Gibt ja bereits Urteile, dass Sky bis Laufzeitende mit dem vereinbarten Kundenreceiver genutzt werden darf (siehe Signatur). Das bedeutet, dass Sky den Sender Sky Action HD nicht abschalten darf für den Kundenrceiver.
Steht das ausdrücklich im Urteil, wird Sky Action HD dort separat gelistet oder diskutiert? Natürlich nicht, es geht im Urteil um die vom Kunden gebuchten TV-Sender.
Also Rechtslage ist klar. Laut AGB, Vertrag und Urteilen immer dasselbe: Verträge sind wie abgeschlossen bis Laufzeitende einzuhalten. Sagt ja auch die Sky-Rechtsabteilung: "Wir zwingen niemanden zum Leihgerät, zugelassene eigene Geräte sind auch okay."
Die neuen AGB 1.4.4 und 2.1.1 betonen ja gerade ausdrücklich das Recht des kundeneigenen Receivers und beschreiben erstmals, welche Kundengeräte in künftigen Verträgen nicht mehr als zugelassen gelten!
Die Gerichte befanden den PR HD 1000 als zugelassen. Auch nach neuen AGB wäre er weiter zugelassen, erfüllt alle Auflagen der AGB!
Technisch ist es Sky möglich, Sky1 darauf freizuschalten. Nun müsste man Sky entsprechend abmahnen. Ist allerdings auch ein NEUES Zusatzangebot ohne Mehrkosten.
Aber wegen Serien-Werbesender? Da geh ich lieber mit Kindern zum Spielplatz heute.
In den laufenden Verfahren jedoch wird es dazu eine Klärung geben. Für oder gegen Sky1. Jetzt ist das Problem ja bekannt und wird mit entschieden, wenn man sowieso bei Gericht anhängig ist.