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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
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Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

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Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Drosten hat schon bei der Vogel und Schweinegrippe versagt.

Auch bei Covid19 sagt er es einmal so und einmal so.

In einen Broadcast im März sprach er über Masken,dass sie nicht schützen.

Später sagt er Masken bringen was.

Zuerst sagt er Corona ist eine milde Krankheit....

Dann sprach er drüber das viele wegen covid sterben werden. Er sprach über....

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Da hat er Horrorzahlen gesagt, wie bei der Schweinegrippe.

Und es ist nicht eingetreten. Zum Glück.

Es sind noch mehr Sachen,wo er es so sagt und dann wieder anders.

Wäre ja genauso wenn ein Verputzer sagt.
In einem Feuchtraum z.b einen Bad Keller darf man keinen Gipsputz benutzen,weil es sonst zu Schimmel kommt und er für Feuchträume nicht geeignet ist.
Da braucht man einen Kalk Zement Putz.

Später sagt der Verputzer das Gegenteil, obwohl man weiß das Gipsputz dafür nicht geeignet ist.

Auch müsste drosten wissen das ein PCR nicht zum testen geeignet ist.

Trotzdem wird er dafür benutzt.

Eine PCR ist für was ganz anderen entwickelt worden.

Drosten beschäftigt sich schon Jahrzehnt mit Coronaviren.
Er müsste am besten darüber bescheid wissen.
 
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Richtig, was aber ja auch normal ist da hier die wenigsten direkt vom Fach sind.
Viel schlimmer ist das die gleiche Betrachtungsweise auch von denen welche die Regeln machen und die es wissen müssten (bzw. solllten) angewendet wird. Sicher ist da auch nicht jeder vom Fach, aber an Beraterstäben (die auch gutes Geld kosten) mangelt es ja nicht.
Wenn dann noch bekannt wird (wie die Woche geschehen) das die "deutsche Maskenproduktion" per Ausschreibung (weil der Preis stimmte) zum großen Teil an Anbieter ging die nicht mehr auffindbar bzw. sich damals in Hartz4 bewegten muss man schon beten das China nicht nochmal als Lieferant ausfällt.
Übergibt denn ein hier Mitlesender seine Baustellen (Haus, Heizung, Auto ect.) an jemanden unbekannten ohne jegliche Referenzen nur weil der Preis stimmt?
 
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Das ist jetzt weiter kein Problem, denn jeder der von dort kommt muss sich eh beim ortsansässigen Gesundheitsamt melden und hat 72 Std Zeit sich dem Test zu unterziehen. So lange und mindestens bis zum Ergebnis ist Quarantäne angesagt.
Was mich etwas verwundert: Laut Aussagen vor einigen Tagen reisen die meisten Infizierten aus der Türkei, Kroatien und dem Kosovo ein. Wieso werden zuerst Regionen als Risikogebiet ausgewiesen die da nicht auf den ersten Plätzen stehen? Vielleicht weil die Spanier die ehrlichsten (in Bezug auf Infektionszahlen) sind? Ist das dann die Strafe für Ehrlichkeit? Dem Sultan vom Bosporus öffnet man die Urlaubsgebiete (ohne je unabhängige Zahlen gesehen zu haben) zum fröhlichen Infizieren und innerhalb der EU sperrt man nach und nach zu, das versteh wer will......
.....wobei sich jeder denken kann was dahinter steht.
 
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Und die Gesundheitsämter bekommen von den Fluggesellschaften immer die tagesaktuellen Passagierlisten, um es zu überwachen zu können? Glaub ich nicht wirklich, dass dies eine Fluggesellschaft für eine aus verschiedensten Bundesländern und Kreisen stammende Flugzeugbesetzung machen wird! :)

Wer jetzt gerade zu seinem Urlaubsende wieder ankommt und ab morgen wieder arbeiten muüste, wird sich wohl gut überlegen, ob er erstmal zu Hause bleibt, bis er sich hat testen lassen und der Test ein negatives Ergebnis hatte.
 
@DVB-T2 HD Die Listen gehen übrigens automatisiert an alle Bundesländer gleichzeitig raus ... wo liegt da das Problem !
Quarantäne ist definitiv einzuhalten hier würde ich sogar bei einem fahrlässigen handeln ein Exempel statuieren und die Strafe im oberen Bereich ansetzen !

Wenn der AG den An nicht heim schickt und das zur Anzeige bringt ist dieser auch selbst Schuld weil er den AN in diesem Fall nicht beschäftigen darf.
hier wären 10% vom Jahresumsatz angebracht !

Das trifft dann auch große Unternehmen hart da dort 10% auch mal mehrere Millionen sein können !
 
Aha, die Passagierlisten gehen an alle Gesundheitsämter in Deutschland, die dann in ihrem Zustandigkeitbereich wohnhaften Passagiere selber raussuchen müssen, um dann deren Einhaltung der Test- und Quarantänepflicht überprüfen zu können. Was sollen eigentlich noch die so schön überforderten Gesundheitsämter machen, wenn sie nicht mal alle positiv Getesten und deren Kontakte ermitteln können?

Aha, jetzt erfahren also auch alle Arbeitgeber, welcher Arbeitnehmer bei Ihnen wann wo im Urlaub war?

Ich mal mir eine schöne bunte Welt und muss vor im Ausland Corona-Infizierten gar keine Angst haben. Die werden ja alle vom Gesundheitsamt überwacht und Arbeitgeber lassen sie auch nicht arbeiten. Meine persönliche Erfahrung im Umfeld meiner Bekannten sagt mir was vollkommen anderes. :)
 
Beim AG reicht eine Selbstauskunft

Waren sie in einem Risikogebiet Ja / Nein
Wenn Ja haben sie einen Test gemacht Ja/ Nein
Wie war das Ergebnis ?

Den Unterschrieben zu den Akten.

damit hat er alles erfragt was er wissen muss um Dich weiter zu beschäftigen.
Im Krankheitsfalle wird der AG hier sowieso informiert weil er zur Kette der Personen gehört die mit dir kontakt hatten.

Jetzt überlege Mal wenn du jetzt den Zettel falsch ausgefüllt hast ...
 
Wenn man dann nach dem Urlaub eine Covid-19 Infektion mit Symptomen hat, wer weist dann nach, wann und wo man sich infiziert hat?

Eine Selbstauskunft zum Urlaub und zur Gesundheit kann ein Arbeitgeber wohl kaum verlangen und selbst wenn, muss man sie wohl nicht wahrheitsgemäß beantworten.

Aber egal, wie blank die Nerven der verunsicherten Menschen liegen, zeigt das gestrigen Beispiel:
Am Flughafen Berlin-Tegel musste die Corona-Teststation geschlossen werden, weil einem nich für einen kostenlosen Test Berechtigten der Test verweigert wurde und es dann zu tätlichen Übergriffen kam!


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Ja, die Psyche vieler durch Corona Verängstigter hat deutlich gelitten.
 
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Das ist überdeutlich sichtbar und auch die Distanz zwischen diesen und denen welchen das Gefühl von Panik fremd ist wächst stetig.
Trotzdem sollte man (auch ohne Panik) dort wachsam sein wo der Strafenkatalog wartet, denn die Einziehungsindustrie läuft auch gerade zur Hochform auf. Nichts wäre da ärgerlicher als dort sein sauer verdientes Geld zu versenken.
 
Solche hirnrissige Typen wird es immer geben, ob jetzt aktuell zu diesem oder zu anderen Themen.

Vielleicht hätte sich der Typ vorher mal informieren sollen, wer für die Tests infrage kommt und nicht
durch Unwissenheit das ganze System dort lahmzulegen - ich hoffe nur, man stellt ihm den Ausfall
vollumfänglich in Rechnung.
 
Hirnrissig ist es eher, einen Testwilligen mit der Begründung, dass ihm gar kein kostenloser Test zusteht, abzuweisen.

Ist die Charité mit Herrn Dorsten so arm, dass sie ihn nicht hätten testen können und fürchten müssen, dass die Testkosten ihnen nicht erstattet werden?
 
Nö, sehe ich ganz anders. Es ist doch keine Wunschsendung, wo ich aus dem Bauchgefühl einfach mich mal testen lasse.
Wenn derjenige es unbedingt will, dann soll er das auch aus eigener Tasche zahlen, im übrigen auch alle andern, die
bewusst in ein Risikogebiet fahren - meine Meinung.
 
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