TV Pirat
Elite Lord
Hallo liebe User
da ich selbst von der ganzen sache betroffen bin möchte ich euch heute mal ein wenig helfe, weil viele nicht
wissen was ihnen zu steht und was ihr recht ist. Selbst hab ich eine Polyneuropathie und kann nur ganz schlecht
gehen, da ich schon mehrfach übelst gefallen bin hat mir mein Arzt einen Rollator verpasst so und nun kommen
wir zum eigentlichen.
Schwerbehinderte Menschen mit einen Behindertenausweis und Merkzeichen G haben einen Anrecht
auf Barrierefreies Wohnen, es gibt da aber laut meines Wissens Voraussetzungen die gegeben sein müssen.
Wenn du einen Rollator / Rollstuhl / sonstige Gehilfen benötigst um dich in deiner Wohnung zu bewegen hast du anrecht auf
Barrierefreies Wohnen.
Nun fragt ihr euch was meint er mit Barrierefreies Wohnen, das ist leicht zu beantworten hier ein Beispiel du lebst alleine das Amt
oder die ARGE zahlt dir nur die Miete für 45qm wenn du die Voraussetzungen erfüllst Merkzeichen G und eine Gehilfe brauchst
steht dir eine Wohnung mit 60qm zu und das Amt (ARGE) muß die tatsächlichen Kosten für diese Wohnung voll übernehmen, bei
2 Personen macht das 75qm.
So nun fragt ihr sicher wie komme ich dazu das mir das Amt auch die mehrkosten bezahlt, wenn du z.b. von deinen Arzt einen Rollator
verpasst bekommen hast dann kannst du mit deinen Arzt reden und ihm sagen das du eine Bescheinigung von ihm brauchst fürs Amt
da dir als Behinderter mit Merkzeichen G und Rollator Barrierefreies Wohnen (das hab ich heute auch gemacht) wenn du diese Bescheinigung
von deinen Arzt hast schreibst du einen Brief ans Amt oder gehst selbst hin und beantragst Barrierefreies Wohnen mit der Begründung
das du Schwerbehindert bist und ein Anrecht auf mehr Wohnraum hast um dich richtig bewegen zu können.
Ich hab zu der Sache auch mal google befragt und auch ein Az vom Sozialgericht Lüneburg gefunden (S 27 AS 1700/07 ER),
Dann gbts das noch im SGB II.
In der Satzung soll für Personen mit einem besonderen Bedarf für Unterkunft und Heizung eine Sonderregelung getroffen werden.
Dies gilt insbesondere für Personen, die einen erhöhten Raumbedarf haben wegen einer Behinderung.
Hier ein auszug aus der KdU.
Behinderte
Wegen einer vorliegenden Behinderung eines Mitbewohners zusätzlich anerkannter Wohnraum stellt jedoch eine Besonderheit dar,
der Rechnung zu tragen ist; d. h., dass die Kosten für die zusätzlich anerkannte Wohnfläche ausschließlich der / dem Behinderten
zuzurechnen sind.
Beispiel 1:
2-Personen-Haushalt, eine Person ist behindert (Rollstuhlfahrer / Rollator). Als Wohnfläche
können 62 m2 zzgl. 15 m2, max. also 77 m2, anerkannt werden.
Ist der angemietete Wohnraum tatsächlich 77 m2 groß, entfallen
auf Person 1 (nicht behindert) 31 m2 (Hälfte v. 62 m2),
auf Person 2 (behindert) 46 m2 (31 m2 + 15 m2).
Die KdU sind also prozentual aufzuteilen.
Der angemietete Wohnraum ist 70 m2 groß und wie folgt aufzuteilen:
Person 1 (nicht behindert) 31 m2 (w. o.),
Person 2 (behindert) 39 m2 (31 m2 + 8 m2).
Auch hier sind die Kosten der Unterkunft zwischen Person 1 und Pereson 2
prozentual aufzuteilen.
Das dazu ich hab die volle EU-Rente beantragt und bin leider selbst auf das ALG 2 angewissen bis
mein Antrag durch ist. Und nicht das ihr meint ich hätte nur die Polyneuropathie nein ich hab leider
auch die HWS / BWS / LWS und die Bandscheiben hin das ist noch nicht alles Arthrose Schulter rechts und links,
ich kann kaum 500 m gehen dann ist ende und Schmerzen hab ich 24h, wer mehr über Polyneuropathie
lesen möchte fragt google mal, ich muß noch dazu sagen ich bin Antialkoholiker und mit Drogen hatte ich noch
nie was zu tun.
da ich selbst von der ganzen sache betroffen bin möchte ich euch heute mal ein wenig helfe, weil viele nicht
wissen was ihnen zu steht und was ihr recht ist. Selbst hab ich eine Polyneuropathie und kann nur ganz schlecht
gehen, da ich schon mehrfach übelst gefallen bin hat mir mein Arzt einen Rollator verpasst so und nun kommen
wir zum eigentlichen.
Schwerbehinderte Menschen mit einen Behindertenausweis und Merkzeichen G haben einen Anrecht
auf Barrierefreies Wohnen, es gibt da aber laut meines Wissens Voraussetzungen die gegeben sein müssen.
Wenn du einen Rollator / Rollstuhl / sonstige Gehilfen benötigst um dich in deiner Wohnung zu bewegen hast du anrecht auf
Barrierefreies Wohnen.
Nun fragt ihr euch was meint er mit Barrierefreies Wohnen, das ist leicht zu beantworten hier ein Beispiel du lebst alleine das Amt
oder die ARGE zahlt dir nur die Miete für 45qm wenn du die Voraussetzungen erfüllst Merkzeichen G und eine Gehilfe brauchst
steht dir eine Wohnung mit 60qm zu und das Amt (ARGE) muß die tatsächlichen Kosten für diese Wohnung voll übernehmen, bei
2 Personen macht das 75qm.
So nun fragt ihr sicher wie komme ich dazu das mir das Amt auch die mehrkosten bezahlt, wenn du z.b. von deinen Arzt einen Rollator
verpasst bekommen hast dann kannst du mit deinen Arzt reden und ihm sagen das du eine Bescheinigung von ihm brauchst fürs Amt
da dir als Behinderter mit Merkzeichen G und Rollator Barrierefreies Wohnen (das hab ich heute auch gemacht) wenn du diese Bescheinigung
von deinen Arzt hast schreibst du einen Brief ans Amt oder gehst selbst hin und beantragst Barrierefreies Wohnen mit der Begründung
das du Schwerbehindert bist und ein Anrecht auf mehr Wohnraum hast um dich richtig bewegen zu können.
Ich hab zu der Sache auch mal google befragt und auch ein Az vom Sozialgericht Lüneburg gefunden (S 27 AS 1700/07 ER),
Dann gbts das noch im SGB II.
In der Satzung soll für Personen mit einem besonderen Bedarf für Unterkunft und Heizung eine Sonderregelung getroffen werden.
Dies gilt insbesondere für Personen, die einen erhöhten Raumbedarf haben wegen einer Behinderung.
Hier ein auszug aus der KdU.
Behinderte
Wegen einer vorliegenden Behinderung eines Mitbewohners zusätzlich anerkannter Wohnraum stellt jedoch eine Besonderheit dar,
der Rechnung zu tragen ist; d. h., dass die Kosten für die zusätzlich anerkannte Wohnfläche ausschließlich der / dem Behinderten
zuzurechnen sind.
Beispiel 1:
2-Personen-Haushalt, eine Person ist behindert (Rollstuhlfahrer / Rollator). Als Wohnfläche
können 62 m2 zzgl. 15 m2, max. also 77 m2, anerkannt werden.
Ist der angemietete Wohnraum tatsächlich 77 m2 groß, entfallen
auf Person 1 (nicht behindert) 31 m2 (Hälfte v. 62 m2),
auf Person 2 (behindert) 46 m2 (31 m2 + 15 m2).
Die KdU sind also prozentual aufzuteilen.
Der angemietete Wohnraum ist 70 m2 groß und wie folgt aufzuteilen:
Person 1 (nicht behindert) 31 m2 (w. o.),
Person 2 (behindert) 39 m2 (31 m2 + 8 m2).
Auch hier sind die Kosten der Unterkunft zwischen Person 1 und Pereson 2
prozentual aufzuteilen.
Das dazu ich hab die volle EU-Rente beantragt und bin leider selbst auf das ALG 2 angewissen bis
mein Antrag durch ist. Und nicht das ihr meint ich hätte nur die Polyneuropathie nein ich hab leider
auch die HWS / BWS / LWS und die Bandscheiben hin das ist noch nicht alles Arthrose Schulter rechts und links,
ich kann kaum 500 m gehen dann ist ende und Schmerzen hab ich 24h, wer mehr über Polyneuropathie
lesen möchte fragt google mal, ich muß noch dazu sagen ich bin Antialkoholiker und mit Drogen hatte ich noch
nie was zu tun.