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Hartz IV: Kein Erbarmen bei Stromschulden

Schlecker Mitarbeiter fallen aber nicht in Hartz IV, sondern in ALG I.
Erst nach 12 Monaten geht's in Hartz IV. Und das ist eigentlich noch viel zu lange. Kann mir keiner erzählen, dass man nicht in 12 Monaten einen neuen Job finden kann. Ich war z.B. April arbeitslos und ab 2. Mai arbeite ich wieder. Ich habe 12,5 Tage gebraucht etwas neues zu finden und dann am 14.4.2012 den Arbeitsvertrag zum 2.5. unterschrieben.
Ok, ging schnell und Glück gehört auch dazu, aber in 12 Monaten ist das wohl mal gar kein Thema.


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AW: Hartz IV: Kein Erbarmen bei Stromschulden

haste mal geschaut wie alter der durchschnit ist der Schleckermitarbeiter ?
die sind nich 25 sonder fast 60 und die sollen in 12,5 tagen arbeit finden :emoticon-0103-cool:
wenn du es nicht weisst der Einzelhandel ist satt da werden keine Kräfte gesucht
laut Areitsministerin drum will man die Mitarbeiter für Kitas um Schulen
 
AW: Hartz IV: Kein Erbarmen bei Stromschulden

So ein Plasmafernseher zieht schon ganz schön Strom wenn er 24h am Tag läuft. Wenn der Strom nicht extra bezahlt wird, muss man eben beim Amt einen stromspar Full LED mit Energieeffiziens A++ beantragen. :D

Ein Fernseher gehört zum Bedarf des täglichen Lebens und sichert das Grundrecht auf Information. Der Strom dazu ist allerdings kein Grundrecht.

Arbeit gibt's genug. Aber es werden Fachkräfte gesucht. Die Anforderungen sind sehr hoch. Was früher drei Arbeiter gemacht haben, muss heute einer erledigen.
Jede Woche habe ich ein paar Bewerber hier. Wenn die sehen was sie hier machen sollen, gehen die meisten sofort wieder. Ein paar arbeiten zwei Tage und dann wurden sie nicht mehr gesehen. Viele taugen auch einfach nicht dazu und sind hoffnungslos überfordert.
Der ganze Stress ist es ihnen nicht wert. Man bekommt ja auch fürs gar nichts tun genug, um über die Runden zu kommen. Jeden Tag aufstehen und den A*** aufreissen für ein paar Hundert Euro mehr im Monat ist einfach viel zu mühsam.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Hartz IV: Kein Erbarmen bei Stromschulden

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Und genau das ist das Problem, die Arbeitsbediengungen werden immer schlechter, der Stress nimmt immer mehr zu. Wenn ein Bundesligatrainer burnout hat, dann hat es irgendwann auch der "normale" Arbeiter.
Keiner ist Hoffnungslos überfordert, nur schlecht geschult, weil kein Arbeitgeber mehr in Schulungen inverstiert und wenn, dann nur das nötigste, der Rest ist learning by doing und später wird geschrien, es gibt keine Fachkräfte...
 
AW: Hartz IV: Kein Erbarmen bei Stromschulden

Die Diskussion kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Sicherlich steigen die Stromkosten enorm an, dass aber auch für andere Haushalte die kein Harz 4 erhalten. Schließlich kann man ja auch seinen
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. Aber dass machen leider die wenigsten Menschen, obwohl da in vielen Regionen ein enormes Potential vorherrscht.
 
AW: Hartz IV: Kein Erbarmen bei Stromschulden

Hallo Schulzimaik

die Strom-Kosten müssen vom Hartz IV Regelsatz bezahlt werden, im Regelsatz
sind die Stromkosten immer noch auf dem stand von 2008 der Preis ist aber explodirt.
 
AW: Hartz IV: Kein Erbarmen bei Stromschulden

Die meissten Arbeitnehmer verdienen auch nicht mehr wie 2008 und müssen dennoch den Strom auch selber bezahlen usw. (Und nein, jetzt bitte nicht wieder 10 Kommentare nach dem Motto, dass dann eben der Arbeitgeber mehr bezahlen muss.) Das regt dann eben zum Stromsparen an. Und das mit dem Tarifwechsel kann einem Singlehaushalt schon 100-150 EUR bringen! Dann muss man sich eben mal drum kümmern und nicht hoffen das es besser wird!

Eigeninitiative bringt einen oft im Leben weiter!
 
AW: Hartz IV: Kein Erbarmen bei Stromschulden

der Regelsatz in einer Bedarfgemeinschaft ist 337 € mehr sag ich dazu nicht.
 
Strompauschale bei Hartz IV ist eine einzige Mogelpackung

für alle die meinen das der Strom so Super im Hartz IV Satz berechnet wird....

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Bonn - Schätzungsweise 200.000 Menschen im Hartz IV-Bezug wurde 2011 der Strom gesperrt. Während Sozialverbände von einer jährlichen Unterdeckung von bis zu 150 Euro bei einem Vier-Personenhaushalt ausgehen, hält das Bundessozialministerium die im Hartz IV-Regelsatz enthaltene Pauschale für ausreichend. Es sei jedem Einzelnen überlassen, „wie und wofür er sein Budget ausgibt", so eine Sprecherin gegenüber Report aus Mainz.

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

„Es ist schon reichlich zynisch, wenn das Bundesministerium für ‚Soziales betont, dass es jedem selbst überlassen bleibt, wofür er sein Budget ausgibt. Nach dem Motto: Verzichte aufs Essen oder Bekleidung, dann kannst du deinen Strom bezahlen. Wir bemängeln schon seit ‚Einführung von Hartz IV, dass die im Regelsatz enthaltene Strompauschale eine einzige Mogelpackung ist.

Aktuell beträgt die im Regelsatz enthaltene Strompauschale für Alleinstehende monatlich 29,07 Euro. Abgeleitet wurde diese Pauschale aus der Einkommens- und Verbraucherstichprobe aus 2008. Diese betrug damals monatlich 28,12 Euro. Damit konnte man 2008 ein Jahresverbrauch von 1.575 Kilowattstunden finanziert werden. Zum 1. Januar 2012 wurde diese Pauschale aber nur um 3,37 Prozent angepasst. Allerdings lassen sich damit 2012 durchschnittlich nur 1.388 kWh finanzieren. Wäre die tatsächliche Preissteigerung bei Strom zwischen 2008 und Ende 2011 berücksichtigt worden, müsste der Stromanteil mit 32,46 Euro um 4,19 Euro bzw. 15 Prozent höher festgesetzt sein.

Aber auch schon 2008 war es realitätsfremd anzunehmen, dass Haushalte mit Sozialleistungsbezug mit 1.575 Kilowattstunden jährlich auskommen könnten. Weder nutzen Menschen mit Hartz ‚IV-Leistungen ihre Wohnung weniger als der Durchschnitt, noch verfügen sie größtenteils nicht über besonders energiesparende Geräte. Ein-Personen-Haushalte verbrauchen durchschnittlich 1.700 kWh jährlich, Zwei-Personen-Haushalte 3.000 kWh und Drei-Personen-Haushalte 3.800 kWh(1).

In den nächsten Jahren werden wegen der Energiewende die Strompreise erheblich ansteigen. Mit dieser Art von Mogelpackungen kann das zu einem weiteren Anstieg der Stromabschaltungen führen. Der Ausschluss von der Stromversorgung ist aber eine erhebliche Beeinträchtigungen der Menschenwürde (Hessisches Landessozialgericht L 7 AS 326/09 B ER, 28.10.2009).

Quelle: solidarische-hilfe.de

PS: Ich möchte mich an diese stelle mal bei allen bedanken die hier im Hartz IV & Sozial Recht Bereich
immer fleisig lesen und auch schreiben, mein dank geht auch an alle User, VIPs und Mods vielen Dank euch allen.
 
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