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GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

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AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

deswegen hab ich auch geschriben "oben bei muti" , dann zehlt es zu einem haushalt und er mus nicht zahlen

wenn er aber oben bei mut seine eingene wohnung hat , ist das schon ne andere geschihte
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

...Kriterium ist ob er zu der Bedarfsgemeinschaft gehört.
Das heißt, das sein Einkommen in die Bedarfsgemeinschaft einfließt.
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

Die Pippi in der hose wird auch wieder kalt. wer soll denn bitte einen Pfändungsbescheid erlassen. Die Rundfunkbeitrags Zentrale ist kein Rechtliches Organ. Nur ein Richter in DE ist berechtigt und diese sind überhaupt null daran Interessiert da sie die kein Personal für sowas übrig haben wie zur gez zeit. Diese Klagen wären 20 mal so hoch wie harz4 klagen
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

...wenn du da mal nicht irrst!
Kann einige Zeit dauern, aber irgendwann steht der Gerichtsvollzieher garantiert vor der Tür!
Die ehem. GEZ hat nicht umsonst eine eigene Rechtsabteilung.
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

Die Rechtsabteilung können sie gerne haben. Deutsches Recht wird immernoch Richtlerlich entschieden in der BRD von daher lässt mich jegliches schreiben vom rfb kalt zumal es nichtmal per einschreiben kommt :)
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

...das mag ja sein, siehst ja wie schnell es gehen kann bei Gericht an an Kanzlei U+C!
Dann kommt das Schreiben nicht von GEZ, dann steht der Kuckuckskleber vor der Tür.
Und das zurecht, wer einer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt soll auch entsprechend behandelt werden.
Kann nicht sein das andere für dich mit zahlen.
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

Dann behandeln sie mich wien könig und dich wie ein Knecht. Merkste was.. ...
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

Gebe meinen Senf auch mal dazu :

Bin seit 01.12.2012 arbeitslos und von Beginn an im Hartz IV Bezug da mein ALG I nicht ausgerreicht hätte Aufstockung gleichbedeutend mit Hartz IV.
Die Heinis vom Rundfunk befreiten mich erst ab 01.01.2013 wollten für Dez. 13 ihre 17,98 € .
Hab da auch nicht drauf reagiert, auch als Schreiben kammen, da ich der Meinung war ab 01.012.12 befreit werden zu müssen.
Hab auch ein Schreiben an die geschickt in dem ich meine Situation geschildert habe, intersiert hat es die A...er nicht,war ja klar.
So fielen an die 30,00€ Kosten an, die von den Rundfunk - Geiern in einem echt netten Brief mit allerlei Drohungen eingefordert wurden, bat an da man bis zu 10 Monaten in Raten zahlen kann, 3,00€ zu zahlen, abgelehnt, sie haben einen drei - Raten Plan gemacht, hab es dann so bezahlt um Ruhe zu haben, aktuell bin ich erst mal bis Mai 14 befreit.
So wie es aussieht, haben manche Glück,mance Pech wie immer im Leben, ich wär was die Rundfunk - Geier betrifft vorsichtig.
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

...das hat nichts mit Glück zu tun, sondern das du sofort wie du deine Bewilligung für Hartz hast auch das bei der GEZ einreichst, und nicht erst nachträglich.
Ansonsten holen die sich schon was sie zu bekommen haben!
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

Hab nach Erhalt meines Bescheides vom Amt gleich alles an die Rundfunk Heinis geschickt, das Schreiben vom Amt was benötigt wird und meinen Antrag trotzdem Befreiung erst ab 01.01.2013 kein Versäumnis meinerseits deshalb erfolgte auch erst keine Reaktion auf ihre "Bettelbriefe".
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

Also werde mal mein glück versuchen und denne klar machen das ich bei mama wohne. Vielen dank für eure antworten :)
 
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