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Hartz IV Sanktionen

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AW: Hartz IV Sanktionen

Schön wenn hier jeder über die Rechtslagen bescheid weiss, nur ändert es nichts an der Tatsache. Ein Mensch der 63 jahre alt ist und sich noch nie was zu schulden hat kommen lassen, woher soll der denn denken, oh Widerspruchbescheid, erst mal zum Anwalt rennen...

Hätte ich in seinem Fall auch nicht getan, wer soll schon darauf kommen das man verarscht wird?

Und ja, auf dem Bescheid stand darauf, an wen der Widerspruch zu wenden ist: An die Kreisverwaltung.....

Wegen solchen hirnrissigen Aktionen, wo jeder zum Anwalt rennt, sind ja die Kosten extrem hoch...Für euch/die AL nicht, aber ich als Chef einer Firma muss tief in die Tasche greifen...

Oder hab ich vor lauter Arbeit was nicht mitbekommen, das ich auch gratis "Beihilfe" bekomme?

Ist mal wieder Typisch....Ein Thema zulabern und alles (besser) Wissen.

Wenn ich Rechnungen/ Mahnungen schreibe, gehen die Kunden auch nicht gleich zum Anwalt...Ihr aber schon, so wie ich das Lese.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

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Na ja, genau die Hartz4-Empfänger, die eigentlich gar nicht vor haben, jemals für ihren Lebensunterhalt selber zu sorgen, sind dann die Mehrzahl derjenigen, die "ihr gutes Recht" (versuchen) einzuklagen.

Diejenigen, die einfach nur resigniert zu Hause sitzen und sich gar nicht selber zu helfen wissen, obwohl man ihnen in jeder Beziehung helfen könnte (auch zu einer Arbeit, von der man leben kann), bleiben da auf der Strecke.

Das ist der "Vorteil" einer Antragsgesellschaft, wie eben z.B. in Deutschland. Die vielen Organisationen, Vereine usw., die vorgeben Arbeitslosen helfen zu wollen, warten auch nur darauf, dass Arbeitslose sich bei ihnen melden, statt sich aktiv selber um Arbeitslose zu kümmern. Aber Geld verdienen kann man damit ja dann nicht, muss selber viel Zeit investieren und großer Erfolge hat man dann trotzdem nicht vorzuweisen. Da ist es doch besser, sich mit offensichtlichen Einzelfällen profilieren zu können. So wie man das hier auch in fast jedem neuen Thema zu und über Hartz4 wiederfindet.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Was soll das den jetzt? wir schreiben was möglich ist, wenn man meint im Unrecht zu sein. Genau daruf hattest du doch hingewiesen.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

...@Megabit
Ich gehe auch nicht wegen jeden Schei.. zum Anwalt.
Nur wenn mich jemand über den Tisch ziehen will, und ich merke das ich in einer Sache selbst nichts erreiche, dann nehme ich schon die Hilfe eines Anwalts in Anspruch.
Dafür hat man ja schließlich eine Rechtsschutzversicherung, und man nicht allen Ausgeliefert ist.
Und als Firma,muss ich mal sagen, wirst du doch auch eine Versicherung haben.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Ich habe nicht nur eine....

Aber ist es denn so, das man bei Uns wegen jedem Shit zum Anwalt rennen muss?

Was mein Nachbar im Nachhinein tun muss, weiss er selbst, die frage war ja nur, woher sollte er vorher das Wissen....

Hier kommen echt gute Ratschläge, was mann machen soll/muss wenns soweit ist, aber woher wisst ihr das alles? Nach eueren Ratschlägen sollte jeder AL wenn er Post bekommt erst mal zum Anwalt....Und Rechtschutz kostet ne kleinigkeit, die aber fast kein AL hat....

Und bis bzw. ob die dann auch einspringt ist ne andere Frage. Selbst bei meinem Rechtsschutz springen die nicht immer ein. Aber das wisst ihr ja alle.
 
AW: Hartz IV Sanktionen

...ist leider so, nicht zu ändern. Ist nun mal ein Advokaten-Staat.
Nur, das weiß man ja, und danach muss man dann handeln.
Früher war das alles kein Problem.
Wenn da ein Kind dem anderen paar auf die Nase gehauen hat, haben sich keine Eltern eingemischt.
Da hieß es: Das sollen die mal schön untereinander ausmachen.
Heute wird sich gegeneinander verklagt, Schadenersatzansprüche wegen zerrissener Klamotten gegeneinander geltend gemacht usw.
Wenn wir früher so nach Hause gekommen sind gabs gleich noch was hinter die Ohren.
Gut, eins darf man natürlich auch nicht vergessen.
Wenn damals einer an der Nase blutete oder am Boden lag war es genug, da wurde nicht nachgetreten wie es heute so Sitte ist.
 
BA plant härtere Hartz IV Sanktionen

Bei Meldeversäumnissen und Arbeitsverweigerung sollen Hartz IV-Bezieher künftig härter bestraft werden

Hartz IV-Bezieher, die mehrmals nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen oder sich weigern, eine Arbeit aufzunehmen, sollen zukünftig noch härter bestraft werden. Entsprechende Pläne der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigte eine Sprecherin gegenüber „FAZ.net“. Demnach sollen die Leistungen sogar vollständig gestrichen werden, wenn ein Erwerbsloser dreimal hintereinander Termine verstreichen lässt.

Vollständige Leistungskürzung nach drei Terminversäumnissen beim Jobcenter

Die BA habe der Sprecherin zufolge ein 63-Seiten-Dokument für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstellt. Darin soll auch eine Regelung vermerkt sein, nach der Hartz IV-Beziehern, die innerhalb von sieben Wochen dreimal einen Termin beim Jobcenter versäumen, die Leistung vollständig gestrichen wird bis sie persönlich bei der Behörde vorstellig werden. Bisher wird ein Terminversäumnis mit einer zehnprozentigen Leistungskürzung bestraft.

Der BA zufolge müssen die Jobcenter-Mitarbeiter vielen Hartz IV-Beziehern hinterher telefonieren. Häufig seien sie gar nicht erreichbar, berichtet die Online-Ausgabe der Zeitung. Mit der Verschärfung wolle man die Hartz IV-Bezieher jedoch nicht unnötig drangsalieren. Werde ein Termin aufgrund eines triftigen Grundes nicht wahrgenommen und könne dies belegt werden, würden die Leistungen rückwirkend gezahlt, so die BA. Ob die neue Regelung, die bereits früher einmal gegolten hat, tatsächlich durchgesetzt wird, wird nun die Politik entscheiden.

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Genau und wer inerhalb von 7 Wochen es nicht mal schafft einer dreimaligen Aufforderung vom JobCenter nachzukommen, der hat meiner Meinung nach dann auch schon 7 Wochen lang unberechtig Leistungen erhalten. Diese Leistungen sollte das JobCenter dann auch noch zurückfordern (können).
 
AW: Hartz IV Sanktionen

Bin ich auch dafür, das Leute die einen Termin nicht wahr nehmen strenger geahnded werden.

Nur was das
Zitat "sich weigern, eine Arbeit aufzunehmen, sollen zukünftig noch härter bestraft werden."
wird nicht gehen wie sich die BA das vorstellt.

Art 12 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
 
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