PETKA 8.3 Hardlock freie Version bald verfügbar..
Die kommende PETKA-Version hat folgende Eigenschaften:
- Offline Vin Suche
- Verbesserte Grafik
- 3D Viewer aktiviert
- Datenstände laufen nie wieder ab
- Terminalserver-Sitzung aktiviert
- Offline- und Online-TKR-Video, PDF
- Offline- und Online-TNR-BILDER
- Optionaler Offline-3D-Server
- Inklusive Preis**²- und Datenaktualisierung
- FIN Ersteller
- Kein Hardlock Dongle und Emulator erforderlich
- PET2 und ML (Trucks und Bus) integriert
**2
(Die Preise sind auf das jeweilige Landeswährung änderbar, z.B. auf Czech )
PETKA 8.3 Hardlock free Version coming soon..
The upcoming PETKA version has the following features:
- Offline Vin Search
- Improved graphics
- 3D viewer activated
- Data statuses never expire again
- Terminal server session activated
- Offline and online TKR video, PDF
- Offline and online TNR IMAGES
- Optional offline 3D server
- Including price**² and data updates
- VIN Creator
- No hardlock dongle and emulator required
- PET2 and ML (Trucks and Bus) integrated
**2
(The prices can be changed to the respective national currency, e.g. to Czech)
Hinweis:
Die Gerichte haben Maßnahmen des „Reverse Engineering“ bislang im Wesentlichen als wettbewerbsrechtlich unzulässig angesehen. Das GeschGehG erkennt die Zulässigkeit der Erlangung eines Geschäftsgeheimnisses durch „Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen“ eines Produkts nunmehr ausdrücklich an. Voraussetzung ist, dass das Produkt öffentlich verfügbar ist oder sich im rechtmäßigen Besitz des „Engineers“ befindet und dieser keiner besonderen Geheimhaltung unterliegt. Um Maßnahmen des „Reverse Engineering“ zu verhindern, sollten Unternehmer zukünftig verstärkt darauf achten, auf welcher vertraglichen Grundlage sie Produkte zu Beobachtungs- oder Testzwecken Dritten zur Verfügung stellen.
Reverse-Engineering ausdrücklich erlaubt. Reverse-Engineering bedeutet, Produkte anderer Unternehmen zu beobachten, zu untersuchen, rückzubauen oder zu testen, um deren bis dahin nicht bekannte, mithin geheime Konstruktion oder Funktionalität zu ermitteln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG).