei vielen anderen kostet es viel mehr. Und die haben genau so viel schlechte Sachen im Program :p
 
Das ist eine anmassung der öffentlich-rechtlichen die ihresgleichen sucht.
Bezahlen, ob man tv/radio/internet hat oder nicht. Nur damit sie angestaubte inhalte/filme mit schauspielern bringen können, die zarah leander noch persönlich kannten. Oder damit solchen abgehalfterten Leuten, wie carmen nebel, florian silbereisen, ross anthony und co, die taschen gefüllt werden kann.
 
sag nichts gegen Florian Silbereisen, es muss auch etwas für meine Altersgruppe geben :ROFLMAO:

Ich hatte vor Jahres schon regen Schriftverkehr mit dem SWR, als der Laden noch GEZ hieß, ich hatte damals mehrfach vorgeschlagen, dass die ÖR wie in anderen Ländern ihre Sender auch verschlüsseln sollten und somit jeder selbst entscheiden kann, ob er diese sehen will oder nicht, die Antwort darauf war ein lapidares "das ist zu teuer", klar, dann könnten sich die Oberen der jeweiligen Sendeanstalten nicht mehr so einfach aus den Kassen bedienen, siehe RBB.
 
Dann darf die Frau aber auch kein Internet haben. Da dafür wird ja auch GEZ bezahlt. Und da kann sie sich ja das selber aussuchen, was sie hören oder sehen will.
Na dann ist Deutschland wohl das einzige Land das Internet hat - und im übrigen muss man auch für Internet bezahlen . was soll der Quatsch. Zudem ist es in der Zwischenzeit so , das die Pflicht der Information ganz schön verlogen ist. Siehe Demonstrationen die teilweise von ARD und ZDF nicht mal erwähnt wurden . NTV und Welt dagegen schon. Sie hat recht. Es ist nicht mehr zeitgemäß. Und zudem auch noch Werbe orientiert.

Es gibt in der heutigen Zeit andere Möglichkeiten sich am Geld der Bürger zu bereichern . Siehe HD+ oder andere . In der technischen Zeit ist es möglich seine Leistungen über andere Kanäle einzuziehen. Man muß nicht eine Lösung der Abzocke wählen . Da meine ich das das Bundesverwaltungsgericht noch ein wenig "altbachen" reagiert. Man hatte auch eine Gebühr für den Satellitenempfang eingeführt, oder einführen wollen und nicht geschafft es einzuführen.
 
Ich kann die Frau gut verstehen.
In einem wegweisenden Urteil stellte der BayVGH fest, dass die Rundfunkbeitragspflicht unabhängig von der Programminhalte bestehe und die Qualität des Programms nicht als Grund für eine Gebührenbefreiung herangezogen werden könne.
Stattdessen sei es Sache der Aufsichtsgremien zu beurteilen, ob die öffentlich-rechtlichen Sender ihren verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen.
Wenn man schon dazu verpflichtet wird, seinen Beitrag für überwiegend Staatspropaganda und Hirnlos-TV zu entrichten,
sollte man ein Mitbestimmungsrecht für den Programminhalt erhalten.
Ob es dann besser werden würde?:unsure::)
 
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