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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


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Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

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Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Eigenartig, hier bei uns tragen alle Masken beim einkaufen, Verkäufer wie Kunden.

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es gibt auch vernünftige Leute
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oder regional unterschiedlich ängstliche Menschen. :)
 
Manchmal (vielleicht)? Nö, dann eher ironisch oder humoristisch gemeint. Man sollte das Leben nicht immer so ernst nehmen, wie es erscheint. Das Leben ist dafür viel zu kurz, nur der Tod danach ist ewig.
 
Das sagst du was DVB T2 ,
Leben ist es ernst genug mit oder ohne Mode krankheit.
Nur an Jägermeister und Bier darf es nicht Fehlen,da mit Macht man kein Spaß.
;-)
 
Mittlerer Weile kannst du ja Bier und Jägermeister auch online ordern :)

Ich empfehle immer noch viel Obst und Gemüse, Aroniabeersaft.

Kaffee, Red Bull, Bacardi, Cola, ab und an ein Bier ist nach wie vor ein Muss um Gesund zu bleiben ( die Liste ist hier noch lange nicht vollständig )
Man sollte das Immunsystem so gut es geht unterstützen... :D
 
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Kann er machen, wird aber nichts bringen da Hausrecht gilt und allein der Arbeitgeber entscheidet ob eine Maske verpflichtend getragen werden muss. Selbst in Ämtern (zumindest bei uns) ist das für Beschäftigte nicht verpflichtend.
Weil ja (wie immer betont wird) der Gegenüber damit geschützt werden soll kann sich jeder sein eigenes Bild machen welche Wertigkeit man in deren Einrichtungen hat.
Nicht das ich Maskenverfechter wäre, aber wenn diese für Kunden vorgeschrieben wird hat das (oder gleichwertige Alternativen) auch für Angestellte zu gelten.
 
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Keine Frage einer muss entscheiden aber wenn es so schlimm ist muss ich urlaub machen als Politiker. Alle auf einen gemeinsamen nenner zu bringen wird schwer bis unmöglich! Mit dem Reisen ist alles auch verständlich bzw Logistik auch eingeschlossen! Wahrscheinlich der AG und die KK wenn es kein Risikogebiet war!


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Und was soll das bringen jemanden Angst zu machen seinen Job zu verlieren? Ok etwas spass muss sein aber unnötig!:rolleyes::)
 
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Wenn mir eine Kassiererin großkotzig gesagt hätte sie müssen ja nicht hier einkaufen ...

Wenn du in der Arbeit vorsätzlich gegen Vorschriften verstößt - dann kann es passieren das dein Job weg ist und das unter Umständen sogar fristlos.
Also was hast du da für Mitleid mit der Kassiererin sie verstößt vorsätzlich gegen ein Gesetz !.


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Das überlass ich jeden einzelnen, hier gilt es ja nicht so viel wie möglich zu sich zu nehmen weil es besonders gesund ist, sondern sich auch mal zu belohnen.
Dadurch werden Glückshormone ausgeschüttet die das Immunsystem stärken.

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Wenn Publikumsverkehr ist müssen die entweder hinter einer Scheibe ( Ohne Maske ) sein oder ohne Scheibe (beim Auffüllen von Waren ) eine Maske tragen.
Da gilt auch kein Hausrecht vom AG - einzig und allein das Gesetz zählt !
Und das verpflichtet " JEDEN " sich und andere zu schützen !
 
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