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PC & Internet Kürzere Wartezeiten bei Techniker-Terminen geplant

Ist der Besuch eines Telekom-Technikers vor Ort erforderlich, so ist das Zeitfenster bei vereinbarten Terminen bislang groß. Kunden warten teilweise den ganzen Tag auf den Techniker. Das soll sich laut Telekom-Chef Höttges künftig ändern.

Die Deutsche Telekom will ihre Kunden bei vereinbarten Terminen mit Technikern nicht mehr so lange warten lassen. Das sagte Konzernchef Tim Höttges der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". So soll das Erscheinen der Servicekräfte - das sich vorab oft schwer genau abschätzen lässt - für die Auftraggeber besser planbar werden. "Unsere Kunden sollen nicht mehr den ganzen Tag auf unsere Techniker warten und dafür im Zweifelsfall sogar einen Urlaubstag opfern müssen", so Höttges.

Zeitfenster auf wenige Stunden eingrenzen
Er würde gern versprechen, dass sich der konkrete Termin auf zwei bis drei Stunden eingrenzen lässt - vorausgesetzt allerdings, das lasse sich so realisieren. Die Wartezeit solle schrittweise kürzer werden. Das Unternehmen sei dabei, ein entsprechendes Programm umzusetzen.

Höttges weiß nach eigener Darstellung, wo die Probleme liegen, weil er persönlich Kundenbeschwerden kenne. "Ich habe jeden Tag ungefähr zehn Beschwerden, die ich selbst beantworte", sagte er der Zeitung.

"WannaCry"-Folgen: Höttges fordert schärfere Sicherheitsauflagen
Die jüngste Cyberattacke mit dem Virus "WannaCry" müsse Folgen für die Sicherheitsauflagen in der Telekommunikationsbranche haben, verlangte der Telekom-Chef. So solle man Hard- und Softwarehersteller per Gesetz zur Bereitstellung von Sicherheits-Updates verpflichten. "Wir brauchen eine Meldepflicht für Sicherheitslücken, die muss auch staatliche Sicherheitsbehörden umfassen". Die Erpressungs-Software "Wanna Cry" hatte sich kürzlich auf Hunderttausenden Rechnern weltweit eingenistet und dort Daten verschlüsselt - bei Unternehmen ebenso wie in Krankenhäusern oder bei Privatnutzern.

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Quelle; onlinekosten
 

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Zuletzt bearbeitet:
@yamstar, im Vertrag/AGB steht schon was von Entstörfristen und auch von der jährlichen Verfügbarkeit. Solltest du mal lesen. Tsss
Bei mir stand was von 97% und 24 Stunden. Nun kannst du mal auf das Jahr rechnen, wann die 97% unterschritten sind. Bei 4 Wochen Störung biste schon lange aus dem Vertrag raus.

Es war die Rede von BGB, sprich gesetzliche Vorschriften , die meines Wissens nicht vorhanden sind

Und selbst die Geschichte mit den AGB. Versuch mal nachzuweisen, wer die Störung zu verschulden hat. Meist wird dies auf den Kunden abgewälzt. Dann ist natürlich eine Kündigung ausgeschlossen.

Außerdem sind die Techniker dazu übergegangen, zu behaupten, dass keiner aufgemacht hat. Da kann so ein Technikertermin schon mal 3 Anläufe dauern. Ein Kündigungsrecht hast du natürlich auch nicht.

Und dir sollte , wie bereits oben erwähnt , eins bewusst sein: Wenn du nicht ins Kabelnetz wechselst, ist es für die Telekom ohnehin egal. Die bekommen ihr Geld so oder so, da Ihnen die Leitung ganz oder teilweise (je nach Region) gehört. Beim neuen Anbieter muss dann ebenfalls ein Techniker anrücken, um deine Leitung zu "schalten" bzw. lediglich die Nummer im Verteilerkasten im Keller abzulesen. Auch hier kann es gerne mal 3 Anläufe dauern, bis wirklich ein Techniker kommt.

Wie bei vielen Dingen im Leben: Recht haben und Recht bekommen sind und bleiben zwei unterschiedlich Paar Schuhe. Was bringen dir Beitragserstattungen oder Vertragskündigungsmöglichkeiten? Richtig: immernoch kein funktionierendes Internet.

Nennt sich Vertragsrecht, so 1.Semester an der UNI und man hat ja einen Vertrag abgeschlossen, den beide Parteien einhalten müssen. Es reicht eigentlich schon das Amtsgericht um eine Klärung zu ersuchen.

Muss man auf sowas näher eingehen? Wohl eher nicht. Dann zieh mal vors Amtsgericht. Internet hast du dann wohl immer noch nicht. Die Verfahrensdauer vor deutschen Gerichten liegt bei über einem Jahr, bis es zu einem Ersttermin kommt, wo der Richter beiden Parteien einen Vergleich vorschlägt bzw. einen versucht zu erwirken.

Mir ist kein Verfahren bekannt aufgrund einer Entstörung eines Anschlusses. Du kannst mir gerne ein Aktenzeichen nennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist kein Verfahren bekannt aufgrund einer Entstörung eines Anschlusses. Du kannst mir gerne ein Aktenzeichen nennen.
In der gleichen Liga ist auch zu langsames DSL, auch Vertragsrecht:
AG München, 07.11.2014 - 223 C 20760/14
AG Kiel, 04.03.2011 - 106 C 21/11

Ich mache ja gerne kostenfreie Rechtsberatung.


 
Ich habe grad 8 Jahre o2 hintermir nie wieder kann ein Buch schreiben was die Störungen betrifft
dagegen ist die Telekom eher unauffällig.
 
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