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Handy - Navigation Urteil schützt Mobilfunkkunden vor Datenweitergabe an SCHUFA

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG keine Positivdaten ihrer Kunden ohne deren Einwilligung an die SCHUFA Holding AG übermitteln darf.

Das Gericht betonte den Vorrang des Verbraucherschutzes vor dem Interesse des Anbieters an der Betrugsbekämpfung. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt das Urteil als wichtigen Schutz für Millionen treuer Mobilfunkkunden, da nun verhindert wird, dass ihre Daten ohne Einwilligung an Auskunfteien gelangen.

Weitergabe von Positivdaten nicht gerechtfertigt

Positivdaten enthalten Informationen über abgeschlossene Verträge mit Telekommunikationsanbietern und anderen Unternehmen. Im Gegensatz zu Negativdaten, die Zahlungsrückstände betreffen, haben sich die Betroffenen bei Positivdaten nichts zuschulden kommen lassen. Die Weitergabe dieser Daten an Auskunfteien wie die SCHUFA wird von Verbraucherschützern als nicht gerechtfertigt angesehen.

Das Landgericht München I hat bestätigt, dass die Positivdaten nicht an die SCHUFA weitergegeben werden dürfen und die bisherige Praxis gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben sich bereits im Januar 2022 in einer gemeinsamen Resolution kritisch zum Umgang der Mobilfunkanbieter mit Positivdaten geäußert. Sie fordern, dass Kunden die Möglichkeit haben sollten, ihre Einwilligung zur Datenweitergabe nachträglich ohne Nachteile zu widerrufen.

Zum Hintergrund: Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, die Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH wegen der Weitergabe von Positivdaten geklagt. Das Landgericht München hat zugunsten der Verbraucherzentrale NRW entschieden, während das Verfahren gegen Vodafone vor dem Landgericht Düsseldorf noch anhängig ist

Das Landgericht Köln hat die Klage gegen die Telekom Deutschland in erster Instanz aus prozessualen Gründen abgewiesen, sich in der Sache aber der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW angeschlossen. Auch das Urteil des LG Köln ist noch nicht rechtskräftig.

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Quelle; mobiflip
 
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