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Off Topic Positivdaten: Schufa und Tk-Anbieter beenden Streit mit Datenschützern

Dürfen Auskunfteien sogenannte Positivdaten von Telekommunikationsanbietern speichern? Jetzt hat die Schufa beschlossen: Die Positivdaten werden gelöscht.

Was ist ein schlechter, was ein guter Kunde? Diese Frage versuchen Auskunfteien seit Jahrzehnten zu beantworten – oft mit umstrittenen Methoden. Die Schufa wird jetzt Daten von Millionen Kunden löschen, die Telekommunikationsanbieter an sie gemeldet hatten. Dabei handelt es sich um Daten aus sogenannten "Servicekonten". Das Prinzip hinter den Datensammlungen war simpel: Wenn ein Telekommunikationsvertrag geschlossen wurde, wurde das der Schufa gemeldet und für die Berechnung der Bonität genutzt.

Wenn jemand nach Einschätzung der Auskunftei zu viele Verträge hatte oder diese Verträge erst kurz liefen, senkte das den Schufa-Score und damit einen wesentlichen Kreditwürdigkeits-Berechnungs-Baustein. Hatte jemand allerdings länger als fünf Jahre laufende Verträge mit einem Anbieter, wurde das grundsätzlich positiv für dessen Score gewertet. Aus dem Vorhandensein von Vertragsbeziehungen wurden also Schlüsse gezogen – ohne dass dabei bereits eine konkrete Information zur tatsächlichen Solvenz des Kunden geflossen wäre.

Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung vor fünfeinhalb Jahren stritten Telekommunikationsanbieter und Schufa auf der einen Seite, Datenschützer auf der anderen Seite – bis hin zu Gerichtsverfahren. Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden hatte mehrfach ausgeführt, dass sie eine einwilligungslose Verarbeitung über das Abschließen von Verträgen für unvereinbar mit der DSGVO hält. Die Datenschützer vertreten die Position, dass ohne Einwilligung nichts geht – und ein Vertrag nicht davon abhängig gemacht werden darf. Ähnlich sah das auch das Landgericht München I im Fall eines Telefonica-Kunden. Ein rechtskräftiges Urteil gibt es allerdings noch nicht, Telefonica ging hier in Berufung.

Jetzt wird der Stecker gezogen

Nach diesem jahrelangem Hin und Her ziehen Schufa und Telekommunikationsanbieter nun offiziell den Stecker: Die bereits vorhandenen Daten zu gut 20 Millionen Kunden sollen jetzt verschwinden. "Telekommunikationsunternehmen und Schufa haben entschieden, Informationen zu Vertragskonten aus dem Telekommunikationsbereich, die im Besonderen zum Schutz vor Betrug und Datenmissbrauch durch Dritte an die Schufa gemeldet wurden, nicht mehr zu nutzen", teilt der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) mit. Lob kommt dafür von Verbraucherschützern: "Für den Datenschutz und die Verbraucher ist das ein guter Schritt", sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die das Verfahren in München geführt hat.

Seit März 2022 hatten die Telekommunikationsanbieter bereits aufgehört, neue Daten anzuliefern. Entsprechend verloren die vorhandenen Daten über die Zeit auch an Aussagekraft. Auch weitere, ähnliche sogenannte Positivdaten will die Schufa nicht mehr erheben und verwenden. Vergleichbare Bewertungen von lang laufenden Nutzerbeziehungen gab es bislang etwa auch im Handel.

Schufa-Score soll sich nur minimal verändern

Der Schufa-Score soll sich bei den Betreffenden mit der Datenlöschung nur minimal verändern, erwartet die Schufa: Bei 53 Prozent wird der Score nach Löschung etwas geringer, bei 47 Prozent höher sein, hat sie am Beispiel des Bankenscores durchgerechnet. Das ist der meistverwendete Wert, der etwa Banken Auskunft über die Zahlungsfähigkeit geben soll, wenn jemand dort ein Konto eröffnet. Eine Verschlechterung könnte etwa bei Personen eintreten, die selbst zwar solvent sind, aber keine eigenen Vertragsbeziehungen aufweisen – ein in der Praxis oft in ehelichen Gemeinschaften anzutreffendes Phänomen, wenn Verträge für mehrere Personen von einem Kontoinhaber geschlossen werden.

Dass überhaupt keine Daten mehr gespeichert würden, bedeutet das Vorgehen allerdings nicht: "Zahlungsstörungen" – also Zahlungsverzug oder geplatzte Kredite – sollen auch weiterhin Einfluss auf die Scores haben. Auch Betrug soll weiterhin über Datensammlungen bekämpft werden, etwa dann, wenn jemand lang laufende, teure Verträge abschließen will, bei denen ein teures Mobiltelefon inklusive ist. Dazu sollen aber neue Datenbestände geschaffen werden, die unabhängig vom restlichen Scoring laufen. Die Telekommunikationsanbieter fürchten, dass sonst die Betrugsfälle durch Identitätsvortäuschung zunehmen könnten.

Was die Tk-Unternehmen stattdessen nutzen

Bereits jetzt nutzt etwa die Deutsche Telekom, die seit 2021 keine Positivdaten mehr an die Schufa einmeldet, einen Datenpool namens "TelCo Information Platform" (TIP) bei einer anderen Auskunftei – der CRIF. Auch Vodafone und Freenet nutzen den entsprechenden Pool. Die angeschlossenen Unternehmen müssen dabei Daten für die TIP liefern, wenn sie die Daten anderer Konzerne nutzen wollen. Ob diese Datenbank datenschutzrechtlich unbedenklicher ist, ist ebenfalls umstritten und wird vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz geprüft. Die engere Zweckbindung, dass es hierbei ausschließlich um Betrugsbekämpfung gehe, soll dabei juristisch den entscheidenden Unterschied machen. Denn in Erwägungsgrund 47 der DSGVO heißt es: "Die Verarbeitung personenbezogener Daten im für die Verhinderung von Betrug unbedingt erforderlichen Umfang stellt ebenfalls ein berechtigtes Interesse des jeweiligen Verantwortlichen dar."

Dass Überschuldung und Telekommunikationsbetrug nicht nur für die Unternehmen ein Problem sind, zeigt die Statistik: Gerade Jugendliche und junge Erwachsene laufen durch zu viele und zu hohe Mobilfunkverträge oft Gefahr, bereits frühzeitig im Leben in Überschuldung zu geraten. Ob es für eine Vorbeugung allerdings Positivdaten braucht, bleibt umstritten. Die Verbraucherzentralen sind der Auffassung, dass die Telekommunikationsunternehmen darlegen müssen, inwiefern diese für die Betrugsprävention konkret hilfreich sind, erläutert Felix Flosbach von der VZ NRW – denn Daten zu Ausfallrisiken würden ja bereits vor allem über Einträge zu Zahlungsschwierigkeiten hinterlegt.

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Quelle; heise
 
Schufa löscht Daten von Handyverträgen

Nach einer Einigung mit Unternehmen und Datenschützern hat die Schufa mit der Löschung von Daten zu Handyverträgen begonnen. Die Bonität soll sich kaum ändern.

Nur zwei Tage, nachdem ein jahrelanger Streit zwischen Datenschützern, Telekommunikationsunternehmen und der Auskunftei Schufa beigelegt wurde, beginnt die vereinbarte Löschung von Daten. Die Schufa begann laut eigenen Angaben am 20. Oktober 2023 mit der Aktion. Wie lange das dauern soll, gab die Auskunftei nicht an.

Laut einem Beschluss der Konferenz der Datenschutzbeauftragten ist es nicht zulässig, dass die Schufa auch die sogenannten Positivdaten dauerhaft speichert. Dies sieht der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) genauso, sodass seine Unternehmen bereits seit März 2022 keine Daten mehr an die Schufa geliefert hatten. Für die Auskunftei ist die Löschung daher kein großer Verlust.

Status von Positivdaten nicht geklärt

In einer FAQ zu der Aktion gibt die Schufa auch an, dass sich der Score, welcher über die Bonität eines Menschen entscheiden kann, ohne die nun fehlenden Daten kaum verändern soll. Am Ende der FAQ weist die Schufa jedoch darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit der Speicherung von Positivdaten derzeit noch gerichtlich geklärt wird und die Auskunftei ein "berechtigtes Interesse" für sich sieht.

Dass die Löschung dennoch erfolgte, dürfte an einer bevorstehenden Klagewelle gegen Mobilfunkprovider liegen. Diese hatten nach Darstellung der Beschwerdeführer jahrelang unberechtigt die Daten gespeichert – der Beschluss der Datenschützer erfolgte bereits Ende 2021. Vor allem der auf YouTube und in anderen Diensten sehr aktive Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke und dessen Kanzlei WBS werben seit Monaten dafür, sich den Klagen anzuschließen. Die andere beteiligte Kanzlei, Legalbird, sagte kürzlich der Tagesschau, insgesamt hätten sich bereits 100.000 Kunden bei den Anwälten gemeldet.

Quelle; heise
 
Schufa hat mit der Löschung von Handyvertragsdaten begonnen

Die Schufa Holding AG ist nicht die beliebteste Organisation, zumindest dann, wenn man Konsumenten fragt. Zuletzt konnten Datenschützer gegen Telekommunikationsunternehmen und die Schufa einen Erfolg feiern und letztere hat nun mit der Löschung von Daten begonnen.

Schufa-Berechnung ist komplex

Die Schufa ist in vielen Fällen das entscheidende Kriterium, ob Menschen eine Wohnung oder einen sonstigen Vertrag bzw. Kredit bekommen. Denn sie erfasst und entscheidet damit, ob jemand seine Schulden und Kreditraten ordnungsgemäß bezahlt oder eben nicht - also die Grundlage für die sogenannte Bonität. Die Berechnung ist aber wesentlich komplexer und hat auch Punkte, die schwer nachvollziehbar sind.

Das galt auch für Handyverträge, denn die Telekommunikationsunternehmen haben viele Jahre lang Daten an die Schufa übermittelt. Dabei spielte eine Rolle, wie lange ein Vertrag lief und auch, wie viele Verträge eine Person gleichzeitig hatte. Das Problem dabei: Eine Aussagekraft über die konkrete Zahlungsfähigkeit des Kunden hatte das keine.

Das bemängelten Datenschützer schon lange und mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung bekamen sie auch einen rechtlichen Rahmen, um gegen diese Praxis vorgehen zu können. Dazu gab es auch Gerichtsentscheidungen, die in erster Instanz zugunsten der Kunden bzw. Datenschützer ausgingen. Und auch wenn hier noch Berufungen ausständig sind, so haben Schufa und Telekommunikationsunternehmen ihrerseits ein Einsehen und haben einen mehr oder weniger freiwilligen Verzicht auf diese Daten bekannt gegeben.

Löschung hat begonnen

Und die Schufa belässt es auch nicht bei der Ankündigung, sondern hat laut einem Bericht von Heise bereits mit der Löschung der Daten begonnen. Dazu steht auch eine offizielle FAQ bereit, diese beschwichtigt die Schufa allerdings auch und gibt auch an, dass man selbst nicht der Beklagte ist und überdies kein abschließendes Urteil vorliege. Allerdings rechnen wohl weder Schufa noch Mobilfunker, sich hier vor Gerichten durchsetzen zu können und erwarten eher eine Klagewelle seitens der Kunden - und möchten dem wohl zuvorkommen.

Zusammenfassung

Schufa beginnt mit Datenlöschung zu Handyverträgen
Schufa ist entscheidend für Bonität von Konsumenten
Telekommunikationsunternehmen übermittelten Vertragsdaten an Schufa
Datenschützer kritisieren fehlende Aussagekraft der Daten
DSGVO und Gerichtsurteile stützen Kritik der Datenschützer
Schufa und Telekom erwarten wohl Klagewelle und kommen dieser zuvor
Schufa betont, dass kein abschließendes Urteil vorliegt.

Quelle; winfuture
 
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