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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Vielleicht brauchen wir den Thread noch für die zweite Welle?!
 
Wie gesagt in bei mir steht jetzt dort es ist deaktiviert. Aktivieren sie es mit Bluetooth und Ortung. Wenn ich das mache,ist die Meldung weg. Schalte ich alles aus ,steht dort wieder deaktiviert.

Wenn die App nächste Woche kommt werden wir bestimmt mit Werbung im TV und Radio bombardiert denk ich mal.

Schützen sie sich und ihre Kinder mit der ultimativen Corona app!
 
Schützen sie sich und ihre Kinder mit der ultimativen Corona app!
Interessant wird es dann wenn im Sommer dann Besuche von Freizeiteinrichtungen (Strand, Schwimmbad, Museen, Restaurants oder Sportveranstaltungen) vom vorhandensein der aktiven App abhängig gemacht werden.....
Bisher wird dies ja noch vehement verneint, aber wer weiß........
 
Damit Bluetooth Geräte gefunden werden können muss die Standortermittlung an sein... Steht da Aha

Also ich hab bei Bluetooth Geräte finden noch nie die Standortermittlung mit an machen müssen!

Was für ein Widerspruch.

Im TV kommt dann statt

#Wirbleibenzuhause

#Coronaappinstallieren

 
Womit habt Ihr ein Problem diese App zu installieren....
Wegen Datenschutz?
Mfg
 
Damit Bluetooth Geräte gefunden werden können muss die Standortermittlung an sein... Steht da Aha

Man will eben nicht nur wissen, wann du auf einen Corona-Infizierten getroffen bist, sondern auch wo bzw. um erfassen zu können, wo sich ein Corona-Infizierter so rumtreibt! Da gibt es dann im Radio neben den aktuellen Blitzerwarnungen auch aktuelle Warnungen vor Corona-Infizierte!:blush::smiley:
 
Die App funktioniert doch eigentlich nur wenn alle die infiziert sind das auch in der App angeben. Mal ehrlich würdet ihr das machen?
 
Wer positiv als Covid-19 infiziert getestet wurde, wird dann bei Strafandrohung verpflichtet, die App immer aktiviert zu benutzen und das SmartPhone immer bei sich zu haben!. :blush: :grinning:

Wo ist da das Problem? Gibt ja jetzt schon Strafandrohungen für die, die gegen die erlassenen Kontaktbeschränkungen verstoßen, und es werden auch entsprechende Strafen verhängt.
 
Naja, wer positiv getestet wurde muss sein Telefon nirgends mit hinnehmen da er wohl in Quarantäne sein sollte.

Gesendet von meinem HRY-LX1T mit Tapatalk
 
Also ist nun ohne Corona App schon aktiv auf meinem Zweitgerät diese api.

Sobald bluetooth oder/und Ortungsdienst an ist,wird die API benutzt.
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Ich kann sie auf meinen Huawei nicht aktvieren ob mit Standort und BT an aus !! Naja alle Moggel apps sind bei mir deaktviert!
 
Wie gesagt vorher sah die App so aus ohne aktivieren deaktivieren und nun mit den Buttons....
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