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Handy - Navigation Alle deutschen WhatsApp-Nutzer leben mit Risiko einer Abmahnung

Wer auch immer hierzulande den Messenger WhatsApp verwendet, handelt nach Einschätzung eines Gerichtes im Grunde gesetzeswidrig und muss damit rechnen, von seinen Kontakten zumindest kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Durch die Funktionsweise von WhatsApp lässt sich das Problem nur durch Nichtnutzung des Dienstes beseitigen.

Der Knackpunkt liegt darin, dass WhatsApp die Telefonnummern als Nutzerkennungen verwendet. Um gleich nach der Installation des Messengers dafür zu sorgen, dass alle möglichen Kontakte auch über die App erreichbar sind, erfolgte kurzerhand ein Abgleich mit dem gespeicherten Telefonbuch. Das bedeutet aber letztlich auch, dass die Kontaktinformationen von Freunden, die WhatsApp selbst nicht verwenden, an das Unternehmen übermittelt werden.

Und das ist schlicht ein Verstoß gegen das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung und das Datenschutzrecht. Wer also nicht über eine schriftliche Bestätigung aller Kontakte im eigenen elektronischen Telefonbuch verfügt, dass diese einer Übermittlung ihrer Daten zustimmen, handelt allein durch die Installation und die Anmeldung bei WhatsApp rechtswidrig und muss mit der Gefahr leben, dass Kontakte mit einer kostenpflichtigen Abmahnung dafür sorgen wollen, dass der Rechtsbruch abgestellt wird.

Bei Minderjährigen haften die Eltern
Im Falle einer Nutzung des Dienstes durch Personen unter 18 Jahre tragen die Eltern jeweils die Verantwortung. Das geht aus dem Urteilstext des Amtsgerichts Bad Hersfeld hervor. In diesem wurde im Rahmen eines größeren Sorgerechtsstreits entschieden, welche Pflichten auf die Mutter zukommen, wenn sie ihrem 11-jährigen Sohn ein Smartphone überlässt.

Demnach müssen Eltern - da sie letztlich ja die Verantwortung tragen - sich selbst auch das Wissen aneignen, um die Nutzung der Geräte durch ihre Kinder einschätzen und diesen Regeln vorgeben zu können. Weiterhin urteilte das Gericht, dass es nicht dem Kindeswohl diene, wenn das Smartphone jederzeit zur freien Verwendung stehe.

In den üblichen Schlafenszeiten für dieses Alter sollte das Gerät beispielsweise nicht zugänglich sein. Hier ließ der Richter auch die Begründung nicht gelten, dass das Mobiltelefon dem Sohn als Wecker diene - denn es sei kein unverhältnismäßiger Aufwand, einen herkömmlichen Wecker zu kaufen.

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Quelle; winfuture
 
SMS auf Nokia 6720classic. Habe mich bisher erfolgreich gegen Blackberry gewehrt. Wenn irgendwann doch eines kommt, dann sicher ohne selbst installierte Fremdsoftware. Mails kann ich nur am Rechner senden und empfangen. Gar nicht schlecht.
 
Als dienstliches Gerät vielleicht.
Unser Netzwerk ist auch vor solchen Messengern geschützt, aber eher wegen der Verteilung von Spy und Schadsoftware darüber.

Aber was ist mit deinem Z3 Compact (D5803)?
Nutzt du privat einen Messenger?
Riskierst du dabei nicht aber auch eine Abmahnung?
 
Das Threema Geld kostet, schützt dich aber nicht.
Der Preis steht nur für die Entwicklung sowie laufende Kosten.
Threema hat doch auch Zugriff auf deine Kontakte und schon wiederholt sich das Problem wieder und wieder und wieder
 
Hmm, ich habe weder meine Nummer angegeben, noch Zugriff auf Kontakte gewährt. Sicher, man muss vertrauen, dass Gxxgle nicht eingreift. Das ist hier aber keine Diskussion über Alternativen zum grünen Messenger. Es geht darum, dass endlich festgestellt wurde, dass ein Nutzer der App verantwortlich gemacht werden kann.Alle schreien doch immer nach dem mündigen Bürger. Es zeigt, dass Sorglosigkeit und Leichtsinn
Konsequenzen haben können. Ich werde trotzdem weiter meine Bierchen im Bekanntenkreis mit all den Leichtsinnigen trinken.

Holzi, Holzi, Holz
 
Eigentlich muss dann Whatsapp angemahnt werden, da hat doch der Verbraucherschutz seine Hausaufgaben nicht gemacht. Ich kaufe mir Whatsapp ja nicht wie Hehlerware.
 
Das Urteil ist Schwachsinn...

Wie gesagt:
Facebook überträgt das Adressbuch und schaut dann, welcher Kontakt ebenfalls einen Account hat.
Skype scannt ebenfalls das Adressbuch.
Telegram, Threema und so gut wie jeder andere Messenger macht das ebenfalls.

Was ist den mit Sync-Diensten für Kontakte? Google oder Exchange? Da werden die Daten schließlich auch auf Server übertragen...
 
was sollte er da falsch verstehen ?
z.b. habe ich alle meine kontakte im google-konto, natürlich auch mit aktivem sync. d.h. die kompletten kontakte sind im cloud-speicher bei google.
im bezug auf das recht zur informellen selbstbestimmung könnte mich also jeder meiner kontakte verklagen, da ich nicht seine zustimmung habe, diese daten bei google zu speichern ?
oder verstehe ich das auch falsch ?
 
es geht um die Art und Weise WIE die Daten abgegriffen werden; Whatsapps importiert einfach alles ohne Rückfrage; andere Messenger eben nicht
 
Und selbst wenn WhatsApp nicht alles importieren würde, dann würden die Daten dennoch ohne Zustimmung der Betroffenen gesendet...
 
dann lies doch mal das Urteil ... Ist doch nicht meine Interpretation, sondern die eines Richters
 
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Hier muss aber nach der jeweiligen OS Version unterschieden werden.
Ab Android 6 wird diese Abfrage erst ganz konkret gestellt. Vorher war und ist dies eine Berechtigung im Play Store und unumgänglich für eine Installation.

Es ist dennoch faszinierend, wie ein solches Urteil das Board spaltet.
Klar liegen zwischen Theorie und Praxis verdammt große Welten, aber in diesem Urteil liegt ein gewaltiges Potenzial um Spinner an den Start zu bringen und Anwälte pauschal Abmahnungen schreiben zu lassen

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