Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitung (SZ) zufolge sollen deutsche Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa seit Jahren Millionen Handyvertragsdaten gesammelt haben – ohne Einwilligung.
Verbraucher- und Datenschützer kritisieren diese Praxis heftig. Zudem gilt seit Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der zufolge die Speicherung von Handyvertragsdaten durch Auskunfteien eindeutig unzulässig ist, sofern die Betroffenen dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Hinzu kommt, dass die Daten nicht einfach nur gesammelt und gespeichert werden.
Wie der Branchenverband Die Wirtschaftsauskunfteien auf Anfrage von NDR und SZ in einer Stellungnahme einräumte, würden die Daten auch dazu genutzt, um die Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen zu bewerten, wodurch möglicherweise auch Entscheidungen über Kreditvergaben beeinflusst würden.
Auf Grundlage der gespeicherten Handyvertragsdaten können Schufa und Co ableiten, ob Verbraucher:innen oft Verträge wechseln, einem Unternehmen lange treu bleiben oder wie viele Verträge sie abschließen. Die DSGVO besagt hingegen ganz klar, dass nur die Daten säumiger Zahler:innen und Betrüger:innen gespeichert werden dürfen, nicht aber die von Millionen unbescholtener Kundinnen und Kunden.
Verbraucherzentrale fordert Löschung der Daten
Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), gegenüber der SZ: „Wir haben die große Sorge, dass Menschen hier gläsern gemacht werden und womöglich in der Zukunft keine Verträge bekommen, weil sie gerne mal den Anbieter wechseln und so vielleicht anstrengend sind aus Sicht der Unternehmen.“ Das sei ein falscher Weg und die Daten müssten gelöscht werden, fordert der VZBV-Chef.
Landesdatenschützer:innen monieren „intransparentes Verhalten“
Auch aus den Kreisen der deutschen Landesdatenschützer:innen wird Kritik laut, da die Auskunfteien lange gar nicht offengelegt hätten, dass sie die Handyvertragsdaten quasi zweckentfremden, um damit die Bonität von Menschen zu beurteilen. Landesdatenschützer:innen sprechen von einem „intransparenten Verhalten“, das sie „enttäuscht“ habe.
„Jeder hat das Recht, selbst darüber zu bestimmen, welche Daten er preisgibt“, so der hessische Landesdatenschutzbeauftragter Alexander Roßnagel gegenüber SZ. Die vor drei Jahren in Kraft getretene DSGVO habe „die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.“
Auskunfteien verteidigen Bonitätsprüfung
Die Wirtschaftsauskunfteien rechtfertigen die Zweckentfremdung der Handydaten damit, dass auf diese Weise frühzeitig Betrüger:innen erkannt werden könnten und finanzschwächere Menschen von der Auswertung der Daten sogar profitieren, sofern sie Unternehmen wie beispielsweise der Schufa nicht bekannt seien.
„Gerade Verbraucher und Verbraucherinnen, die bisher keine positive Kredithistorie haben, wie zum Beispiel junge Konsumenten, Migranten und häufig auch Seniorinnen, sind auf die Verarbeitung solcher Informationen angewiesen“, so der Branchenverband der Wirtschaftsauskunfteien gegenüber NDR und SZ. Dann wisse man wenigstens, dass jemand seine Handyrechnung regelmäßig bezahlt.
Quelle; t3n
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Verbraucher- und Datenschützer kritisieren diese Praxis heftig. Zudem gilt seit Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der zufolge die Speicherung von Handyvertragsdaten durch Auskunfteien eindeutig unzulässig ist, sofern die Betroffenen dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Hinzu kommt, dass die Daten nicht einfach nur gesammelt und gespeichert werden.
Wie der Branchenverband Die Wirtschaftsauskunfteien auf Anfrage von NDR und SZ in einer Stellungnahme einräumte, würden die Daten auch dazu genutzt, um die Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen zu bewerten, wodurch möglicherweise auch Entscheidungen über Kreditvergaben beeinflusst würden.
Auf Grundlage der gespeicherten Handyvertragsdaten können Schufa und Co ableiten, ob Verbraucher:innen oft Verträge wechseln, einem Unternehmen lange treu bleiben oder wie viele Verträge sie abschließen. Die DSGVO besagt hingegen ganz klar, dass nur die Daten säumiger Zahler:innen und Betrüger:innen gespeichert werden dürfen, nicht aber die von Millionen unbescholtener Kundinnen und Kunden.
Verbraucherzentrale fordert Löschung der Daten
Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), gegenüber der SZ: „Wir haben die große Sorge, dass Menschen hier gläsern gemacht werden und womöglich in der Zukunft keine Verträge bekommen, weil sie gerne mal den Anbieter wechseln und so vielleicht anstrengend sind aus Sicht der Unternehmen.“ Das sei ein falscher Weg und die Daten müssten gelöscht werden, fordert der VZBV-Chef.
Landesdatenschützer:innen monieren „intransparentes Verhalten“
Auch aus den Kreisen der deutschen Landesdatenschützer:innen wird Kritik laut, da die Auskunfteien lange gar nicht offengelegt hätten, dass sie die Handyvertragsdaten quasi zweckentfremden, um damit die Bonität von Menschen zu beurteilen. Landesdatenschützer:innen sprechen von einem „intransparenten Verhalten“, das sie „enttäuscht“ habe.
„Jeder hat das Recht, selbst darüber zu bestimmen, welche Daten er preisgibt“, so der hessische Landesdatenschutzbeauftragter Alexander Roßnagel gegenüber SZ. Die vor drei Jahren in Kraft getretene DSGVO habe „die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.“
Auskunfteien verteidigen Bonitätsprüfung
Die Wirtschaftsauskunfteien rechtfertigen die Zweckentfremdung der Handydaten damit, dass auf diese Weise frühzeitig Betrüger:innen erkannt werden könnten und finanzschwächere Menschen von der Auswertung der Daten sogar profitieren, sofern sie Unternehmen wie beispielsweise der Schufa nicht bekannt seien.
„Gerade Verbraucher und Verbraucherinnen, die bisher keine positive Kredithistorie haben, wie zum Beispiel junge Konsumenten, Migranten und häufig auch Seniorinnen, sind auf die Verarbeitung solcher Informationen angewiesen“, so der Branchenverband der Wirtschaftsauskunfteien gegenüber NDR und SZ. Dann wisse man wenigstens, dass jemand seine Handyrechnung regelmäßig bezahlt.
Quelle; t3n