Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Off Topic Schufa verkürzt Speicherdauer für Einträge zu Privatinsolvenzen

Bisher speichert die Schufa drei Jahre lang Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen. Diese Frist will sie nun verkürzen.

Unbenanntjh.jpg

Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren verkürzt die Auskunftei Schufa ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Damit wolle ihr Unternehmen Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, teilte eine Sprecherin am Dienstag der dpa in Karlsruhe mit.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag ein Verfahren zu der Frage der Speicherdauer (Az. VI ZR 225/21) vorerst ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten. In dem Verfahren geht es darum, ob ein Schuldner mit Restschuldbefreiung von der Schufa verlangen kann, diese Information in ihrer Datenbank zu löschen, wenn die Frist für die Speicherung dieser Information im öffentlichen bundesweiten Insolvenzportal insolvenzbekanntmachungen.de abgelaufen ist.

Mitte dieses Monats hatte sich der zuständige EuGH-Generalanwalt sehr kritisch zu der langen Speicherung geäußert. Für Betroffene habe das erhebliche negative Folgen, äußerte sich Generalanwalt Priit Pikamäe zu Rechtsstreitigkeiten, an denen ebenfalls die Schufa beteiligt ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankere das Recht von Personen, nicht ausschließlich einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling unterworfen zu werden. In dem Verfahren aber gehe es um Profiling. Es sei davon auszugehen, dass Entscheidungen ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen und dass sich diese auf die betroffene Person auswirke beziehungsweise sie erheblich beeinträchtige. Die EuGH-Richter sind daran nicht gebunden, folgen der Einschätzung des Generalanwalts aber oft. Die Schufa betonte, der Generalanwalt habe nicht beanstandet, wie der Bonitätsscore berechnet wird.

Kein Darlehen, kein Bankkonto, keine Wohnung mieten

In dem Verfahren vor dem BGH hatte der Kläger nach einer gescheiterten Selbständigkeit im September 2013 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Privatvermögen beantragt. Nach dem Insolvenzverfahren wurde der Kläger am 11. September 2019 von der Restschuld befreit. Diese Information wurde auf insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht und von dort von der Schufa erhoben, um Vertragspartnern diese Daten bei Auskunftsanfragen zum Kläger mitzuteilen.

Der Kläger verlangte von der Schufa, die Daten zu löschen, da sie bei ihm zu wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen führten. Er könne kein Darlehen aufnehmen, keinen Mietkauf tätigen und keine Wohnung anmieten, nicht einmal ein Bankkonto eröffnen. Die Schufa wies die Aufforderung zurück, mit der Begründung, dass sie die Daten entsprechend den Verhaltensregeln des Verbandes "Die Wirtschaftsauskunfteien e.V." erst drei Jahre nach Speicherung lösche. Die Daten seien bonitätsrelevante Informationen und daher für die Vertragspartner der Schufa von berechtigtem Interesse. Das Landgericht Kiel wies die Klage ab. Mit seiner Berufung vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht hatte der Kläger Erfolg.

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatpersonen von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern sie drei Jahre lang. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit mit der DSGVO ein neues Datenschutzrecht.

Quelle; heise
 
Die Bank speicherts sicherlich 10 Jahre (heimlich) um loop Insolvenzen zu vermeiden.
Kann man denen nicht verdenken...
 
Wir leben leider in den Zeiten,wo heutige Tage einkaufen auch auf pump gemacht wird,ganze Welt lebt noch von Krediten, kann man es nachvollziehen, das mindestens einer Institution geben muss, die Überblick behält.
 
Privatinsolvenz: Schufa löscht alte Schulden

Verbraucher sollen nach einer Privatinsolvenz wieder durchstarten können. Bei Auskunfteien bleiben die Daten aber noch für drei Jahre gespeichert. Jetzt kommt Bewegung in die umstrittene Praxis.

Die Schufa hat nach eigenen Angaben die Einträge von rund 250.000 Verbrauchern gelöscht, die eine Privatinsolvenz hinter sich haben. Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren hatte die Auskunftei angekündigt, die Speicherfrist der Einträge von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Das Vorhaben wurde nun umgesetzt, wie die Schufa auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

"Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer", sagte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder. Eine gute Bonität (Kreditwürdigkeit) kann unter anderem für den Abschluss von Mietverträgen wichtig sein.

Neues EU-Datenschutzrecht seit 2018​

Durch die verkürzte Speicherdauer soll sich die Bonität der betreffenden Verbraucher verbessern

Durch die verkürzte Speicherdauer soll sich die Bonität der betreffenden Verbraucher verbessern
Bild: picture alliance/dpa

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speicherten sie drei Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig ist. Denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht.

Die Schufa hatte vor diesem Hintergrund angekündigt, die Speicherdauer zu verkürzen und dies bis Ende April umzusetzen. Künftig werden die Informationen zu einer Restschuldbefreiung nach Angaben der Schufa automatisch nach sechs Monaten gelöscht. Lediglich Neuschulden, die nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen worden seien, blieben bestehen.

EuGH und BGH beschäftigen sich aktuell mit der Speicherdauer​

Mit der Frage der Speicherdauer beschäftigen sich aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH möchte eine Klärung durch den EuGH abwarten. Mitte März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei Schufa-Fällen aus Deutschland sehr kritisch zu der bisherigen Praxis geäußert: Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen - durch die lange Speicherung werde das jedoch vereitelt.

Oft schließen sich die EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts an.


Quelle; teltarif
 
Zurück
Oben