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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
die sind von meinen Ausführungen natürlich nicht ausgenommen...
 
Ich kenne da eine Lösung, wie die Leute den Spargelbauern, die Bude einrennen würden.

MfG
 
Wir zahlen sie in Klopapier und Mehl aus ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

was für eine blödsinnige Diskussion.

Hier mal was aktuelles aus NRW:


Gruß

Gesendet von meinem Xiaomi POCOPHONE F1 mit Tapatalk
 
Das ist mal wieder typisch, da wird rumgemault, das kein Personal da ist, und ist es plötzlich da, ist es auch wieder nicht richtig! Das ist das übliche, überall wurde gejammert, es fehlt Personal, speziell Fachpersonal. Daher brauchen wir Zuwanderung. Alles Lüge! Es wird ausschließlich billiges Personal gesucht, am besten noch Schwarz. Das ist die Wahrheit. Deutsche anlernen kann doch kein Problem sein. Evtl. etwas Verlust bei der Ernte durch unsachgemäße Arbeit ist doch besser, als gar keine Ernte?!
Die Wahrheit aber ist, der Bauer ist nicht bereit den Lohn für deutsche zu zahlen, da schrumpft der Gewinn. Lieber alles auf dem Feld vergammeln lassen, und dann die Politik volljammern, und Subventionen aus D und EU abgreifen!
Und wenn es gar nix mehr gibt, schleppen die Leute ihren Goldschmuck für ein paar Eier und ne Scheibe Speck zu denen! So ein Bauer hat noch jede Krise fetter wie vor der Krise verlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin ab dem 1.4.2020 auch von der Kurzarbeit betroffen. Komme gerade vom Spargelbauern um die Ecke und habe meine Hilfe angeboten.

Antwort: Leider nein, da wir von der Arge mehr Geld für Ausländische MA bekommen. Und die kommen mit PKW/Flugzeug etc.

So ist die Realität!!!

Mfg
 
Selbst für 15 €/kg wird der Spargel gekauft.... Zumindest hier im SpargelLand Niedersachsen
Mfg
 
15,- € wenn der Bauer den Erntehelfer ordentlich bezahlt würde ich auch zahlen ...

Ich bin ab dem 1.4.2020 auch von der Kurzarbeit betroffen. Komme gerade vom Spargelbauern um die Ecke und habe meine Hilfe angeboten.

Antwort: Leider nein, da wir von der Arge mehr Geld für Ausländische MA bekommen. Und die kommen mit PKW/Flugzeug etc.

So ist die Realität!!!

Mfg

Dafür wünsche ich Ihm das die Arbeiter in diesem Jahr gar nicht mehr einreisen dürfen.
Arbeitskräfte gibt's genügend .. er will ordentlich bezahlt werden also soll er auch guten Lohn zahlen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
15€ sind in diesem Jahr illusorisch. Die Gaststätten nehmen nichts ab. Also bleiben nur die "privaten Esser". Und Die überlegen sich ob sie einmal oder zehnmal Spargel essen.
Aber das hat mit dem Thema nichts zu tun.

MfG
 
Naja das Arbeitsamt kann Dich ja bei Kurzarbeit zur Ernte vermitteln da du offiziell als arbeitssuchend gelten tust.
Dadurch könntest du sogar dauerhaft und sofort den AG wechseln … wenn bessere Konditionen rausspringen.
Wie kommt man dazu, solche Unwahrheiten zu schreiben und die Leute, die das Lesen verunsichern???!!! Das ist eine reine desinformation. Man gilt auch bei Kurzarbeit nicht offiziell als arbeitssuchend, solange du nicht betriebsbedingt gekündigt wurdest.

"Es wird angenommen, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehender Natur ist, und damit gerechnet, dass die reguläre Arbeitszeit in absehbarer Zeit wieder aufgenommen werden kann." Quelle arbeitsrechte.de

Die Arbeitnehmer sind auch bei Kurzarbeit vertraglich an den Arbeitgeber gebunden. Das Unternehmen kann dir morgen schon sagen, das der Betrieb wieder Vollzeit läuft.
Bei Kurzarbeit läuft der Betrieb weiter, lediglich die Arbeitszeit wird verkürzt. Es wird dan nicht mehr von Mo.-Fr. gearbeitet, sondern z.B von Mo.-Do.

Da viele sich zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontieren müssen, auch hier im Board, kann ich das so leider nicht stehen lassen. Ich würde auch darum bitten, das, wen ihr schon so etwas schreibt, dan diese Behauptungen auch belegt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein es ist tatsächlich so … aber du musst verstehen wo der Unterschied liegt
Das sind keine Unwahrheiten - Frage beim AA nach ...

Es gibt einen Unterschied Zwischen arbeitssuchend und arbeitslos … arbeitssuchend kannst du dich auch so jederzeit melden zB.: wenn du den Arbeitgeber wechseln möchtest.
wenn du gekündigt worden bist bist du ohne Beschäftigung ...
Man bekommt sein Geld vom Arbeitsamt und gilt somit als arbeitssuchend und man kann somit auch für diese Zeit vermittelt werden . ( Ist zwar eher unwahrscheinlich aber möglich )
Es wird schwerer vermittelt zu werden wenn man noch eine gewisse Zeit beim alten Arbeitgeber arbeitet also dein Mo - Di je 4 Std. ( gibt ja auch Kurzarbeit "0" )

Durch die Vermittlung kann auch ein neues festes Arbeitsverhältniss geschlossen werden

Bitte schön die Quelle vom AA Seite 24. Absatz 5.4
 

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