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Hartz IV Sanktionen

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AW: Hartz IV Sanktionen

Prima, ich als deutscher Depp hab mal wieder die Karte mit A.
Mich betrifft das Thema leider selbst.
Meine Termine, nehme ich wahr, verhalte mich wie ich es muß, der Erfolg ist eher mäßig, aber dafür kann ich auch nichts, wenn man mir mit Ablehnung gegenüber steht, ist dies nicht meine Schuld.
Ich kann sanktioniert werden, andere Bevölkerungsgruppen, die nur all zu gerne ins "Schlarafenland Deutschland" kommen, bekommen keinerlei Sanktionen, dies ist gesetzlich geregelt, wo bleibt da die Gerechtigkeit ???.
Als Deutscher nix wert im eigenen Land, danke ihr Politiker, ihr macht einen super Job , für andere, nicht für mich.
 
Unrechtmäßige Sanktionen ohne Erstattungs-Passus

19.03.2014

In einer Eingliederungsvereinbarung muss auf Übernahme von Bewerbungskosten hingewiesen werden

Das Sozialgericht (SG) Kassel gab einem Hartz IV-Bezieher aufgrund eines formalen Fehlers des Jobcenters Recht und erklärte die Sanktion der Behörde gegen den Betroffenen für unrechtmäßig. In der Eingliederungsvereinbarung, die der 37-Jährige unterschreiben musste, war zwar festgelegt, dass er zehn Bewerbungen im Monat schreiben soll, es fehlte jedoch der Hinweis, dass die Bewerbungskosten vom Amt erstattet werden. Über den Fall berichtete „HNA".

Hartz IV-Bezieher gewinnt vor Gericht gegen Kasseler Jobcenter

Wie die Online-Zeitung berichtet, habe der 37-Jährige das Amt daraufhin gewiesen, dass er sich die Bewerbungskosten, die für zehn Bewerbungen im Monat anfallen, nicht leisten könne. Das Jobcenter informierte den Mann daraufhin jedoch nicht, dass er sich für jede nachgewiesene schriftliche Bewerbung eine Pauschale in Höhe von fünf Euro erstatten lassen kann. Die fehlende Information führte dazu, dass sich der Kasseler weniger bewarb, da ihm die Kosten über den Kopf wuchsen. Das Amt verhängte daraufhin eine Sanktion in den Jahren 2010 und 2011 für die Dauer von sieben Monaten. In dieser Zeit lebte der Betroffene von Essensgutscheinen, dem Geld seiner Freundin und von Bekannten. Er habe sogar Schulden bei Freunden machen müssen, sagte er gegenüber der Online-Zeitung.

So zog Mann vor das SG. Dort gaben ihm die Richter Recht, denn auch sie sahen in der fehlenden Information über die Erstattung der Bewerbungskosten ein entscheidendes Versäumnis, das die unangenehme Lage Mann erst verursacht hat. In der Eingliederungsvereinbarung, die jeder Hartz IV-Bezieher unterschreiben müsse, sei der Hinweis auf die Möglichkeit der Bewerbungskostenerstattung zwingend erforderlich. Fehle diese Information, sei die gesamte Vereinbarung und somit auch die Sanktionen bei Verstößen unzulässig, erläuterte das Gericht. Der Anwalt des Klägers ist sich sicher, dass das Fehlen der Klausel seitens des Jobcenters beabsichtigt sei, „um Geld zu sparen“.

Das Jobcenter Kassel legte Berufung gegen das Urteil ein. Nun muss das Landessozialgericht über den Fall entscheiden. Sollte der Hartz IV-Bezieher auch in der zweiten Instanz Recht bekommen, könnte er mit einer nachträglichen Zahlung der einbehaltenen Leistung rechnen.

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV Sanktionen

...auf welche dumm-dämliche Ideen kommen doch so manche Leute?

Und das alles nur mit der schon frechen Aussage, das man nicht genügend Bewerbungen geschrieben hat wie verlangt, weil es einem zu teuer ist.
Außerdem, so viel ich weiß, müssen die Bewerbungen auch nicht alle schriftlich gemacht werden.
Vielmals reichen schon telefonische Bewerbungen oder Online.
Nur, kann ja sein das dieser "Kunde" dem Jobcenter gut bekannt ist, und er sich deswegen nur schriftlich bewerben sollte.
Gerichte damit zu beschäftigen weil sie selbst zu dumm sind sich zu informieren!

Aber alles richtig und gut, solange sich Gerichte in Deutschland von solchen Pappnasen an der Nase herumführen und vorführen lassen. Haben ja nichts wichtigeres zu verhandeln.
 
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AW: Hartz IV Sanktionen

@mattmasch
Da gebe ich Dir ausnahmsweise mal Recht. Der ist keineswegs "dumm" sondern mit allen Wassern gewaschen. Der weiss genau was er macht und wie er an sein Geld kommt ohne zu arbeiten.
Wie Du schon sagst, bewerben kann man sich auch auf andere Art.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Ich finde das Urteil klasse, stellt es doch fest, das die Arge auch Pflichten hat. Und hier geht es nicht nur um die Kohle für Bewerbungen, sondern primär, das die Jobcenter eine Informationspflicht haben.
Danach hat das Gericht zu urteilen, ob die Eingliederungsvereinbarung rechtlich einwandfrei ist und diese war es wie wahrscheinlich die meisten nicht. Hatte hier gerade eine Vorliegen, da wollte die Arge, das ein Vollzeitarbeitender Leistungsbezieher seinen Urlaub mit der Arge abstimmt, jede Ortsabwesenheit genehmigen sollte (sehr schwer bei einer Zeitarbeitskraft...). Dazu sollte die Person noch 10 Bewerbungen in Monat schreiben, einzige Pflicht des Jobcenters Leistungen zahlen....
Vollzeitbeschäftigte brauchen sich allerdings nicht bewerben und müssen ihren Urlaub mit dem Arbeitgeber absprechen, da gibt es max. eine Informationspflicht.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Kurz zu Sanktionen und wie von Mattmarsch in Post 30 getextet: Jedem stehen alle Möglichkeiten offen gegen Entscheidungen des Jobcenters vorzugehen, von Widerspruch bis Sozialgericht.

Nur, es sieht so aus:

Mein Nachbar, 63, seit 4Jahren AL und seit 2 Jahren Hartz4ler, sollte sanktioniert werden. Er schrieb einen Widerspruch an die Kreisverwaltung, dem das Kommunale-Jobcenter angehört.

Der Herr vom Rechtsamt schrieb zurück, es ist die falsche Stelle, er solle es seinem Fallmanager sagen. Brief an Fallmanager, der Antwortet: Nicht mein Bereich. Also schrieb er an das Sozialgericht, welches ihn wiederum an die Kreisverwaltung verwies und diese an den Mitarbeiter des Kommunalen-Jobcenters.....Hahaha...Rudelbumsen ???

Wenn ich einem aufs Auge boxe und er zeigt mich an, sagt die Polizei auch nicht, geh zum Schläger und klär das mit ihm....

Leider gibt es hier zuviele die keine oder noch weniger Ahnung von Hartz4 haben, aber immer schön mitlabern...Die Wahrheit ist erschreckend anders....
 
AW: Hartz IV Sanktionen

...ist schon sch....ade des es in Deutschland keine Rechtsberatung und Rechtsanwälte gibt.
Wenn es in Deutschland Anwälte gäbe dann hätte dein Nachbar ja mal zu einem gehen können!
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Ich hab ja dir nicht widersprochen.....

Gehst du immer gleich zum Anwalt ? Wenn ich wegen iwas Einspruch erheben kann, muss ich ja nicht erst zum Anwalt gehen, oder schliesst das vorraus, wenn Einspruch/Widerspruch erst ma zum Anwalt ???

Ich habe ne Firma, da muss ich öfters wegen kleinigkeiten n Anwalt zur Seite nehmen, aber als normaler Arbeiter oder eben Arbeitsloser muss ich das nicht.

Nur da ist wieder das alte Lied, wer Recht bekommen will, muss Geld haben....
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Die Sache mit dem Widerspruch ist doch so einfach. Jeder Bescheid enthält eine Rechtsbelehrung mit dem Hinweis wohin ein widerspruch zu richten ist. Dabei langt es sogar aus, wenn man nur mitteilt das man gegen den Bescheid vom .. . .. . .... widerspruch einlegt. ein widerspruch muss nichtmal gegründet werden. Wer das so nicht schafft, Arbeitsloseninitiativen gibt es fast überall. Bei Bedarf einfach eine PN an mich mit wohnort, ich suche dann gern eine raus.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

... und wer Hartz4 bezieht, bekommt sogar einen "Beratungsschein" vom Amtsgericht, womit ein Anwalt seine Beratungskosten dann direkt vom Amtsgericht bezahlt bekommt.

Wer es nicht selber weiß, dem sagt das ein Anwalt bei der Erstberatung, die wohl 10€...kostet Ich "Idiot" war schon lange nicht mehr bei einem Anwalt, um mein gutes Recht einklagen zu lassen.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Genau, wer einen Beratungshilfeschein hat, muss 10,00€ beahlen, es sei den, der Anwalt deines Vertrauens verzichtet darauf.Den Beratungshilfeschein beantragt übrigens auch der anwalt des Vertrauens für dich, wenn man sich den nicht selbst bei der Rechtspflege holt.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

...gelöscht, war aus irgend einem Grund doppelt
 
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AW: Hartz IV Sanktionen

...ist schon komisch wenn man das so liest, da wird an den Haaren herbei gezogen warum die armen Hartzer kein Recht bekommen.Nur, wenn man mal näher hinsieht, ist es immer wieder die alte Leier.Keinen Bock was gegen irgend eine Entscheidung, die einem nicht passt, zu unternehmen, mal irgend wo hingehen wo ich Beratung bekomme, geht schon gar nicht.Einen Anwalt, der wohnt ja auf einem anderen Planet, einschalten, auf diese Idee kann man gar nicht kommen.
Ist schon komisch, alle anderen Leute schaffen das, auch welche die Hartz beziehen.
Es gibt eben immer wieder solche Intelligenzbestien die nicht mal das mindeste auf die Reihe kriegen, ist es dann ein Wunder wenn sie es nur bis zum Hartz-Bezieher gebracht haben.
Und, ohne Anwalt geht heut zutage, egal ob man Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist, meist gar nichts.Eine Rechtsschutzversicherung ist einer der "Pflichtversicherungen" die man neben einer Haftpflichtversicherung einfach haben muss.
 
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