Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Illegale E-Bikes: Wenn die Polizei das Pedelec kassiert

Mit 50 km/h auf dem selbst gebauten Damenrad - immer öfter sind E-Bikes illegal auf deutschen Straßen unterwegs. Die Berliner Polizei beantwortet Fragen zur Kontrolle und Rechtslage.

Zu schnell unterwegs, zu starke Motorisierung - bei einigen Pedelecs nehmen Hersteller es mit den deutschen Gesetzen nicht ganz so genau. Das ist spätestens dann ärgerlich, wenn man sich ohne eigenes Zutun plötzlich strafbar macht.

Nach unserem Test des Vanmoof-Pedelecs machte uns ein Leser darauf aufmerksam, dass die Polizei Berlin E-Bikes aus dem Verkehr zieht, die mit dem in Deutschland nicht erlaubten Modus für eine erhöhte Geschwindigkeit von 30 km/h ausgestattet sind. Das war Anlass für uns, Fragen aus der Leserschaft zu diesem Thema zu sammeln und ein Interview mit Kay Biewald von der Berliner Fahrradstaffel zu führen.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.

Für Fahrräder gelten keine Geschwindigkeitsbegrenzungen - für die Unterstützung bei Pedelecs aber schon.

Biewald ist mit 40 Kolleginnen und Kollegen seit Sommer 2014 auf den Straßen der Hauptstadt präsent. Die Fahrradstaffel wurde als Pilotprojekt in Kooperation mit dem Unfallforscher Siegfried Brockmann gestartet und nach einem erfolgreichen ersten Jahr etabliert und personell aufgestockt. Sie kümmert sich nicht nur um Radfahrer, sondern ist für alle am Verkehr Teilnehmenden Ansprechpartner.

Ein verstärktes Problembewusstsein für Pedelecs gibt es bei der Berliner Polizei laut Kay Biewald schon seit einigen Jahren - besonders, da auch einige gefährliche Selbstbauten unterwegs sind.

Golem.de: Sie ziehen Pedelecs aus dem Berliner Stadtverkehr, die mit dem in Deutschland nicht erlaubten Modus für eine erhöhte Geschwindigkeit von 30 km/h ausgestattet oder manipuliert sind. Wie viele dieser Fälle betreffen Marken, die Sie kennen?

Kay Biewald: Wir kennen nahezu alle, höchstens bei Eigenbauten begeben wir uns auf unbekanntes Terrain - es sind einige Bastler unterwegs und es gibt in Berlin auch eine Chopperszene. Des Weiteren existieren von deutschen Herstellern Nachrüstsätze, die dank Gashebel und der Funktion der Motorfortbewegung betriebserlaubnispflichtig sind. Die meisten Verkäufer weisen aber auf die Rechtslage hin.

Ich finde es problematisch, wenn man sich damit nicht auskennt und dann einfach irgendwas anbaut. Wir haben beispielsweise ein halbdefektes Lastenrad mit nachgerüstetem Mittelmotor angehalten, das fuhr von allein mit Gasgriff 30 km/h. Der Fahrer war damit mit seinen zwei Kindern unterwegs. Ein anderer Fall war ein DDR-Klapprad mit geschweißtem Rahmen und 1-kW-Motor in der Frontnabe - viele Leute sind da meiner Meinung nach zu naiv, man sollte Eigenbauten grundsätzlich bei einem zugelassenen Fahrradhändler checken lassen.

Golem.de: Stoßen Sie häufig auf getunte Pedelecs?

Biewald: Der Markt boomt noch immer! Die fallen oft durch die überschnelle Fahrweise auf. Wir hatten im vergangenen Jahr jemanden mit einem alten Pedelec-Damenrad, der neben dem Streifenwagen 50 km/h fuhr. Nach einem erfolglosen Fluchtversuch leugnete er das Tuning. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt und durch einen Sachverständigen für den Fahrzeugverkehr untersucht und der konnte den unzulässigen Eingriff nachweisen. Im Zweifelsfall kommt das Rad auf einen Rollprüfstand. Auch die Motorsoftware kann vom Gutachter ausgelesen werden.

Golem.de: Was bedeutet das für Pedelec-Umbausätze? Werden die jetzt auch alle aus dem Verkehr gezogen, da nicht "eindeutig klassifizierbar"?

Biewald: Die Umbausätze sind eindeutig klassifizierbar.

Golem.de: Wie finden Sie heraus, ob ein Rad vermutlich illegal unterwegs ist?

Biewald: Wir fahren einfach mit - wenn wir selbst mit 25 km/h unterwegs sind und dann tiefenentspannt von einem E-Biker überholt werden, dann könnte der Verdacht der Manipulation bestehen.

E-Bikes: Worauf die Polizei bei Vanmoof und Cowboy achtet

Golem.de: Sie ziehen auch E-Bikes aus dem Verkehr, deren Geschwindigkeit per App auf mehr als 25 km/h erhöht werden kann. Die Firma Cowboy bietet mit dem V3 ein Pedelec an, das auf 25 km/h beschränkt ist. Der Vorgänger kann per App auf einen US-Modus umgestellt werden, die beiden Modelle sehen sich sehr ähnlich. Kann die Polizei die beiden Modelle unterscheiden?

Biewald: Ja, wir finden das leicht heraus, unter dem Rahmen ist die Modellnummer verzeichnet.

Golem.de: Bei E-Bikes von Vanmoof ist es besonders einfach, sich per Modus-Umschaltung in der App strafbar zu machen. Wie viele Vanmoof-Modelle wurden kontrolliert oder aus dem Verkehr gezogen?

Biewald: In den vergangenen Monaten über 20 und circa 10 Modelle von der Firma Cowboy.

Golem.de: Welche konkreten Modelle außer Vanmoof S3 sind betroffen?

Biewald: Von Vanmoof sind alle Modelle betroffen, außerdem auch die Modelle der Firma Cowboy. Von anderen Herstellern habe ich bereits in Produktvorstellungen gelesen, solche Räder in Berlin aber noch nicht kontrolliert.

Golem.de: Muss man eigentlich sein Handy mit der Vanmoof-App zeigen?

Biewald: Im Rahmen strafprozessualer Maßnahmen kann das Mobiltelefon als Beweismittel im Strafverfahren durchsucht und beschlagnahmt werden. Die polizeilichen Befugnisse sind in der Strafprozessordnung geregelt. Man muss aber überhaupt keine Angaben machen - dann wird das Rad allerdings eingezogen beschlagnahmt und einem Gutachter vorgeführt. Der Beschuldigte hat für diese Zeit keinen Zugriff auf sein Fahrzeug und es entstehen erhebliche Kosten für Gutachten und Transport.

Golem.de: Wurden die Beamten speziell auf Vanmoof angesetzt?

Biewald: Natürlich nicht.

Golem.de: Gibt es eine schwarze Liste mit zu kontrollierenden Modellen?

Biewald: Nein.

Golem.de: Werden auch mal Ausnahmen gemacht, drücken Sie auch mal beide Augen zu?

Biewald: Wenn jemand nicht fährt, sondern steht oder schiebt, dann informieren wir lediglich und weisen auf die Problematik hin.

Golem.de: Fährt die Polizei gegebenenfalls mein E-Bike selbst Probe, um festzustellen, ob es zu schnell ist?

Biewald: Nein.

Golem.de: Was tun, wenn man ein offenbar illegales Pedelec gekauft hat?

Biewald: Prüfen Sie, ob Sie eventuell falsch beraten wurden und ein Rückgaberecht haben. Oder nehmen Sie Kontakt mit dem Hersteller auf und bitten Sie um eine Umstellung.

Die Berliner Polizei fährt bisher nicht E-Bike

Golem.de: Wenn Sie E-Bikes im Dienst fahren, sind die auch bei 25 km/h abgeriegelt oder werden bei Einsatzfahrten Sonderrechte in Anspruch genommen?

Biewald: Nein, wir fahren absichtlich keine S-Pedelecs, weil wir auch genau da fahren wollen, wo die anderen Radfahrer unterwegs sind. Außerdem sollten wir schon auch Vorbild sein, daher wären Sonderrechte nicht angebracht.

Golem.de: Welches E-Bike-Modell fahren Sie und Ihre Kollegen privat?

Biewald: Wir fahren privat und auf der Streife eigentlich nur mit normalen Fahrrädern.

Golem.de: Was hat die Berliner Fahrradstaffel für Diensträder?

Biewald: Anfangs wurden wir mit Hartje-Trekking-Rädern ausgerüstet und später wurden noch neue Modelle von Stevens angeschafft. Ebenfalls von Stevens haben wir seit kurzem vier Pedelecs, außerdem ein Larry vs. Harry, umgangssprachlich Bullit, E-Lastenrad.

Golem.de: Kann man Ihnen dann nicht mit einem getunten Vanmoof S3 einfach davonradeln?

Biewald: Nein. Wir sind darin trainiert, auch ohne Gefährdung flüchtige Radfahrer zu stoppen. In der Stadt kann ohnehin niemand mit hohem Tempo ohne Halt lange Strecken fahren.

Gesetzliche Vorgaben für E-Bikes und S-Pedelecs

Golem.de: Wie muss ein Pedelec geartet sein, damit es den gesetzlichen Anforderungen genügt?

Biewald: Das ist in geregelt.

Golem.de: Gibt es eine Schwelle, ab wann es leicht genug ist, die Geschwindigkeitsbeschränkungen des Herstellers zu umgehen, so dass ein Gefährt kein Pedelec mehr ist?

Biewald: In dem Moment, wo es nur einen Knopf oder eine App benötigt, ist das der Fall. Es gibt auch Software, die das übernimmt, das ist ebenfalls illegal.

Golem.de: Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage werden Vanmoof-Räder, die im EU-Modus mit Motorabschaltung betrieben werden, von der Polizei Berlin nicht als Fahrräder im Sinne des §63a StVZO eingestuft?

Biewald: Der § 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert abschließend, welche technischen Maximalleistungsparameter ein Pedelec aufweisen darf, um noch als Fahrrad im Sinne der Normierung zu gelten. Besteht die technische Möglichkeit zur Veränderung, erfüllt das bisherige Fahrrad nicht die Anforderungen als solches und wird dadurch zum Kraftfahrzeug. Wenn der Modus ausgewählt werden kann, ist das nicht zulässig - wenn dauerhaft der EU-Modus aktiv ist, dann gilt das Vanmoof auch als klassisches Pedelec.

Golem.de: Wieso sind die Hürden (insbesondere preislich) so hoch, wenn man eigene umgebaute Fahrräder oder Kleinkrafträder legal auf die Straße bringen möchte?

Biewald: Das liegt unter anderem an den hohen Kosten für die verkehrsrechtliche Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige, weil sie für jedes spezielle Modell eine Einzelbetriebserlaubnis erteilen müssen - und genau prüfen.

Golem.de: Normale Pedelecs dürfen mit maximal 25 km/h unterstützt werden. Es gibt aber auch sogenannte S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h unterstützt werden dürfen. Findet die Polizei diese Regelung sinnvoll? Und führen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Auto und langsamerem Pedelecs nicht zu unnötigen Überholmanövern?

Biewald: Die technischen Geschwindigkeitsvorgaben beruhen auf europäischen Regelungen und sind in nationalen Gesetzen und Verordnungen rechtlich bindend für den Fahrzeugverkehr. Letzteres ist richtig - aber wenn die Räder schneller unterwegs sind, steigt die Unfallgefahr auch.

Golem.de: Was unternimmt die Polizei, um S-Pedelec-Regelungen zu verbessern?

Biewald: Darauf haben wir keinen direkten Einfluss, da ist die Unfallforschung der passendere Ansprechpartner. Die Polizei Berlin ist aber Mitglied in der Unfallkommission und berät die Senatsverkehrsverwaltung zu verkehrsinfrastrukturellen Veränderungen an Unfallschwerpunkten.

Warum die Berliner Polizei E-Bikes kontrolliert

Golem.de:Wer hat die Kontrollen angeordnet, sind Sie speziell auf der "Jagd" nach Pedelecs?

Biewald: Die Fahrradstaffel soll Ursachen für Unfallhäufungen bekämpfen. Da ist die Kontrolle von Pedelecs nur ein Aspekt von vielen. Wir fahren ganz normal Streife und greifen nur ein, wenn jemand auffällig ist.

Golem.de: Seit wann wird kontrolliert?

Biewald: Seit Einführung der Fahrradstaffel im Sommer 2014.

Golem.de: Was ist der Anlass, dass das jetzt geprüft wird und nicht schon früher?

Biewald: Früher wurde auch schon geprüft, aber durch zunehmende Verkaufszahlen sind einfach mehr Pedelecs auf den Straßen unterwegs.

Golem.de: Gibt es keine wichtigeren Aufgaben im Dienste der Bevölkerung?

Biewald: Bei einem Verkehrsunfall mit einem illegalen S-Pedelec besteht kein Versicherungsschutz, da hier die private Haftpflichtversicherung nicht mehr greift. § 163 Absatz 1 Strafprozessordnung begründet die Pflicht der Polizei, beim Vorliegen eines Anfangsverdachts für eine Straftat auch ohne ein Ersuchen oder einen Antrag der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt zu erforschen und Beweisverluste zu verhindern. Damit wollen wir Unfalltote und Schwerverletzte verhindern, das ist eine polizeiliche Kernaufgabe.

Golem.de: Welche Strafen werden verhängt? Wie hoch ist das Bußgeld?

Biewald: Bei Straftaten entscheiden die Gerichte über das Strafmaß. Außerdem kann bei einer Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Sperrfrist bei der Führerscheinbehörde angeordnet werden. Sollte sich die Manipulation im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bewegen, dann sind es mindestens 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, mit Gebühren sind es knapp 100 Euro.

Golem.de: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden?

Biewald: Wenn Sie täglich innerhalb des S-Bahn-Ringes unterwegs sind, ist sie recht hoch.

Golem.de: Abschließend noch eine Frage, die auch normale Fahrräder betrifft: Warum gibt es aktuell Blitzer auf Friedrichstraße für Fahrradfahrer?

Biewald: Es wurden bisher zwei Geschwindigkeitskontrollen im besagten Abschnitt der Friedrichstraße durchgeführt, da der Polizei Berlin und dem zuständigen Bezirk Beschwerden von Passanten vorliegen. Bei beiden Einsätzen wurden keine ahndungsfähigen Überschreitungen Radfahrender registriert. Mit diesen Kontrollen hat sich die Polizei Berlin einen ersten Lageüberblick verschafft.

Wir hoffen, mit diesem Interview mehr Klarheit für die aktuelle Situation von Pedelec-Radlerinnen und -Radlern geschaffen zu haben und bleiben natürlich an dem Thema dran. Über eine Diskussion im Forum mit weiteren Tipps und Hinweisen zu rechtlichen und technischen Aspekten würden wir uns freuen. Wir lesen mit und nehmen Themenvorschläge gern auf.

Quelle; golem
 
Jepp heutzutage ist es zum Volkssport aufgestiegen Autos mit dem Rad rechts zu überholen und bei Rot über die Ampel zu fahren und nebenbei mit dem Smartphone zu spielen.
Und dann wundert man sich wie ein LKW Fahrer einen Radfahrer übersehen konnte und es zu tödlichen Unfällen kommt.

Ratet mal wer schuld ist bei einem solchen Unfall ?

Bereits in der Grundschule wird einem beigebracht wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat.
Offensichtlich waren da wohl einige krank oder Kreide holen.
 
Das Problem sind nicht die E-Bikes als solche. Acht von zehn Fahrräder haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen. Es sind fast nur noch Sportgeräte unterwegs. Kein Licht, keine Rückstrahler, keine Klingel, kein Kettenschutz usw. Diese Dinger sind das Problem und kosten zu dem eine menge Geld. Den Kindern kann man noch nicht ein mal einen Vorwurf machen. Es sind die schlechten Vorbilder, also die Eltern.
 
Kein Licht mag ich ganz besonders ... gerade in der jetzigen Witterung ...
Hauptsache Helm auf ... der ist wichtig dann kannste das Hirn abschalten ..
 
Heute geht es nicht mehr um den getunten 25er Roller/ Mofa sondern um ein getuntes Fahrrad... :LOL:

Lasst es euch mal auf der Zunge zergehen.

Illegal getuntes Damenrad

Wen interessierts ob es 20 oder 30 fährt?
Manche Leute sollten es lassen, natürlich...

Würde aber auch nicht mehr auf den E-Roller verzichten der 30 fährt, ohne Nummernschild...
 
LOL @Sebi87 da hast prima unter Beweis gestellt wie gut du gelesene Sachen verstehst ...
Es geht nicht um 20 oder 30 sondern um 25 oder 50 Km/H was hier mehr als das doppelte ist.
 
Ne es war einfach nur eine Anmerkung.

„illegal getuntes Damenrad“ ;)

30 oder 50 wäre theoretisch auch egal wenn der Fahrer dieses Geräts etwas Verstand hat...

„mein Auto fährt auch 50, trotz 250 Abriegelung“
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast das voll kapiert
Wenn du in der Stadt aber einen Streifenwagen mit 80 überholt werden die auch stutzig und fahren dir hinterher.
 
Pflicht:

- Führerschein, insbesondere mit Fahrtechnikschulung im Straßenverkehr
- HELM!!
- Steuer / Versicherung

nicht unbedingt ein Nummernschild.

Wenn ich 100Kilo Blunzen mit 30km/h auf dem EBike sehe wird mir schlecht. Solche Leute haben es nicht verdient die Worte: "Ich war heute Fahrrad fahren" in den Mund zu nehmen.

1. war es kein Fahrrad und 2. ist etwas anderes gefahren.

Wie schon gesagt, es geht nicht mehr um Mofas oder Mopeds, es geht um EBikes und Pedelecs, Roller und was sonst noch so E mäßig sich Hippster mäßig rumbewegt ohne Sinn und Verstand.

Und die Teile dürfen oder sollen sogar noch auf dem Gehweg oder Radweg fahren dürfen... Ein Fahrrad ist ganz anders unterwegs.

Die Idiotie hat ja schon lange Einzug gehalten seitdem google für uns das denken übernommen hat...
 
Bei meinem Fischer e-Bike muss man aufpassen, das sich der Geschwindigkeitsgeber beim Waschen nicht verstellt. Sonst drosselt es nicht bei 25. Beim Crash wird er sich eh wohl verdrehen können.

Helm, ja das so eine Sache wie beim Motorrad. Hast den Helm immer dabei wenn wo hin willst, nervt und man nimmt lieber das Auto.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ein Radführerschein würde ich auch für Sinnvoll halten da sie ja auch wahlweise Motorisiert die Straße benutzen dürfen ...
Einstufen würde ich das bei Mofa weil sie denen von der Geschwindigkeit ziemlich nahe kommen.

Helmpflicht ... Nö bei denen die ohne Helm unterwegs sind ist eh nix nennenswertes mehr zu retten ...

Steuer ... Nö
Versicherung ... Ja
 
Wenn ich 100Kilo Blunzen mit 30km/h auf dem EBike sehe wird mir schlecht. Solche Leute haben es nicht verdient die Worte: "Ich war heute Fahrrad fahren" in den Mund zu nehmen.

1. war es kein Fahrrad und 2. ist etwas anderes gefahren.
Na ja, auch du wirst mal älter und wirst dann zu deinem Erstaunen feststellen, dass einige Sachen nicht mehr so gut funktionieren, wie bei einem jüngeren Menschen. Regst du dich auch auf, wenn ein älterer Mensch eine Brille braucht, weil er nicht mehr gut sehen kann? Oder ein Hörgerät? Einen Rollator?

Ich drück dir die Daumen, dass du so etwas später mal nicht brauchst. Und wenn doch, dass jedenfalls niemand Anstoß daran nimmt.

Auch ich bin in meiner Jugend immer gern Fahrrad gefahren und über eine Geschwindigkeit von 25 km/h konnte ich nur lachen.

Heute, da ich schon lange in der zweiten Halbzeit spiele, fahre ich immer noch gerne Fahrrad. Etwas Unterstützung nehme ich dabei gern mit.

Na und?

Ob die Karre nun 25 oder 30 km/h fährt, ist ungefähr so wichtig, als ob in China ... du weißt schon. Schneller als es die Verkehrslage zuläßt, fahre ich sowieso nicht.
 
Pflicht:

- Führerschein, insbesondere mit Fahrtechnikschulung im Straßenverkehr
- HELM!!
- Steuer / Versicherung

nicht unbedingt ein Nummernschild.
Dir reicht auch kleines "Brett vor´n Kopp"!

Wenn ich 100Kilo Blunzen mit 30km/h auf dem EBike sehe wird mir schlecht.
Alles gut!-kotzende soll man net aufhalten, lediglich ausweichen...!

Solche Leute haben es nicht verdient die Worte: "Ich war heute Fahrrad fahren" in den Mund zu nehmen.

1. war es kein Fahrrad und 2. ist etwas anderes gefahren.
1.:Stimmt!! War ein "Hyper-Virtuell-Machine-Forwardcoming-Product"
2.:JA!! Ich hab´s auch gesehen! Um die Ecke, oberhalb der linken Seite... ALTER,LASS DEIN LSD WEG!


Wie schon gesagt, es geht nicht mehr um Mofas oder Mopeds, es geht um EBikes und Pedelecs, Roller und was sonst noch so E mäßig sich Hippster mäßig rumbewegt ohne Sinn und Verstand.
Alles geklärt...: Du hast ein E-ZÄPPFCHEN genommen!!

Und die Teile dürfen oder sollen sogar noch auf dem Gehweg oder Radweg fahren dürfen...
-quatsch!! Mach kein Scheiss! Nicht auf dem Wasser!?

Ein Fahrrad ist ganz anders unterwegs.
Also auf dem Wasser?!

Die Idiotie hat ja schon lange Einzug gehalten seit
(...dem Du denken kannst!?-wie Du siehst lässt man sogar Dir bis zum persönlichen Coming-Out die Chance!)



mann o' mann...


Lass mich raten: Du bist einer derjenigen die 'nem 45PS Polo III die Abgasanlage leerlutschen, 12x an der Eisdiele vorbeifahren mit 199,-€-Schredderbass um beim 13. Mal
endlich B.B.T. zu sichten und:
...da kam das Tröpfchen vom Stengelchen!
-hättest sie angesprochen wenn Du net mit 190Sachen vorbeigecoolt wärst!
Alles klar! Nur für Dich: 1xLIKE!

SORRY!-aber bei Deinem gepostetem Shitstorm gegen Übergewichtige wird selbst mir als NEWBEEE schlecht!!
 
Zurück
Oben