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Hartz IV Sanktionen

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Keine Sanktionen ohne Rechtsfolgebelehrung

Jobcenter müssen ALG-II-Bezieher über mögliche Kürzungen informieren

Wer sich als ALG-II-Empfänger nicht um eine offene Stelle bewirbt, dem kann das Jobcenter die Leistungen kürzen – doch um hier aktiv werden zu können, muss dem Sozialgericht Gießen nach der Leistungsbezieher im Vorhinein über die Rechtsfolgen konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt worden sein.“ Passiert dies nicht, darf das Amt im Nachhinein auch nicht zu solchen Maßnahmen greifen – so entschied nun das Sozialgericht Gießen (Az.: S 29 AS 676/11)

Betroffener kommt Aufforderung zur Bewerbung nicht nach

Im entsprechenden Fall war ein Empfänger von ALG II vom zuständigen Jobcenter aufgefordert worden, sich auf eine offene Stelle zu bewerben. Dem kam der Mann jedoch laut der Pressestelle des Sozialgerichts Gießen nicht nach, stattdessen teilte die Firma der Behörde mit, dass eine Bewerbung nicht erfolgt sei.

Amt sanktioniert mit Hilfe von Leistungskürzung

Daraufhin verhängte das Amt eine dreimonatige Leistungskürzung um 30%, was für den Betroffenen eine Einbuße von insgesamt 290,70 Euro bedeutete - doch der Mann legte Einspruch gegen diese Maßnahme ein und hatte vor Gericht Erfolg: So sei die Kürzung zwar grundsätzlich zulässig, allerdings müsste im Vorhinein – bereits im Rahmen des Vermittlungsvorschlags - über diese Möglichkeit informiert werden. Problem: Das Jobcenter konnte die Rechts-Aufklärung EDV-technisch bedingt nicht nachweisen, sodass die Richter zugunsten des betroffenen Leistungsbezieher urteilen und damit den Kürzungsbescheid des Jobcenters aufheben mussten.

Jobcenter haben Nachweispflicht

Die Begründung: Da das Jobcenter dem Gericht keinen Nachweis liefern konnte und dieses dadurch die Ordnungsgemäßheit der Rechtsfolgenbelehrung nicht prüfen konnte, „gehe dies zu Lasten der insoweit beweispflichtigen Behörde“, denn dieser – so das Sozialgericht Gießen, „obliege es, durch ordnungsgemäße Aktenführung bzw. durch Organisation ihrer Dokumentenverwaltung ihren Nachweiserfordernissen nachzukommen.“

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Keine Sanktionen ohne Rechtsfolgebelehrung

Die sogenannte "Eingliederungsvereinbarung " muss doch jeder Unterschreiben , muss !!!!!!!!!!
Sonst Bearbeiten die deinen Unterlagen gar nicht erst.
Versuch mal einer seine Unterschrift die angeblich Freiwillig ist (laut Gesetz) zu verweigern.
Viel Glück dabei.
Wer Arbeitslos wird braucht das Geld um weiter Existieren zu können und Unterschreibt fast alles aus diesem Druck heraus.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Hallo max91111

das ist nicht richtig keiner muss diese Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, da ist dann ein Verwaltungsakt das weis jeder
der bei dem Jobcenter arbeitet.

lese dazu bitte mal das hier:

Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Immer mehr Sanktionswut der Hartz IV-Behörden

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Immer mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher

Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) bekanntgab, wurden im Jahr 2012 mehr als eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene verhängt – mehr als jemals zuvor. Die Behörde meint, dass hätte mit einer guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und einer intensiveren Betreuung in den Jobcentern zu tun.

Rekordhoch bei Sanktionen

Seit Einführung der sogenannten Hartz-Reform vor zehn Jahren war die Zahl von Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher nie so hoch wie jetzt. Mehr als eine Million wurden 2012 verhängt, dass sind 98.900, beziehungsweise elf Prozent mehr als im Jahr zuvor, gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) bekannt. Das BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt meinte: „Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert." Der absolute Schwerpunkt der Sanktionen lag bei den sogenannten Meldeversäumnissen. Diese stiegen von 107.500 auf 705.000 im Vergleich zum Vorjahr und machten somit etwa 70 Prozent aus. Außerdem wurden 13 Prozent der Sanktionen damit begründet, dass eine Beschäftigung, Ausbildung oder Bildungsmaßnahme abgelehnt wurden. Weiteren 14 Prozent der Sanktionierten wurde angelastet, sie haben sich geweigert, Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter zu erfüllen. Bei Hartz-IV-Beziehern, die Termine im Jobcenter versäumen, werden die Leistungen um zehn Prozent für drei Monate gekürzt. Kürzungen von 30 Prozent drohen weiterhin bei Ablehnung eines Arbeitsangebotes, selbst wenn es sich um einen sogenannten Ein-Euro-Job handelt. Das Arbeitslosengeld II kann sogar ganz gestrichen werden, wenn es wiederholt zu vermeintlichen Verstößen kam.

Eigenartige Erklärungsansätze

Durchschnittlich wurden insgesamt 150.300 Leistungsberechtigte im Jahr mindestens mit einer Sanktion belegt, im Verhältnis aller Hartz-IV-Bezieher waren das 3,4 Prozent. Diese Quote wurde im Westen mit 3,3 Prozent und im Osten mit 3,5 Prozent angegeben. Besonders hoch fiel sie in Berlin mit 4,8 Prozent aus und am niedrigsten im Saarland und Bremen mit je 2,7 Prozent. Den Grund des Anstiegs der Sanktionen glaubt die Behörde in einer guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und in einer intensiveren Betreuung in den Jobcentern erkannt zu haben. So meinte Heinrich Alt:

„Wenn wir den Menschen mehr Angebote machen können, nehmen auch die Meldeversäumnisse zu". Dass die vermeintlich geringe Sanktionsquote dafür spreche, „dass die Spielregeln von der deutlichen Mehrheit der Kunden akzeptiert werden und die Jobcenter verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen", meint er ebenfalls erkannt zu haben. Es wird behauptet, dass Sanktionen immer das letzte Mittel seien und Jobcenter keine Drohkulissen aufbauen wollen. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass nicht vergessen werden darf, wer die Grundsicherung finanziere: die Steuerzahler. „Also auch von der Kassiererin, dem Dachdecker oder der Altenpflegerin", wie Alt meint, erklären zu müssen.

Üblicher Anstieg der Zahlen

Die verhängten Sanktionen waren auch in den letzten drei Jahren jeweils um etwa 100.000 angestiegen. Die Fälle, die mit Ablehnung eines Arbeitsangebots begründet wurden, geht kontinuierlich zurück. So war im Jahr 2007 fast jede vierte Sanktion wegen einer nicht angenommenen oder abgebrochenen Arbeit oder Weiterbildungsmaßnahme ausgesprochen worden.

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV Sanktionen

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Sicher... jeder der da Arbeitet !!! Aber dem Antragsteller wird das nicht so Mitgeteilt.
Im Gegenteil !!! Im wird Suggeriert das dies Bedingung ist.

Und das weiß auch jeder der da Arbeitet !!!
Ich Hoffe ja das nie wieder nötig zu haben !!! Sollte es doch der Fall sein (bin ja 55) dann werde ich die Verweigerung mal Testen.
Aber dann kann ich bei einer evtl. Sanktion ja Einspruch erheben, und so wie ich es schon Erlebt habe dann 17 Monate auf eine Entscheidung warten.
Die anschließende Klage vorm Verwaltungsgericht hat dann nochmal 12 Monate gedauert. Aber Sanktioniert wurde sofort. Da der Einspruch ja selbst wenn dieser sofort Bearbeitet würde keine Aufhebende Wirkung hat.
Zwischenzeitlich bekommste Besuch vom Zollamt (Gerichtsvollzieher) ! Zollamt deswegen...... weil Du da nicht wie üblich in Gegenklage gehen kannst.
Heist...... erstmal wird der Angebliche Anspruch gepfändet dann der Einspruch evtl. Bearbeitet und wenn Du dann vor Gericht Recht bekommst (Wie wir) kommt keine Entschuldigung !!!! Im Gegenteil
Hat der Zollgerichtsvollzieher z.B. dein TV und PC gepfändet bekommste nur noch den Zeitwert zurück.
Willkür nicht nur was Sanktionen angeht ohne Fingerspitzengefühl ob einer nicht will oder einer nach 40 Jahren nicht mehr kann oder gewollt wird.
Und alles nach der Devise " Ich bin das Amt" ich habe immer Recht.
Und um die Verwirrung vollkommen zu machen ! Werden wie uns geschehen, 47 Seitige Bescheide verschickt !
Die keiner Kapiert (nicht mal der Richter)
Und wenn dann ein Fehler drin ist heißt es " Sie haben vorsätzlich !! "
In einer Behörde wo die Rechte nicht weiß was die Linke macht wie Du selbst geschrieben hast.
In Altenburg beim Verwaltungsgericht liegen zur Zeit ca.1700 Klagen gegen Sanktionen vor !

Nur das Schreibt keiner in der Presse ! Zumindest nicht in Verbindung mit der Siegesparole der letzen Tage.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Hallo max 91111

die Jobcenter haben genau 6 Monate zeit einen Wiederspruch zu bearbeiten da bin ich mir zu 100% sicher, wer aber
auf Nummer sicher gehen will der sollte zu einen Anwalt gehen und ihn den Wiederspruch einlegen lassen das hab
ich auch schon so gemacht das ganze ging dann sehr schnell und der Anwalt weis genau was er schreiben muss.

Ich selbst bin gegen jede leistungs kürzung da Hartz IV das Existenzminimum ist, es ist schon recht das jeder eine
Meldepflicht hat aber es kann auch immer mal was auf dem Postweg weg kommen und das ist auch von den Jobcentern
zuberücksichtigen was aber in vielen fällen nicht getan wird.

gruß TV Pirat
 
Zahl der Hartz-IV-Sanktionen erstmals wieder gesunken

09.07.2013

Bild ist nicht mehr aktiv.

Nürnberg (dpa) - Erstmals seit vier Jahren ist die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger rückläufig. Im ersten Quartal 2013 bestraften die Jobcenter insgesamt 233 835 Mal Bezieher von Grundsicherung mit der Kürzung von Hartz-IV-Leistungen.

Dies seien knapp 32 000 oder zwölf Prozent weniger Sanktionen als in den ersten drei Monaten 2012, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstag mit. Ihre Zahl ging damit erstmals seit vier Jahren zurück.

Über die Entwicklung hatte auch die «Bild»-Zeitung berichtet. Eine BA-Sprecherin führt sie auf die verbesserte Beratung zurück. Den Vermittlern gelinge es häufiger, Jobsucher etwa vom Sinn einer Eingliederungsvereinbarung zu überzeugen.

Hartz IV: Übernahme von zu hohen Heizkosten

Quelle: internetcologne.de

Zahl der Hartz-IV-Sanktionen erstmals wieder gesunken

Erstmals seit vier Jahren ist die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger rückläufig. Im ersten Quartal 2013 bestraften die Jobcenter insgesamt 233 835 Mal Bezieher von Grundsicherung mit der Kürzung von Hartz-IV-Leistungen.

Dies seien knapp 32 000 oder zwölf Prozent weniger Sanktionen als in den ersten drei Monaten 2012, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstag mit. Ihre Zahl ging damit erstmals seit vier Jahren zurück, nachdem sie in den Vorjahren teils deutlich gestiegen war. Über die Entwicklung berichtete auch die «Bild»-Zeitung (Dienstag).

Eine BA-Sprecherin führte die aktuelle Entwicklung auf die verbesserte Beratung zurück. Den Vermittlern gelinge es jetzt häufiger, Jobsucher etwa vom Sinn einer Eingliederungsvereinbarung zu überzeugen. Auch sei auffällig, dass weniger Hartz-IV-Arbeitslose wegen versäumter Beratungstermine bestraft worden seien. «Das hängt sicherlich auch damit zusammen, dass wir vor allem jungen Leuten hinterhertelefonieren und noch mal darauf aufmerksam machen, dass sie am nächsten Tag bei ihrem Jobcenter einen Termin haben.» Die Zahl der Sanktionen wegen Meldeversäumnissen sank um mehr als 15 000 auf 163 842.

Eine Kürzung der Hartz-Leistung um 10 Prozent wird nach BA-Angaben ausgesprochen, wenn Betroffene unentschuldigt einen Gesprächstermin mit ihrem Jobcenter-Vermittler versäumen. Eine Kürzung um 30 Prozent gibt es, wenn Grundsicherungsempfänger sich weigern, eine angebotene Stelle anzunehmen, Jugendliche eine Lehrstelle ablehnen oder Fortbildungen grundlos abbrechen. Im Wiederholungsfall droht eine Kürzung um 60 Prozent. Verweigert ein Erwerbsloser abermals eine Arbeit, kann Hartz IV vorübergehend komplett gestrichen werden. Im Schnitt haben die Jobcenter im ersten Quartal die Hartz-IV-Leistungen pro Monat um 109,84 Euro gekürzt.

Quelle: augsburger-allgemeine
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Keine Sanktionen ohne Rechtsfolgebelehrung

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Falsch! Du MUSST garnichts unterschreiben. Mit dieser EGV unterstreichst du deinen eigenen Sklavenstatus und verzichtest weitgehend auf deine Grundrechte als Mensch mit allen Konsequenzen wie z.B. die "Residenzpflicht".

Unterschreibst du die EGV nicht, macht das Jobcenter daraus einen Verwaltungsakt. Dann hast du bessere Karten, gegen die vorzugehen. Mit EGV bist du so ziemlich am Ende. Also lest euch das Ding durch, BEVOR ihr es unterschreibt!
Die EGV ist ein privatrechtlicher Vertrag, genau wie die "Jobcenter" Privatunternehmen sind. Denk immer daran! Niemand in der BRD muss Verträge unter Zwang unterschreiben.

Wer mehr über seine Rechte wissen will, kann sich hier schlau machen:

Link ist nicht mehr aktiv.

Ich bin selbst zwar nicht betroffen, es sind aber nur 12 Monate bis Hartz4, wenn man keine Arbeit findet. Denkt immer daran!
 
Hartz IV: BA will mehr und härter sanktionieren

BA fordert von Jobcentern „konsequentere Umsetzung“ von Sanktionen

Und wieder hat sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Massenblatt „Bild“ ausgesucht, um weitere Nebelkerzen in Sachen Hartz IV zu streuen. Denn einem Bericht der „Bildzeitung“ zufolge ist die Zahl der Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher innerhalb der ersten sechs Monate diesen Jahres etwas zurückgegangen. Demnach verhängten die Hartz IV Behörden insgesamt 486.191 Strafen in diesem Zeitraum. Die Zeitung beruft sich dabei in ihrer heutigen Ausgabe auf einen Bericht der internen Revision der BA. Als Ursache des Rückgangs der Sanktionenszahlen sieht die Bundesagentur eine „nicht ausreichende Umsetzung des Grundsatzes des „Fördern und Fordern“ durch die Jobcenter-Mitarbeiter.“ Künftig fordere man nun ein strengeres Vorgehen bei vermeintlichen Verstößen wie dem Ablehnen von Zeitarbeitsverträgen zu Hungerlöhnen, dem Platzen von Terminen oder der Nichteinhaltung von sogenannten Eingliederungsvereinbarungen, die meist unter Zwang unterschrieben werden.

Sogar minderjährige Schüler werden sanktioniert

Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher war im ersten Halbjahr 2013 rückläufig. Insgesamt wurden rund 35.000 Strafen weniger verhängt, berichtet die Zeitung. Im Schnitt wurde der Hartz IV-Regelsatz der Betroffenen um 108,67 Euro gekürzt. Derzeit beträgt der Regelsatz für einen erwachsenen Alleinlebenden 382 Euro pro Monat. Wird davon Geld abgezogen, reicht das ohnehin knappe Budget nicht mehr annähernd zur Sicherung des Existenzminimums. Sozialverbände und Politiker wie die Bundesvorsitzende der Linken, Katja Kipping, kritisieren Sanktionierungen deshalb scharf. Selbst vor minderjährigen Schüler (ab einem Alter von 15. Jahren) machen die Jobcenter bei den Geldkürzungen nicht halt.

Wie die Zeitung berichtet, drängt die BA sogar auf eine „schärfere Umsetzung“ von Sanktionen. Die Jobcenter müssen „die konsequente Prüfung und Verfolgung von Sanktionssachverhalten“ sicherstellen, zitiert „Bild“ aus dem Revisionsbericht der BA.

Massenhafte Hartz IV Rechtsbeugung

Quelle: gegen-hartz
 
Neuer Rekord: 350 Prozent Hartz IV Sanktion

14.12.2013

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Neuer Rekord: 350% Sanktion!

Die MainArbeit, das berühmte "Vorzeigejobcenter" der kreisfreien Stadt Offenbach, hat einen neuen Rekord aufgestellt: Eine Sachbearbeiterin hat einem ihrer "Hartz IV Kunden" eine Sanktion von 350 Prozent ausgesprochen. "Sanktion" bedeutet bei Hartz IV, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld II für tatsächliche oder angebliche Verletzungen seiner Pflichten die monatlichen Bezüge um einen gewissen Prozentsatz "abgesenkt" bekommt.

Herr R. aus Offenbach bekommt also derzeit 350% weniger Arbeitslosengeld als die üblichen 330 Euro im Monat, müsste demnach
also aufgrund der Tatsache, dass er einen Antrag gestellt hat, jetzt theoretisch monatlich 1155 Euro Sozialleistungen an die Stadt bezahlen.

Die Sachbearbeiterin, die für ihre kreativen Bescheide bei Beratungsstellen und beim zuständigen Sozialgericht bereits bestens
bekannt ist, hat sich für das Problem, dass 350% Kürzung in der Praxis unmöglich umzusetzen sind, eine Lösung einfallen lassen. Sie
kürzt dem Mann das Arbeitslosengeld nur um 100% zuzüglich seinem Mietanteil von 190 Euro, will dafür dann aber den laut Gesetz
dreimonatigen Kürzungszeitraum einfach von Oktober 2013 bis in den Sommer 2014 verlängern. Oder mit anderen Worten: Sie will die insgesamt sechzehn oder siebzehn Einzelstrafen über acht Monate so verteilen, bis die theoretischen 350% "Absenkung" auf der Basis eines Dreimonatszeitraumes in der Summe erreicht wurden.

Nach Auffassung der "Hartz IV Hilfe" gibt es für diese Verfahrensweise der MainArbeit keinerlei Rechtsgrundlage. "Da in einem Rechtsstaat jedes Verwaltungshandeln auf einer Rechtsgrundlage beruhen muss, könnte man dieses Verfahren der Stadt Offenbach demzufolge als rechtswidrig bezeichnen", so Roman Thilenius, Mitarbeiter der unabhängigen Beratungsstelle für MainArbeit Kunden.

Eine unglückliche Verkettung fragwürdiger Verwaltungsakte

Doch es bleibt nicht bei der fragwürdigen Addition der Einzelstrafen und der Ausweitung des Sanktionszeitraumes von drei auf acht Monate. Das ist der MainArbeit nicht genug, das kann sie besser. Die Lebenspartnerin des Betroffenen und ihre Kinder sollen nach dem Willen der Stadt nämlich gefälligst gleich mitverhungern.

Die MainArbeit hat der Familie jetzt einen Leistungsbescheid ausgestellt, in dem dem Mann zwar sein Mietanteil gestrichen wird,
aber trotzdem die volle Miete an der Vermieter überwiesen wird. Dazu hat die MainArbeit nun einfach den Mietanteil des Mannes vom Arbeitslosengeld der Frau abgezogen.

"Somit sanktioniert das Jobcenter hier eine Person dafür, dass eine andere Person Pflichtverletzungen begangen hat. Darauf muss man erst mal kommen. Die MainArbeit lässt Frau und Kinder verhungern, um deren Vater zu betrafen." meint der Sozialberater von der Hartz IV Hilfe. Man könne es auch umgekehrt betrachten. Dem Mann sei nämlich durch diesen Vorgang Geld überwiesen worden, was ihm aufgrund des Arbeitslosengeldbescheides, in dem ihm ja die Miete gestrichen wurde, überhaupt nicht gewährt worden ist. "Da wird es dann ganz kriminell".

Als ob das nicht alles schon schlimm genug wäre, kommen weitere Kleinigkeiten hinzu, die das Fass zum Überlaufen bringen. Denn auch die Frau selbst hat inzwischen eine dreißigprozentige Kürzung ihres Arbeitslosengeldes verordnet bekommen. Sie soll einen wichtigen Termin versäumt haben, war aber an dem fraglichen Tag nachweislich krank. Wie die zuständige Sachbearbeiterin auf Nachfrage bestätigte, befände sich die Krankmeldung wohl in der Akte. Trotzdem hält die MainArbeit an der Kürzung fest.

Auch die Kinder sind betroffen

Essen von der Tafel zu holen war im Dezember nicht möglich, und wieder war die MainArbeit die Ursache. Denn da die Behörde nicht
fristgemäss aktuelle Bescheide ausstellte, war die Zugangsberechtigung zur Tafel erst Mal futsch.

Auch das Essen für den Kleinen im Kindergarten ist inzwischen in Gefahr. Und auch hier ist vermutlich wieder die MainArbeit schuld.
Denn obwohl das Essensgeld von der MainArbeit angeblich monatelang an den Kindergarten bezahlt wurde, liegen der Familie Mahnungen der Stadt vor. Die Beträge von 2013 seien nicht bezahlt. Wo das Geld, was die MainArbeit an den Kindergarten überwiesen haben will, geblieben ist, ist unklar. Die Sachbearbeiterin weigert sich bei der Aufklärung zu helfen und erklärt ihre Unzuständigkeit.

Insgesamt bekommt die Familie mit zwei Kindern durch diese Aktion jetzt noch 40 Euro Arbeitslosengeld pro Monat. Das ist nicht einmal genug, um die Gasrechung zu bezahlen. Die verzweifelte Mutter beantragt in ihrer Not im November dann die obligatorischen Lebensmittelgutscheine. Wieder spielt die MainArbeit nicht mit: Sie verweigert der Mutter die Herausgabe.

Die Hartz IV Hilfe stellt klar: "Bei Leistungskürzungen von mehr als 30% in Haushalten mit Kindern sind laut Gesetz auf Antrag der
Betroffenen Lebensmittelgutscheine auszustellen. Da gibt es kein Wenn und Aber. Da hat das Gesetz strikt befolgt zu werden, auch wenn man die Stadt Offenbach ist, und sich für besonders befugt hält, alles anders als normal zu machen."

Als die betroffene Behördenkundin schließlich ihrer Sachbearbeiterin gesagt hat, dass sie sich jetzt einen Rechtsanwalt nimmt, hat diese ihr davon energisch abgeraten. Einen Anwalt einzuschalten, das sei eine Maßnahme, die sich "nur zu Ihrem Nachteil auswirken wird."

Der Sozialberater Thilenius ist fassungslos über diese unverhohlene Drohung. "An einer außergerichtlichen Lösung haben die offenbar kein Interesse, und jetzt drohen sie der Frau, weil sie vorm Sozialgericht klagen will? Aber mit was? Schlimmer als jetzt kann es ja kaum noch werden." Er selbst habe der MainArbeit vor zehn Tagen ein Gespräch angeboten, aber die habe darauf nicht reagiert. (Hartz IV Hilfe Offenbach)

Der ganz normale Hartz IV-Wahnsinn

Quelle: gegen-hartz
 
Studie: Hartz IV Sanktionen fördern Verschuldungen

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Neue Studie zeigt: Sanktionierte verschulden und isolieren sich zunehmend


Erwerbslosen-Gruppen, einige Wissenschaftler und Arbeitsmarktexperte aber auch die Partei Die Linke setzen sich seit Jahren für die Abschaffung der Sanktionen im Hartz IV System ein. Eine Studie, die im Auftrag der Linkspartei im nordrhein-westfälischen Landtag entstand, bestätigt die Kritik nun auch aus empirischer Sicht.

Im Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte die Partei einen Antrag mit dem Titel: „Sanktionen für Erwerbslose aussetzen - für eine repressionsfreie Mindestsicherung!“ gestellt (Landtags-Drs. 15/1309). Um den Antrag zu untermauern legten die Abgeordneten der Linkspartei eine Studie vor, die unter anderem belegt, dass Sanktionen Hoffnungslosigkeit und Verschuldung massiv verschärfen. Zudem wurde ermittelt, dass Sanktionen bereits wegen kleinerer „Vergehen“ wie Terminversäumnisse verhängt werden. Denn die Mehrheit der Sanktionen werden laut der Studienautoren wegen Meldevergehen ausgesprochen. 10 Prozent der Befragten gaben an, nicht über die Rechtsfolgen belehrt worden zu sein. Bei den mehrfach Sanktionierten war es sogar jeder Fünfte. Weitere 20 Prozent gaben an, die Rechtsfolgen-Belehrung, die schriftlich erfolgte, nicht inhaltlich verstanden zu haben.

Fortschreitende Verschuldungen durch Sanktionen

Die meisten Betroffenen erlebten die Sanktionen als belastend. Der überwiegende Teil der Sanktionierten berichtete davon, sich nach einer Sanktionsvergabe sozial zurück gezogen zu haben. Viele berichteten zudem von einer Verstärkung von Angstzuständen und Niedergeschlagenheit.

Die Studie ermittelte zudem einen signifikanten Zusammenhang zwischen einer fortschreitenden Verschuldung und Hartz IV Sanktionen. „Mehr als 40 Prozent der Sanktionierten gaben an, dass sie Schulden aufnehmen mussten – die überwiegende Zahl der Befragten taten dies im Kreise von Verwandten und Freunde. Vieler der Sanktionierten konnten Strom und Miete nicht mehr pünktlich zahlen, die unter 25jährigen sparten zudem an warmen Mahlzeiten.“

Hoher Vertrauensverlust zu den Jobcenter-Mitarbeitern

Und wer hätte es gedacht: Verhängen Jobcenter-Mitarbeiter/innen Strafen, so ist das Verhältnis und das Vertrauen zumeist zerstört. 17 Prozent der unter 25jährigen brachen den Kontakt zum Jobcenter ganz ab. Aber auch die, die im Kontakt mit dem Jobcenter blieben, führt eine Sanktion häufig zu einem enormen Vertrauensverlust. Bei Leistungskürzungen von 10 Prozent gaben 30 Prozent der Befragten an, kein Vertrauen mehr zu ihrem/r BeraterIn zu haben. Bei 100-Prozent-Sanktionen waren es 54 Prozent der Befragten.

Erst im Dezember wurde eine Petition für die Abschaffung der Sanktionen an den Deutschen Bundestag eingereicht. Mehr als 83.000 Menschen unterzeichneten, so dass der Bundestag gezwungen ist, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Eine Debatte hierzu steht bislang noch aus.

Supermärkte lehnen Hartz-IV-Gutscheine ab

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Ein neuerlicher Propaganda-Beitrag der Contra-Couchpotatoe-Seite.

Diese Sanktionen haben zu einem Großteil ihren Grund. Es wird so gut wie niemand ohne Grund sanktioniert.
Immer dieses unmögliche Gejammer, es ist einfach nur noch peinlich...
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Jedesmal wieder das selbe Geheule "Bete mal, dass du nicht in die Situation kommst" oder "Hoffentlich kommst du in die Situation...".
Denkt euch doch mal was anderes aus, als jedem zu wünschen, dass er selbst mal zur Couchpotatoe wird.

Wenn etwas sanktioniert wird, dann hat man das Recht Widerspruch einzureichen. Sollte man halt die Briefe nicht öffnen, dann ist man selbst schuld... Basta!
 
AW: Hartz IV Sanktionen

...es ist doch ganz normal das auch manchmal bei 4,5 Millionen Hartzern sogenannte Sanktionen zu Unrecht erlassen werden.
Man soll mal bei 4,5 Millionen Urteilen bei Gerichten sehen wie viele Urteile davon nach Entscheidung bei einer höheren Instanz wieder revidiert werden.
Wird da jedes Urteil groß in irgendwelchen Gazetten rumgeschmiert wie es hier bei einzelnen Fehlentscheidungen geschieht?
Vor allem wird hier nur die Fehlentscheidung angeprangert,später aber nicht berichtet wie es ausgegangen ist nach Einspruch und Sozialgerichtsentscheidung.
Wenn mir ein Gerichtsurteil nicht passt, gehe ich auch in Berufung, ist bei jeder Entscheidung des Jobcenters das gleiche.
Jedem stehen alle Möglichkeiten offen gegen Entscheidungen des Jobcenters vorzugehen, von Widerspruch bis Sozialgericht.
 
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