AW: Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen
Traurig, aber wahr....die JC Mitarbeiter haben das Recht:
Zitat:
Gesundheitliche Probleme sind häufig die Ursache dafür, dass Arbeitsuchende bestimmte Arbeiten und Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Die Bundesagentur für Arbeit ist per Gesetz verpflichtet, Eignung und Leistungsfähigkeit der von ihr betreuten Kundinnen und Kunden bei der Arbeitsvermittlung und bei der Prüfung von Leistungsansprüchen angemessen zu berücksichtigen.
Der Ärztliche Dienst ist ein eigener interner Fachdienst der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Fachdienst hat die Aufgabe, die
gesundheitlichen Einschränkungen von Arbeitsuchenden festzustellen und die Auswirkungen der festgestellten Gesundheitsstörungen auf die Leistungsfähigkeit und/oder die Eignung für bestimmte Berufe zu beurteilen (= ärztliche Begutachtung).
Der Ärztliche Dienst wird nur nach Beauftragung tätig. Zuständig für die Beauftragung ist immer die jeweils für Sie zuständige Fachkraft. Dies gilt, egal ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II haben und auch wenn Sie noch erwerbstätig, aber dennoch arbeitsuchend, sind.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Etwas anders sieht es mit der zwangsweisen Aufnahme einer psychatrischen Behandlung aus. Dazu hatten wir in diesem Bereich
HIER schon eine Meldung von TV Pirat.
Gruß
Fisher