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Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant

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Bundesregierung plant weitere Verschärfungen bei Hartz IV

Die Bundesregierung befasst sich mit weiteren Verschärfungen bei Hartz IV. Unter dem Titel „Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch“ berät seit Mittwoch eine Bund-Länderarbeitsgruppe über 120 Änderungsvorschläge, von denen 24 unmittelbar Anklang fanden. Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé ruft zur Gegenwehr auf. Opposition und Erwerbslosenverbände seien jetzt gefordert.

Überzahlte Leistungen könnten zukünftig ohne Bescheid zurückgefordert werden

Der Zeitung "Junge Welt" zufolge rechnet Thomé damit, dass die Gesetzesnovelle im Herbst beschlossen wird. Die „Rechtsvereinfachungen“ sollen unter anderem beinhalten, dass Umzüge zukünftig genehmigungspflichtig sein sollen. Bereits jetzt fordert das Jobcenter seine „Kunden“ teilweise dazu auf, wenn die Unterkunft nicht angemessen ist. Eine gesetzliche Pflicht besteht jedoch bislang nicht. Das wird sich Thomé zufolge aber sehr wahrscheinlich zukünftig ändern.

Darüber hinaus sollen Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten bald stärker auf den Regelsatz angerechnet werden. Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sollen zudem noch mehr für behördliche Rückforderungen haftbar gemacht werden können. Ein weiterer „Vereinfachungsvorschlag“, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) eingereicht hat, definiert Partner, die gemeinsam in eine Wohnung ziehen, unmittelbar oder zumindest schneller als Bedarfsgemeinschaft. Bisher galten diese Paare im ersten Jahr des Zusammenlebens als „Bedarfsgemeinschaft auf Probe“. Diese Regelung könnte zukünftig abgeschafft oder zeitlich stärker eingeschränkt werden. Wird die Partnerin innerhalb des Probejahres schwanger, wird der Kindsvater bisher erst ab dem Tag der Geburt in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen. Zukünftig soll er jedoch ab Feststellung der Schwangerschaft Teil der Bedarfsgemeinschaft sein, sollte der Vorschlag der BA umgesetzt werden.

Eine weitere Unverschämtheit betrifft überzahlte Leistungen, die das Jobcenter zukünftig auch ohne Bescheid vom Leistungsberechtigten zurückfordern können soll. Gleichzeitig müssen über Monate zu wenig gezahlter Beträge aber sehr wahrscheinlich demnächst nicht mehr vom Leistungsträger nachgezahlt werden wie die Zeitung berichtet.

Weitere Hartz IV-Verschärfung weicht immer mehr vom Sozialrecht ab

Bei Aufstockern könnte sich zukünftig der anrechnungsfreie Einkommensbetrag verringern und Selbständige sollen innerhalb von zwei Jahren die Rentabilität ihrer Tätigkeit nachweisen müssen. Auch Alleinerziehende bleiben von den „Rechtsvereinfachungen“ nicht verschont. Nach einem Vorschlag der BA sollen Alleinerziehende künftig nur dann den Mehrbedarf geltend machen können, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, an einer berufsqualifizierenden oder eingliedernden Maßnahme teilnehmen und gleichzeitig Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) haben.

Darlehen können zwar auch weiterhin beim Jobcenter beantragt werden, diese sollen demnächst jedoch mit 30 Prozent des Regelsatzes zurückgezahlt werden müssen, schreibt die Zeitung. Bisher sind es zehn Prozent. Folglich muss ein alleinlebender Hartz IV-Bezieher 117,30 Euro pro Monat von von insgesamt 391 Euro zuzüglich der Kosten für die Unterkunft allein für die Rückzahlung des Darlehens aufbringen. Fraglich wie die Bundesregierung das rechtfertigen will, zumal man den bisherigen Prozentsatz immer mit dem Argument rechtfertigte, dass kein Hartz IV-Bezieher unterhalb des Existenzminimums leben dürfe.

Thomé bewertet diese Entwicklungen als eine Aushebelung der Grundrechte. Sollten die Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, würde eine „Sonderrechtszone zementiert, die immer stärker vom einst gültigen Sozialrecht abweicht“, zitiert die Zeitung den Arbeits- und Sozialrechtler. Diese betreffe dann den Teil der Bevölkerung, der ohnehin bereits abgehängt sei.

Hartz IV: Rückzahlung der Mietkaution?

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant

Der Text ist gespickt mit "könnte", "sehr wahrscheinlich", "sollten" und "sollen".

Wenn das ganze dann so sehr vom Sozialrecht abweicht, Rechtsmittel können ja dann eingelegt werden.
Da versteh ich die ganze Aufregung nicht.

bebe
 
AW: Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant

Stimmt auch wieder, nur nach dem ganze würde und könnte werden da über noch ungelegte Eier geredet.

bebe
 
AW: Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant

ich hab das ganze ding als PDF gesehen und zum lachen ist das nicht, und es wird so kommen das die es ändern.
 
AW: Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant

Ist doch immer so, es wird was Angekündigt und dann auf die Reaktion gewartet.
Ist die dann nicht so groß wird alles zu ca. 80% umgesetzt.
Ich liebe dieses Land, schön das wir hier so frei sind.
Und um die schweren Entscheidungen brauchen wir uns auch nicht kümmern, wird alles nebenbei für uns und in unserem Sinne erledigt.

gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant

Bin kein HartzIV empfänger, aber spätestens beim Bundesverfassungsgericht wird das vorhaben scheitern. Die Bundesregierung sollte lieber schauen die schmarotzer die unberechtigt Leistungen beziehen zu selektieren und sich für die einsetzen, die jeden Monat 50 Bewerbungen schicken und nichts bekommen können. Menschenrechtlich gesehen ist es unzumutbar die HartzIV Regelung zum nachteil der Bezieher jedesmal zu ändern. Ich kan mir auch nicht vorstellen das,dass vorhaben mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
 
Ich frage mich manchmal, wie es den die Bundesregierung rechtfertigt das Solär der Abgeordneten zu erhöhen und den ärmeren hier im Land von dem wenigen was sie bekommen davon als noch mehr abstriche machen....geht mir nicht in den Kopf. ..lg.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

einmal reicht :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant

Im Rahmen einer mündlichen Anfrage, einen Teilaspekt der oben angesprochenen „Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch“ betreffend, wurde in BT-Plenarprotokoll 18/3, S. 220A - 220C geantwortet, durch die Rechtsvereinfachungen würde “ein Beitrag zur Vereinfachung und Optimierung des Verwaltungsvollzugs geleistet.“

Das ist meines Erachtens der völlig falsche Ansatz.
Änderungen und Vereinfachungen sind nötig, allerdings nicht nur aus der Sicht der Jobcenter-Mitarbeiter, sondern vielmehr aus der Sicht der Leistungsberechtigten.

Gruß

Fisher
 
AW: Entrechtung von Hartz IV-Beziehern geplant

Ich kenne dieses Papier auch schon länger. Diese Vereinfachungen aus sicht des Jobcenters gehen leider an der Realität vorbei. Gerade der Anrechnungsbetrag der Aufstocker ist ein heikles Thema. Sehr viele gehen Vollzeit arbeiten und stocken auf, weil sie einer Bedarfsgemeinschaft angehören. Wenn nun der ohnehin sehr niedrige Selbstbehalt von ca 200,00€ noch weitergekürzt wird, dann wird dies gravierende Auswirkungen haben. Entweder demotiviert man viele überhaupt zu arbeiten oder es wird zu Trennungen führen, weil ein Zimmer günstiger ist, wie die Anrechnung beim BG-Partnern. Daraus folgt, höhere Mitkosten, höhere Kosten für den Lebensunterhalt und zu guter letzt hat dies auch negative Auswirkungen auf die Familienpolitik. Die Unsicherheit, das man im Zweifel immense Einbussen hat, wenn einer der BG Hartz4 bezieht, führt dazu, das Menschen gar nicht erst zusammenziehen. Deutschland hat bereits heute massenhaft Singlehaushalte und eine der geringsten Geburtenquoten in europa. Gründe sind auch hier zu suchen.
Was ich gar nicht verstehe, wenn man sich verschuldet und nicht zahlt und gepfändet wird, gibt es einen Pfändungsfreibetrag von rund 1030,00. Für die Aufwendungen in der BG wird man wie ein Hartz4 Empfänger mit minimalen Freibeträgen behandelt, die nun auch noch weitergekürzt werden sollen. Hier sollte nachgebessert werden, das würde die Arbeitsbereitschaft erhöhen und es auch erleichtern, sich zu binden.
 
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