ash1
Meister
- Registriert
- 26. Juli 2009
- Beiträge
- 826
- Reaktionspunkte
- 401
- Punkte
- 133
Hallo an Euch.
Vlt. weiss wer bescheid oder ist im Moment in der selben Lage.
Ab Montag ist Kurzarbeit bei uns angesagt.Meine Frau ist Momentan in einer Umschulung beim Arbeitsamt die aber ruht.Ich bekam grad von meiner Firma den neuen Vertrag zwecks Kurzarbeit den ich unterschreiben soll,der gilt ab Montag.60% vom Netto sind nicht allzuviel....
Nun würde ich gerne am Montag zum Arzt und mich krank schreiben lassen.Würden dann die 100% Krankengeld noch funktionieren solange ich die neue Reglung zwecks Kurzarbeit nicht unterschrieben habe?
Oder wäre es besser die Sache über das Arbeitsamt zu regeln,dann würde meine Frau wohl was bekommen.Bis dato hat das Amt nicht bezahlt das mein "Lohn zu hoch war".
Der Antrag auf Zuschuss wird uns zugeschickt aber die Bearbeitung dauert wohl mehrere Wochen.
Wie gesagt:Würde ich 100% bei Krankschreibung weiter bekommen wenn ich die Kurzarbeitergeldreglung nicht unterschreibe?
Vlt. weiss wer bescheid oder ist im Moment in der selben Lage.
Ab Montag ist Kurzarbeit bei uns angesagt.Meine Frau ist Momentan in einer Umschulung beim Arbeitsamt die aber ruht.Ich bekam grad von meiner Firma den neuen Vertrag zwecks Kurzarbeit den ich unterschreiben soll,der gilt ab Montag.60% vom Netto sind nicht allzuviel....
Nun würde ich gerne am Montag zum Arzt und mich krank schreiben lassen.Würden dann die 100% Krankengeld noch funktionieren solange ich die neue Reglung zwecks Kurzarbeit nicht unterschrieben habe?
Oder wäre es besser die Sache über das Arbeitsamt zu regeln,dann würde meine Frau wohl was bekommen.Bis dato hat das Amt nicht bezahlt das mein "Lohn zu hoch war".
Der Antrag auf Zuschuss wird uns zugeschickt aber die Bearbeitung dauert wohl mehrere Wochen.
Wie gesagt:Würde ich 100% bei Krankschreibung weiter bekommen wenn ich die Kurzarbeitergeldreglung nicht unterschreibe?