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GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

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Rundfunkbeitrag entkommen

Hallo

möchte mal meine erfahrung bis jetzt mit dem Rundfunkbeitrag Berichten. Seid einführung im Januar kamen 2 Schreiben. Wir haben festgestellt das sie noch kein Beitragskonto haben ...... 2 Brief war eine nette Erinnerung. Natürlich habe ich beide Briefe Entsorgt. Jetzt neigen wir zum Jahres Ende und habe nichts mehr von dem Verein gehört. Update Folgt . Wie sind eure Erfahrungen ???
 
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AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

Bei mir das selbe. Ich warte auch ab.
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

Der Hinweis war nicht dazu gedacht abzuwarten. Dann werdet Ihr evtl. gefändet. Im Spoiler steht wie man zu einer Befreiung kommen kann.

Ich finde es eine Unverschämtheit, etwas zu nutzen und es anderen zu überlassen, die Rechnung zu begleichen. Wer die Bedingungen erfüllt, soll auch befreit werden. Wer zu faul ist, einen Antrag zu stellen, muss auch, entspechend, die Konsequenzen tragen (sanktioniert).
Wenn Ihr den Fändungsbescheid im Briefkasten habt, ist das Geschreie wieder da. Schaut mal ein paar Threats tiefer.

MfG
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

...Abwarten???
Dann richte dir auch gleich eine Sparbüchse ein in du die 17,98 für jeden Monat den du kostenlos TV gesehen hast reinlegst.
Ansonsten könnte eine böse Überraschung auf dich zukommen.
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

Was zu nutzen was ich nicht möchte? Dann sollen sie doch bitte alle öffentlich rechtliche grundverschlüsseln und sehen wer das noch zahlt.
Ich wette das der ganze Laden nach einem Jahr Pleite ist!
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

...diese Wette würdest du unweigerlich verlieren.
Es sehen nicht alle nur "Unterschichten TV" oder SKY.
Und TV Gebühren gibt es in fast allen Ländern, auch in Ländern wo es eine Grundverschlüsselung gibt.
Nicht das ich alles gut heiße was da fabriziert wird, Unmasse an Sendern, Programmgestaltung die man teilweise nicht hehr von RTL & Co unterscheiden kann.
Aber bei Information und Berichterstattung möchte ich neben CNN und BBC nicht auf die ÖR verzichten.
 
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AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

Und in mich jedem Land wird man "gezwungen" es zu abonnieren.
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Dann lies mal, im Rundfunkstaatsvertrag. Da wirst Du sehen, das das so ohne Gestzesänderung gar nicht möglich ist.
Solchen Leuten wünsche ich, das ein Pfändungsbescheid im Briefkasten liegt. Ich geh mal davon aus, das Dein Konto nicht von einer Pfändungen geschützt ist (macht ja Arbeit, sowas ein zu richten).....

MfG
 
GEZ gebühren

Servus Gemeinde

Hab da ne frage in bezug auf diese GEZ sache. Ich wohne bei meinen Eltern die Hartz 4 beziehen. Ich selber arbeite. Meine mutter ist von GEZ befreit worden da sie Hartz 4 kriegt. Bin ich dann auch nicht automatisch befreit? Ich kriege andauernd briefe rechnungen von denne...

Mfg
 
AW: GEZ gebühren

Hallo GORAX

wenn du mit in der Wohnung deiner Eltern lebst solltest du mit bereit sein ist ja dann eine Bedarfsgemeinschaft.

ich werde deinen Thread mal in den richtigen Bereich verschieben lassen, weil wir haben ein Thema von der GEZ schon.

gruß TV Pirat
 
AW: GEZ gebühren

solte es nicht 1 x pro haushalt abgerechnet sein ??

und nicht pro person die im dem haus wohnen ??

also wenn deine muter befreit ist , und du "oben bei muti" wohnst , soltest du auch nicht zahlen

ich kann mich aber auch teuschen
 
AW: GEZ gebühren

wenn er bei seiner Mutter Wohnt ist es eine Bedarfsgemeinschaft und er ist mit Befreit, so wie es sich um ein
Mehrfamilienhaus handelt wo er eine eigene Wohnung hat muss er zahlen.
 
AW: GEZ gebühren

Da bin ich (leider für den Fragenden) anderer Meinung:
Du musst wohl zahlen:

Die Befreiung gilt bei mehreren Personen nur, wenn beide verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden.

Und das ist unter der Einsatzgemeinschaft beispielhaft zu verstehen:
. Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen beim Zusammenleben mehrerer Personen:
In § 4 Abs. 3 RFBeitStV heißt es: "Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung 1. auf dessen Ehegatten, 2. auf den eingetragenen Lebenspartner und 3. auf Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind." Das nun bedeutet konkret folgendes: Ein blinder Mann und seine Ehefrau leben in einer Wohnung und sind beide somit "Wohnungsinhaber". Der Mann kann die Ermäßigung des Beitrags auf ein Drittel geltend machen. Die Ermäßigung gilt dann auch für die Ehefrau, so dass nichts weiter zu zahlen ist als der Drittelbeitrag. Leben die beiden ohne Trauschein zusammen, dann kann die Frau als Wohnungs- inhaberin für sich keine Ermäßigung geltend machen, sie muss also den vollen Beitrag zahlen. Kommt sie der Zahlung nicht nach, haftet der Ehemann, dieser jedoch nur zu einem Drittel. Wohnt neben den (verheirateten Eltern) auch noch der erwachsene Sohn mit im Haus, so ist der volle Beitrag fällig; für ihn haftet der Sohn, während der blinde Vater und dessen Ehefrau insgesamt nur für einen Drittelbeitrag haften.

Im Übrigen habe ich das selbst schon erlebt, Ergebnis...siehe oben.

Gruß

Fisher
 
AW: GEZ-Befreiung ab 2013: Rundfunkbeitragsbefreiung

...@Fisher
Das stimmt so nicht, sobald es eine Bedarfagemeinschaft ist gilt die Befreiung für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Es wird ja auch das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angesetzt.
Wenn dann Hartz genehmigt worden ist gilt die Befreiung für alle Mitglieder dieser Gemeinschaft.
Wohnt er aber in einer eigenen Wohnung und gehört nicht zu der Bedarfsgemeinschaft muss er natürlich zahlen.
 
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