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Kurzarbei trotz Krankschreibung?

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Für weitere Antworten geschlossen.

ash1

Meister
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Hallo an Euch.

Vlt. weiss wer bescheid oder ist im Moment in der selben Lage.
Ab Montag ist Kurzarbeit bei uns angesagt.Meine Frau ist Momentan in einer Umschulung beim Arbeitsamt die aber ruht.Ich bekam grad von meiner Firma den neuen Vertrag zwecks Kurzarbeit den ich unterschreiben soll,der gilt ab Montag.60% vom Netto sind nicht allzuviel....
Nun würde ich gerne am Montag zum Arzt und mich krank schreiben lassen.Würden dann die 100% Krankengeld noch funktionieren solange ich die neue Reglung zwecks Kurzarbeit nicht unterschrieben habe?
Oder wäre es besser die Sache über das Arbeitsamt zu regeln,dann würde meine Frau wohl was bekommen.Bis dato hat das Amt nicht bezahlt das mein "Lohn zu hoch war".
Der Antrag auf Zuschuss wird uns zugeschickt aber die Bearbeitung dauert wohl mehrere Wochen.
Wie gesagt:Würde ich 100% bei Krankschreibung weiter bekommen wenn ich die Kurzarbeitergeldreglung nicht unterschreibe?
 
Es hindert mich niemand zum Arzt zu gehen.Noch funktioniert das System.
Ich wiederhole halt meine Frage:Würde ich 100% bei Krankschreibung weiter bekommen wenn ich die Kurzarbeitergeldreglung nicht unterschreibe?
 
Aus der Logik heraus behaupte ich mal nein.

Warum?
Wenn der Betrieb in die Kurzarbeit geht, gilt das Geld auch für die Lohnfortzahlungspflicht des Betriebes. Krankengeld bekommst Du ja erst nach 6 Wochen.
Wie das mit der "Vereinbarung" aussieht, wenn Du die nicht unterschreibst, das solltest Du mal ergoogeln, da gibt es sicher Infos von den Gewerkschaften drüber........6
 
Es hindert mich niemand zum Arzt zu gehen.Noch funktioniert das System.
Ich wiederhole halt meine Frage:Würde ich 100% bei Krankschreibung weiter bekommen wenn ich die Kurzarbeitergeldreglung nicht unterschreibe?
wenn du die KuG Regel nicht unterschreibst, wird dich dein AG vermutlich alsbald kündigen.
 
Krankengeld bekomme ich nicht nach 6 Wochen sondern am ersten Tag der Krankschreibung.Die Lohnfortzahlung erfolgt nach den bundesüblichen Paragraphen.Ich möchte keine sinnlosen Gewerkschaftsaukünfte über blablabla.Es ist wirklich nicht böse gemeint es wäre schön wenn jemand antwortet der meine Fragen beantworten könnte.

Danke
 

Wenn du den Vertrag nicht unterschreibs bekommst du "normal" Gehalt/Lohn weiter.
Du bekommst 6 Wochen Lohnfortzahlung nach aktuellem Vertrag.
Danach Krankengeld....

Frage: Was ist, wenn der Arbeitnehmer der Einführung von Kurzarbeit nicht zustimmt? Kann der Arbeitgeber diesem Arbeitnehmer kündigen?


Grundsätzlich darf das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer wegen des so genannten Maßregelungsverbotes ( ) nicht aufgrund der Verweigerung der Zustimmung zur Kurzarbeit gekündigt werden. Wenn jedoch eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers jedenfalls in dem mit ihm vertraglich vereinbarten Umfang nicht möglich ist, muss der Arbeitnehmer zumindest mit einer Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit oder einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen (so z. B. bei Kurzarbeit Null) rechnen. Für diese betriebsbedingten Kündigungen sind jedoch im Einzelfall die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu prüfen.


Im Einzelfall empfehlen wir dringend, sich zur Möglichkeit der Kündigung gesonderten Rechtsrat einzuholen.
 
Der Krankengeld Rechner sagt:100% Krankengeld in den ersten 6 Wochen.Hat der Gesetzgeber das Krankengeld auf 60% reduziert im Verlauf der Krise?Als ich vor 3 Monaten 2 Wochen krank war gab es 100%
 
Also, ab zum Arzt, falls du noch dran kommst. Ich bekomme ab 1.4. Kurzarbeit, am 31.3. bin ich beim Doc.


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Hab Montag nen Termin.Dann unterschreib ich das erstmal nicht und lass mich krank schreiben.Finanziell ist bei der Kurzarbeit Miete oder Essen drin.
 
Wenn Du den Änderungsvertrag nicht unterschreibst, kann es zu Problemen führen bei der Auszahlung des Kurzarbeitergeldes. Natürlich zu deinem Nachteil. Es geht bei der Vertragsänderung wahrscheinlich nur um eine temporäre Umstellung von Monatslöhner auf Stundenlöhner. Ansonsten kann man dein KA Geld nicht korrekt berechnen.

Wenn der Betrieb beschließt in Kurzarbeit zu gehen und einen Termin festlegt, dann steht das fest. Dem kannst Du nicht durch einem Krankenschein entgehen.
Bist Du allerdings während der Kurzarbeit offiziell zur Arbeit eingeteilt und wirst dann krank, müsstest Du für diese Zeit 100% bekommen. Beispielsweise: Du sollst nächste Woche Mo.,Di., Mi,. arbeiten und dann Do.-Fr. Kurzarbeit machen, wirst aber dann krank, dann müsste es für Mo.-Mi, 100% Lohnfortzahlung geben. Falls Dein Arbeitgeber alles richtig berechnet.

Wenn Du aber zB. für nächste Woche in Kurzarbeit zu hause bleiben sollst, und heute schnell noch einen gelben Schein holst, dann bekommst trotzdem nur 60% KA-Geld. Und zwar 6 Wochen lang. Danach gibt's Krankengeld von der Krankenkasse.
 
Scheisse.Ganz einfach Scheisse.
 
Update, habe gerade die Info bekommen das unsere Firma nach dem Manteltarifvertrag Groß und Außenhandel NRW nach Paragraph 5 Nr.3 einen Zuschuss von 16% des durchschnittlichen Nettoentgeldes der letzten 3 Monate gewährt, es wird so gesehen nicht so schlimm, trotzdem bleibt gesund!


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