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Nach Verlängerung alles Dunkel

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Ich würde eher auf Mitarbeiter tippen. .sorry!!!

Gesendet von meinem LG-H955 mit Tapatalk
 
Lächerliche Argumente gegen den PR HD 1000. "Was auch immer der Grund sei, warum der HD 1000 nicht funktioniert.." ??
Sky sagt es doch offen: "Die Freischaltung der V14 des betroffenen Kunden wurde verändert, um ältere zertifizierte Receiver abzuschalten."
Sky hat die V14 gepairt mit einem Leihreceiver, so einfach ist das. Problem: Dem Kunden wurde ein Vertrag zugesichert ohne Leihgerät. Pairing darf nur mit dem hinterlegten Receiver erfolgen (also mit dem vereinbarten Receiver). § 1.5.2 verbietet Tausch Kauf- gegen Leihgerät.
AGB sind egal? DVB-T2 ist für Vertragsbruch und AGB-Verletzung.

Ist der HD 1000 getrickst? Nein, viele Kunden konnten den HD 1000 regulär vereinbaren. Sky sagt, der Receiver muss "Geeignet für Sky" sein. Das ist der PR HD 1000 laut Siegel am Gerät und Gebrauchsanweisung.
Im Sky-Chat wird regelmäßig bestätigt bis heute, dass man den PR HD 1000 nutzen darf:
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DVB-T2 schweigt zur Frage, welche eigenen Receiver denn zugelassen sind laut Sky? Man kann ja bestellen ohne Leihgerät.
Sky im aktuellen Flyer:
"Für den Sky Empfang von Sky ist ein HD-Receiver „geeignet für Sky“ erforderlich. Die Auswahl des Geräts obliegt Ihnen. Im Laufe des Bestellprozesses werden Sie nach bereits vorhandener Hardware ... gefragt und können dies entsprechend angeben."

Der PR HD 1000 geht auch oft noch online:
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(Weihnachten 2016 bestellt)

Und richtig: Wenn man den vertrag mit einem anderen Receiver oder ohne Seriennummer vereinbart, dann muss man auch fragen, was passiert, wenn der Receiver später defekt ist? Wo steht dazu etwas in den AGB? DVB-T2 sagt ja selbst, der Kunde muss sich einen anderen Receiver besorgen. Also z.B. den PR HD 1000. Der ist sky-zertifiziert:
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Zuletzt bearbeitet:
Na sicher ist der ein Mitarbeiter oder Maulwurf ect. Was will er sonst hier im Forum ? Verbreitet nur Negatives ohne Hand und Fuß.. lächerlich

Gesendet von meinem EVA-L09 mit Tapatalk
 
Und DVB-T2 unterstellt, der Kunde fordere von Sky irgendetwas zur Nutzbarkeit des PR HD 1000.
Wie technisch blind muss man da sein? Der PR HD 1000 funktioniert doch mit jeder solo V14. Also man will von Sky nur eine Sache:
"Lasst alles so wie bei Vertragsschluss freigeschaltet und so, wie es wochen- und monatelang lief. Also nur eine Bitte: Pairt nicht meine V14 mit einem Leihreceiver im Sky-Lager! Das ist alles."
Also wo fordert der Kunde etwas besonderes von Sky? Sky muss einfach nur eins beachten: Pairing nur mit dem vereinbarten (hinterlegten) Receiver.

Und das hat Sky auf seiner Homepage formuliert und immer so kommuniziert
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und ergibt sich aus 1.4.4 der AGB.
Und so sind auch die Urteile: Hat der Kunde nachweislich eigene Hardware vereinbart, muss Sky dies auch akzeptieren.

DVB-T2 sagt, Sky ist nur für Leihgeräte verantwortlich. Sky hat aber den PR HD 1000 auch tausendfach an Kunden verkauft. Doch verantwortlich? Naaaaa? Was sagt er dazu? Mann, das Gerät ist bis heute von Sky zertifiziert und für NDS lizensiert.
Wenn es nach DVBt2 geht, dann darf mein Handy-Provider jederzeit meine 24-Monats-SIM-Karte zu 40 EUR für mein 500-EUR-iPhone abschalten, weil ich kein Leih-Handy oder Vertrags-Handy nutze, obwohl der Provider damals mir und weiterhin jedem Neukunden seine SIM-Karte auch für eigene Handys anbietet. Tolle Logik.
Nochmals: Sky muss mir keinen Support für iPhone geben oder sonstwas, aber man darf mein Gerät nicht mitten im Vertrag durch ein Signal mit Absicht abschalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genauso ist es !!!

Gesendet von meinem EVA-L09 mit Tapatalk
 
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Wer einen Humax HD1000 von Sky gekauft hat, hat natürlich einen gewissen "Anspruch" gegenüber Sky darauf, einen heute mit veränderter Freischaltung funktionierenden Receiver von Sky zu bekommen. Das könnte auch ein entsprechendes Firmware-Update für den Humax HD1000 sein, wenn dies denn bei dem uralten Receiver-Modell noch wirtschaftlich sein sollte. Aus allen hier wohl bekannten Gründen erscheint dies für Sky nicht wirtschaftlich, weil neue Sky-Angebote mit dem alten Receiver nicht mehr realisierbar sein werden. Aber einen geeigneten Leih-Receiver wird man mit etwas Nachdruck von Sky bekommen. Nachdruck deshalb, weil für derart alte technische Geräte man eigentlich gar keine "Nachbesserung" in irgendeiner Form durch den Verkäufer oder Hersteller ernsthaft erwarten kann.

Man kann natürlich als Betroffener zu meiner Person annehmen, was man will. Aber ich als wirklich Unbetroffener sehe ich die rechtliche Seite wohl realistischer, als jemand, der seit fast 3 Jahren versucht, ein persönliches Problem mit Sky mit Hilfe vorgeschobener anderer geklärt zu bekommen. Dabei werden jahrelang immer die selben Argumente wiederkehrend vorgebracht, ohne wirklich was erreichen zu können.

Jeder, der rechtlich gegen Sky vorgehen will, was sein gutes Recht ist, sollte sich unabhängig rechtlich beraten lassen, entweder von einem Fachanwalt für deutsches Vertrags- und Verbraucherrecht oder zumindest vom Verbraucherschutz. Dann wäre es auch nicht zu dem "nicht optimalen" Prozessverlauf beim Amtsgericht Eutin und zur Berufung beim Landgericht Lübeck gekommen.

Solange nicht der Verbraucherschutz im Interesse der Verbraucher in dieser Sache gegen Sky klagen will, sind es Einzelklagen zu speziellen Einzelfällen, die unter Berücksichtigung aller Einzelheiten entschieden werden (müssen).

Alle bisherigen "Musterschreiben" und Klagen sind für Einzelfälle wenig geeignet, insbesondere wenn man sich damit auch noch darüber beklagt, dass bei anderen anderes möglich ist als bei einem selber. Gerne würde ich hier aus meiner Sichtweise anderes empfehlen. Wüsste aber nicht, was man da anführen könnte, außer dem Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Sky-Vertrages im beiderseitigen Einverständnis. Dies weil es in bestimmten Einzelfällen dem Sky-Kunden unzumutbar ist, den Vertrag zu erfüllen. Genau so ist es für Sky im Interesse der Mehrheit der Sky-Kunden nicht zumutbar, in Einzelfällen bekannt gewordene "Sicherheitslücken" im Abosystem offen zu lassen.

Dass das Vorgehen von Sky nicht unbedingt rechtlichsicher war und ist, ist dabei eher nebensächlich, wenn auch zu beanstanden, zu beklagen und auch gerichtlich rügenswert.

Darüber sollte jeder mal nachdenken und sich auch mit anderen Meinungen (meiner Meinung) vernünftig auseindersetzen. Ich verstehe ja auch die Lage der Betroffenen und bin durch die Umstellung auf DVB-T2 HD in Deutschland ähnlich betroffen, weil es keine unverschlüsselten Privat-Programme mehr gibt. Soll/kann ich jetzt gegen Media Broadcast/freenet klagen, weil die im Grundgesetz geforderte Gleichbehandlung aller deutschen Staatsangehörigen verletzt ist, da ja bei Sat- und Kabelempfang noch unverschlüsselte Privat-Programme sehbar sind??? Ja, könnte ich/man versuchen einzuklagen, macht aber wenig Sinn, genau so wenig Sinn wie das Einklagen der Nutzbarkeit eines Humax HD1000 für ein heutiges Sky-Abo.
 
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was ein quatsch. aktuell laufen bestimmt hundertausende karten ohne f0, wo der pr 1000 sehr wohl funktionieren würde. und : aus allen hier bekannten gründen ??? welche denn ? wirtschaftlichkeit wird den kunden wohl kaum interessieren. warum bringst du sowas dann an ???
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da kenne ich noch einen :D

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endlich mal ein plausibler einwand....
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das wäre gut. nur dann muss auch sky mal über ihr vorgehen nachdenken.. da können wir aber wohl lange drauf warten....
 
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