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Nach Verlängerung alles Dunkel

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kündigen ist das dümmste was man machen sollte, das ist für sky das einfachst.
besser auffordern den Vertrag zu erfüllen- gegebenenfalls mit einer Klage, damit setzt man Sky unter Druck
 
Bin ganz deiner Meinung

Gesendet von meinem EVA-L09 mit Tapatalk
 
Bester Weg (bei vertrag ohne Leihgerät):
Sky mitteilen, dass man den Vertrag mit dem eigenen Receiver online vereinbarte [hier nur allgemein "eigener Receiver" ohne Modell, wenn es andere Seriennummer war] und daher die Freischaltung der Smartcard für den eigenen Receiver PR HD 1000 [den man mittlerweile nutzt] fordere.
Sky lehnt es ab. Man nutzt das Alphacrypt 2.2 und später kann man rückwirkend die Gebühren zurück fordern.
Sky kostenlos...
aber ohne HS/CS

wer kämpferisch ist, fordert die Vertragserfüllung mit der "Sammelklage" aus 20 Klägern, Verbraucherschutz Österreich und Deutschland und vielen Zeugen und Beweisen und ersten guten Urteilen und nach ersten Schadenersatzzahlungen durch Sky.

Soweit Sky auf 2.1.1 der AGB neuerdings gern verweist:

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Zuletzt bearbeitet:
Sammelklage gibt es nicht in Deutschland, bestenfalls Vergleichbares, wenn der Verbraucherschutz klag. Das wollte der Verbraucherschutz von Mecklenburg-Vorpommern angeblich mal machen, wenn das Urteil vom Lübecker Landgericht vorliegt. Hat der Verbraucherschutz nun geklagt???

Welche erste "gute Urteile" gibt es denn jetzt. Der Kläger von Eutin, der Berufung gegen das Urteil beim Landgericht Lübeck beantragt hat, hat was erreicht??? Der Kläger von Achern hat auch "nur" die vorzeitige und rückwirkende Beendigung des Sky-Vertrages erreicht!!!
 
Sammelklage darf der Verbraucherschutz Österreich, siehe mein Post, daher auch Anführungsstriche, weil es eine Art Sammelklage auch in Deutschland gibt. Verbraucherschutz mahnt Sky derzeit ab, das hatte ich schon verlinkt.
Amtsgericht Achern und Eutin: Sky darf nicht zum Leihgerät zwingen, wenn ein eigener Receiver vereinbart worden war. Ist das so schwer zu verstehen? Sky verweigert die Zustimmung zur Veröffentlichung des Urteils Achern nicht ohne Grund.

Der Kläger in Achern beantragte genau dies: Vertragsauflösung wegen Pairing. Dass er möglicherweise monatelang weiter guckte und dann später das gesamte Geld für Monate wieder zurück erhielt, wer weiß? Sicher nicht...
 
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Das ist so für jeden einfach zu verstehen, sogar für mich.

Sky zwingt auch niemanden zum Leih-Empfangsgerät in Deutschland, man muss nur ein für die überlassene Smartcard geeignetes Empfangsgerät dann selber finden (können). Für gepairte Smartcards ist da dann die Auswahl nicht sehr groß und es bleibt dann nur das ACL Modul.
 
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Im Online Anmeldeformular hört sich das aber schon anders an (wenn vielleicht auch noch nicht in den AGB).
Zitat: Sky ist berechtigt zur Erfüllung des Vertrages kostenlose Hardware auf Leihbasis zur Verfügung zu stellen. Dies bestätigt man automatisch wenn man den Bestellvorgang beendet. Was ist das anderes als Zwang?
Beispiel: Solo Vertrag, Pairing mit Pseudo Hardware. Wenn du dich dann beschwerst bekommst du den Drecksresi geschickt und bist dann gezwungen diesen zu nutzen, wenn du was sehen willst.
 
Dann ist das bei neuen Online-Verträgen so. Wo ist da das Problem???

Niemand muss einen derartigen Vertrag eingehen, wenn einem die Vertragsbedingungen nicht gefallen.
 
Das Problem ist, dass vormals aber Solo V14 bestellt werden konnten, ohne diesen Hinweis.
Sky-MA's bestätigen auch jetzt noch per chat oder auch telefonisch die Nutzung von sky zertifizierten Receivern, die im Eigentum der Abonnenten sind.
 
Der neue Hinweis im Bestellformular betrifft nur den Fall, dass ein verifizierter (bestätigter) eigener Receiver nicht mehr geeignet ist, Sky zu entschlüsseln. Dies darf natürlich nicht allein durch gezielte Abschaltung der V14 (Pairing mit einem nicht vereinbarten Leihreceiver) erfolgen.
Also: Reihenfolge muss sein: Kunde nutzt eigenen Receiver. Dieser funktioniert nicht mehr. Dann stellt Sky laut Bestellmaske einen Leihreceiver. Dann (erst dann) kann Sky mit dem nun hinterlegten Leihreceiver das Pairing umsetzen.

Ich weiß, dass DVB-T2 das nicht verstehen kann, aber wer sich eine Minute Zeit nimmt, versteht es: Man kann nicht erst die V14 im laufenden verifizierten PR HD 1000 mit einem Phantasie-Dummy-Leihreceiver pairen, um danach zu sagen: "Ach, der PR HD 1000 geht nicht mehr? Wie bedauerlich... wir senden ein Leihgerät..." Denn Pairing ist nur erlaubt mit dem Receiver laut Kundendaten (sagt auch sky.de). Da steht aber der Receiver aus der Bestellmaske, nicht ein Leihgerät. (2014/15 hat Sky immer gesagt, es sei KEIN Gerät in den Kundendaten hinterlegt, daher dürfe Sky dann ein Leihgerät zuordnen. So auch vor dem Amtsgericht Eutin. Aber nun ist ja online Vertrag solo V14 mit Kundenreceiver vereinbart worden, Hauptargument zählt nicht mehr, Kunde kann den eigenen Receiver beweisen.)

Also: Zum Pairing muss Sky nach 1.4.4 der AGB erst einmal die Seriennummer des Kundenreceivers erfragen. Mit dem darf Sky pairen. Wenn es denn geht.
Nach 1.5.2 der AGB ist bei Verschlüsselungswechsel (wenn Sky es so bezeichnen will) nur der Tausch von entliehenen Receivern erlaubt, so auch der BGH 27.11.2007 III ZR 247/06.
Wenn die Hinweise der Bestellmaske im Widerspruch zu den AGB 1.5.2 stehen, dann sind diese Regelungen unwirksam und zu Gunsten des Kunden auszulegen, so das Gesetz.

Der "Beitrag" von DVB-T2, Sky zwinge ja nicht zum Leihgerät, ist natürlich absurd, denn wenn Sky die V14 mit den Leihgeräten von Sky pairt im laufenden Vertrag, dann funktioniert die Karte ja nur noch in Leihgeräten, obwohl Sky zuvor auch Verträge ohne Leihgerät vereinbarte und weiter anbietet. Sky schaltet also pauschal ALLE anderen Receiver/Geräte ab und pairt die V14 mit den Sky-Leihgeräten, das ist Zwang zum Leihgerät. Wer das nicht versteht.....

Mit welchem eigenen Receiver darf man denn nun eigentlich offiziell bestellen? Ich finde dazu keinen Hinweis auf Sky.de oder in den AGB, also welche Modelle?? Der iCord 250 HD war bisher einziges Modell, aber dazu ist nichts mehr zu finden.

Ich frage mich nur, wie Sky jetzt noch sinnvoll argumentieren will. Man lässt ja Verträge mit kundeneigenen Sky-Receivern wie dem HD 3000 zu. Wird dazu auch eine Leih-Festplatte geliefert? Kann man jetzt also eigene ebay-Receiver einbuchen lassen? Das wäre neu, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt den der hd1000 im Normalfall mit dem f0 klar?


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Nein, der Humax HD1000 kommt mit den jetzt von Sky genutzten Funktionen zur Abo-Freischaltung nicht mehr richtig zurecht. Warum das auch immer so ist. Bei einem eigenen Receiver kann man diese Fehlfunktion nur beim Verkäufer oder Hersteller des Receivers reklamieren und nicht bei Sky.

Ist das so schwer zu verstehen, dass Sky nicht für einen kundeneigenen Receiver verantwortlich ist, sondern der Kunde selber die Verantwortung übernommen hat, während der Vertragslaufzeit ein geeignetes Empfangsgerät zur Verfügung zu haben.
 
deshalb kann ja auch keiner online oder tel. mit dem HD 1000 S bestellen. Die meisten werden mit einer gefakten Icord Serial bestellen der ja Pairingfähig ist. Hinterher zu behaupten man nutzt den HD 1000 S geht garnicht.
Sky ist vollkommen im Recht wenn die pairen.
 
Ja ja und dann kommt wieder das Argument, dass der eigene iCord oder was auch immer angegeben wurde durch einen Humax HD1000 ersetzt wurde und man nun von Sky deshalb dessen Nutzbarkeit einfordern kann. Kann ich nur sagen, Pech gehabt und den falschen "Ersatz-Receiver" angeschafft. Demnächst kommt noch jemand mit der Forderung, dass Sky wieder die gute, alte Dbox nutzbar machen muss, weil man die als "Ersatz-Receiver" nocht hat.
 
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