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DVB-T2 sagt, Sky ist nur für Leihgeräte verantwortlich. Sky hat aber den PR HD 1000 auch tausendfach an Kunden verkauft. Doch verantwortlich? Naaaaa? Was sagt er dazu?
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Wer einen Humax HD1000 von Sky gekauft hat, hat natürlich einen gewissen "Anspruch" gegenüber Sky darauf, einen heute mit veränderter Freischaltung funktionierenden Receiver von Sky zu bekommen. Das könnte auch ein entsprechendes Firmware-Update für den Humax HD1000 sein, wenn dies denn bei dem uralten Receiver-Modell noch wirtschaftlich sein sollte. Aus allen hier wohl bekannten Gründen erscheint dies für Sky nicht wirtschaftlich, weil neue Sky-Angebote mit dem alten Receiver nicht mehr realisierbar sein werden. Aber einen geeigneten Leih-Receiver wird man mit etwas Nachdruck von Sky bekommen. Nachdruck deshalb, weil für derart alte technische Geräte man eigentlich gar keine "Nachbesserung" in irgendeiner Form durch den Verkäufer oder Hersteller ernsthaft erwarten kann.
Man kann natürlich als Betroffener zu meiner Person annehmen, was man will. Aber ich als wirklich Unbetroffener sehe ich die rechtliche Seite wohl realistischer, als jemand, der seit fast 3 Jahren versucht, ein persönliches Problem mit Sky mit Hilfe vorgeschobener anderer geklärt zu bekommen. Dabei werden jahrelang immer die selben Argumente wiederkehrend vorgebracht, ohne wirklich was erreichen zu können.
Jeder, der rechtlich gegen Sky vorgehen will, was sein gutes Recht ist, sollte sich unabhängig rechtlich beraten lassen, entweder von einem Fachanwalt für deutsches Vertrags- und Verbraucherrecht oder zumindest vom Verbraucherschutz. Dann wäre es auch nicht zu dem "nicht optimalen" Prozessverlauf beim Amtsgericht Eutin und zur Berufung beim Landgericht Lübeck gekommen.
Solange nicht der Verbraucherschutz im Interesse der Verbraucher in dieser Sache gegen Sky klagen will, sind es Einzelklagen zu speziellen Einzelfällen, die unter Berücksichtigung aller Einzelheiten entschieden werden (müssen).
Alle bisherigen "Musterschreiben" und Klagen sind für Einzelfälle wenig geeignet, insbesondere wenn man sich damit auch noch darüber beklagt, dass bei anderen anderes möglich ist als bei einem selber. Gerne würde ich hier aus meiner Sichtweise anderes empfehlen. Wüsste aber nicht, was man da anführen könnte, außer dem Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Sky-Vertrages im beiderseitigen Einverständnis. Dies weil es in bestimmten Einzelfällen dem Sky-Kunden unzumutbar ist, den Vertrag zu erfüllen. Genau so ist es für Sky im Interesse der Mehrheit der Sky-Kunden nicht zumutbar, in Einzelfällen bekannt gewordene "Sicherheitslücken" im Abosystem offen zu lassen.
Dass das Vorgehen von Sky nicht unbedingt rechtlichsicher war und ist, ist dabei eher nebensächlich, wenn auch zu beanstanden, zu beklagen und auch gerichtlich rügenswert.
Darüber sollte jeder mal nachdenken und sich auch mit anderen Meinungen (meiner Meinung) vernünftig auseindersetzen. Ich verstehe ja auch die Lage der Betroffenen und bin durch die Umstellung auf DVB-T2 HD in Deutschland ähnlich betroffen, weil es keine unverschlüsselten Privat-Programme mehr gibt. Soll/kann ich jetzt gegen Media Broadcast/freenet klagen, weil die im Grundgesetz geforderte Gleichbehandlung aller deutschen Staatsangehörigen verletzt ist, da ja bei Sat- und Kabelempfang noch unverschlüsselte Privat-Programme sehbar sind??? Ja, könnte ich/man versuchen einzuklagen, macht aber wenig Sinn, genau so wenig Sinn wie das Einklagen der Nutzbarkeit eines Humax HD1000 für ein heutiges Sky-Abo.