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Handy - Navigation o2 darf Positiv-Daten nicht an Schufa weitergeben

Auch wenn es keine Zahlungsausfälle oder Vertragsprobleme gab, übermittelte o2 positive Daten über die Kunden an die Schufa. Das hat ein Gericht inzwischen untersagt.

Die Weitergabe von Kundendaten durch Firmen an die Schufa, die Berechnung des Schufa-Scores zur Bonität und die Auskunftsmöglichkeiten der Verbraucher sind Themen, die in diesem Jahre bereits mehrfach in der Öffentlichkeit diskutiert wurden. Mittlerweile gibt es ein interessantes Gerichtsurteil gegen o2 über das die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer berichtet (Az.: 33 O 5976/22).

In dem Fall geht es darum, welche Daten der Netzbetreiber an die Schufa weitergeben darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist aber damit zu rechnen, dass sich demnächst auch die Telekom und Vodafone mit dem Thema beschäftigen dürfen.

Weitergabe von Positivdaten vor Gericht

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Urteil gegen o2 wegen Datenweitergabe an Schufa
Fotos: naschman - fotolia.com/teltarif.de, Grafik/Montage: teltarif.de

Das Landgericht München I hat laut der Mitteilung der Kanzlei in dem Urteil entschieden, dass Telefónica nach Abschluss eines Telekommunikationsvertrags keine Positivdaten von seinen Kunden an die Auskunftei Schufa übermitteln darf. Mit Urteil vom 25. April 2023 habe das Gericht die Weitergabe als rechtswidrig gerügt und den individuellen Schutz personenbezogener Daten höher als das Interesse des Unternehmens bewertet.

Im November 2021 war nach Medienberichten bekannt geworden, dass die Schufa auch sogenannte Positivdaten sammelt, ohne dafür die Einwilligung der Kunden einzuholen. Die größten Mobilfunkanbieter wie Telefónica, Telekom und Vodafone hatten derartige (positive) Vertragsdaten weitergeleitet. Das Landgericht München wertete diese Vorgehensweise als Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

o2 berief sich sogar auf die DSGVO


NDR, Süddeutsche Zeitung und Verbraucherzentrale NRW hatten seinerzeit herausgefunden, dass deutsche Auskunfteien wie die Schufa oder Crif Bürgel zusätzlich zu den üblichen Vertragsdaten seit 2018 Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum sammeln, die ihnen von den Mobilfunk-Betreibern übermittelt worden waren. Die Einwilligung der Kunden wurde hierfür zuvor nicht eingeholt. In seinen AGB berief sich o2 dabei sogar auf die DSGVO:

"Wir übermitteln zum Schutz der Marktteilnehmer vor Forderungsausfällen und Risiken personenbezogene Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Telekommunikationsvertrages (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Information über den Abschluss dieses Telekommunikationsvertrags, Referenz zum Vertrag) an die Schufa, wenn sich dahingehend aus den Verträgen eine hinreichende Relevanz ergibt (Art. 6 Abs. 1 DSGVO)."

Das Landgericht München I ließ allerdings die Vorschriften der DSGVO nicht als ausreichende Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung gelten. Telefonica hätte laut dem Urteil auch problemlos ohne die Datenübermittlung Verträge mit Verbrauchern abschließen können. Das Gericht bewertet das Interesse der Kunden am Schutz ihrer Daten also höher als die Interessen des Unternehmens an der Übermittlung der Positivdaten an die Auskunftei. Das LG München I gab der Klage der Verbraucherzentrale statt. Das Gericht befand, dass die Weitergabe von Positivdaten an die Schufa nicht gerechtfertigt ist, da diese Daten keine Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit der Kunden zulassen.

Auch andere Provider und Branchen betroffen

Das Urteil ist deswegen noch nicht rechtskräftig, weil Telefónica Berufung eingelegt hat. Gegen die Telekom und Vodafone laufen offenbar bereits weitere Verfahren, in denen die Verbraucherzentralen ebenfalls die Weitergabe von Positivdaten beispielsweise an die Schufa beanstandet haben.

Das Urteil des Landgerichts München I ist aus der Sicht der Kanzlei ein "wichtiges Signal für den Verbraucherschutz". Es stärke das Recht der Verbraucher auf Privatsphäre und verhindere, dass unberechtigt Informationen über sie weitergegeben werden. Das Urteil könne auch Auswirkungen auf andere Branchen haben, in denen Positivdaten gesammelt werden, wie beispielsweise die Energiewirtschaft.

Gegebenenfalls stehe allen Betroffenen, die eine derartige Klausel in ihren Verträgen finden, ein Schadensersatz in Höhe von bis zu 5000 Euro zu. Das sei anhand bisheriger Urteile eine übliche Höhe bei Verstößen gegen die DSGVO. Eine Beratung hierzu bieten die örtlichen Verbraucherzentralen oder auch Rechtsanwälte an.

Sogar die Schufa-Chefin selbst ist Opfer von Identitätsbetrug geworden. Die Schufa will Verbraucher künftig von sich aus informieren, wenn es in ihren Daten einen negativen Eintrag gibt.

Quelle; teltarif
 
Datenweitergabe an Schufa: Mobilfunkanbietern droht Klagewelle

Mobilfunkanbietern drohen massenweise Klagen, weil sie Vertragsdaten an die Schufa weitergegeben haben. Der Auskunftei selbst dräut auch rechtliches Ungemach.

Auf deutsche Mobilfunkanbieter könnte schon bald eine Klagewelle zurollen, weil sie im großen Stil Vertragsdaten von Handy-Kunden ohne deren Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa weiterleiten und so zur Auswertung und Profilbildung freigeben. "Wir haben mittlerweile die Datenschutzbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller gängigen Mobilfunkbetreiber in Deutschland überprüft", erklärte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS am Freitag. Es sei erschreckend, dass kaum einer der Anbieter wie Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica mit O2, Drillisch, Freenet oder Mobilcom-Debitel seine Übermittlungspraxis angepasst habe. Betroffene könnten sich aber rechtlich dagegen wehren, wobei ihnen bis zu 5000 Euro Schadensersatz zustehe.

"Das sind Schadensersatzzahlungen, die etliche Gerichte in der Vergangenheit bei illegalen Schufa-Einträgen auch genau so ausgeurteilt haben", erläutert Solmecke. Gemeinsam mit der ebenfalls in Köln verankerten Rechtsberatungsplattform Legalbird will WBS Klagewillige unterstützen und sieht dabei "große Parallelen zu den Facebook-Datenleck-Fällen". Das Interesse ist groß: "Bislang haben sich rund 100.000 Verbraucher bei uns gemeldet", berichtet Andreas Quauke von Legalbird. "Wir prüfen jetzt in jedem Einzelfall, ob ein Vorgehen sinnvoll ist." Zunächst arbeite man mit Klagewilligen, die eine Rechtsschutzversicherung haben, da die Rechtslage noch nicht zu 100 Prozent geklärt sei und man das Kostenrisiko für die Mandanten gering halten wolle. In einem weiteren Schritt wolle man dann "auch ein Modell für alle anderen finden". Die ersten Klagen seien raus. Tausende weitere Verfahren "an allen Landgerichten Deutschlands" folgten in den nächsten Monaten.

Jeder dritte Mobilfunkvertrag betroffen

"Wir haben bereits über 15.000 Schufa-Auszüge für unsere Mandanten angefordert und nach den ersten 3500 Datensätzen festgestellt, dass jeder dritte Mobilfunkvertrag tatsächlich auch betroffen ist", konstatiert Quauke. "Entsprechend viele illegale Einträge gibt es deshalb bei der Schufa." Spitzenreiter sei Vodafone mit 35 Prozent, gefolgt von Telefónica und der Telekom (26 beziehungsweise 17 Prozent). In dem Streit geht es um sogenannte Positivdaten. Das sind Informationen wie die Anzahl laufender und alter Verträge mit verschiedenen Anbietern oder zu bezahlten Rechnungen. Auch diese vermeintlich neutralen Informationen lassen WBS zufolge negative Rückschlüsse etwa auf Anbieter-Hopping zu. Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern hält für die Verarbeitung solcher Daten eine "wirksame Einwilligung" für nötig.

Verbraucherschutzzentralen zogen wegen der umkämpften Klauseln zur Datenweitergabe bereits vor Gericht. Das Landgericht München I urteilte im April 2023 in einem Verfahren gegen Telefónica, dass der Konzern eine freiwilliges Opt-in zum Datentransfer hätte nachweisen müssen (Az.: 33 O 5976/22). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Eine weitere Klage gegen die Telekom wies das Landgericht Köln zwar aus prozessualen Gründen in erster Instanz ab (Az.: 33 O 376/22). Inhaltlich vertrat es aber eine ähnliche Ansicht wie die Kollegen in München. Hier läuft das Berufungsverfahren. Eine Schufa-Sprecherin betonte gegenüber heise online, dass die Auskunftei für ihre Wahrscheinlichkeitswerte ("Scores") über die Bonität der Bürger schon seit März 2022 "keine neuen Vertragsdaten mehr aus dem Telekommunikationsbereich" nutze. Man prüfe, auch einschlägige Alt-Informationen nicht mehr zu verwenden.

Auch die Schufa selbst könnte aber bald von einer Klagewelle erfasst werden, weiß der NDR. Derzeit bringe sich dafür der bayerische Prozessfinanzierer EuGD im Vorfeld eines für den Herbst erwarteten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Stellung, um im Namen von Verbrauchern gegen das Wiesbadener Unternehmen vorzugehen. EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe geht davon aus, dass die automatisch erstellten Scores der Auskunftei nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sind. Die Schufa spielt ihre Bedeutung dabei mittlerweile herunter. Trotzdem bietet EuGD schon eine Prüfung von Ansprüchen Betroffener gegen das Unternehmen an. Schadenersatz soll dann mit Spirit Legal aus Leipzig erfochten werden. Aufgrund vergleichbarer Urteile sei mit bis zu 2500 Euro pro Fall zu rechnen.

Quelle; heise
 
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