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Aktuelles rund um eBay - Internetauktionen vor Gericht

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Anderl

MFC
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Aktuelles rund um eBay - Internetauktionen vor Gericht

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: eBay & Recht, Vertragsrecht & Kaufrecht


Der Einkauf per eBay erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Allerdings sind viele rechtliche Grenzen bislang noch nicht eindeutig geklärt und die Rechtsprechung ist sowohl für Privatleute als auch gewerbliche Händler ziemlich unübersichtlich. Umso wichtiger ist es für beide Seiten, auf dem aktuellen rechtlichen Stand zu sein. Die Redaktion von anwalt.de stellt zehn der wichtigsten Gerichtsurteile vor, die in letzter Zeit zum Thema eBay gefällt wurden und sowohl für Privatleute als auch Unternehmer interessant sind.
Privatverkäufer oder gewerblicher Händler?

Mit dieser Frage steht und fällt der Anspruch, den das Gesetz an den Verkäufer stellt. Denn im Gegensatz zu Privatverkäufern ist gewerblichen Händlern (Unternehmern) ein Gewährleistungsausschluss verwehrt. Sie treffen besondere Informationspflichten und müssen zudem bei jeder Verkaufstransaktion zahlreiche Vorschriften beachten, z.B. im Verbraucherschutzrecht und Wettbewerbsrecht.
Wer als Privatverkäufer Waren anbietet, kann - im Gegensatz zum gewerblichen Händler - mithilfe eines entsprechenden Hinweises im Angebot wirksam die ausschließen. Das hat das Celle jedenfalls für die einer Yacht bestätigt. Im Angebot hatte der Privatverkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf handle und er „keine Garantie, Gewährleistung, keine Rücknahme" leiste. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist jedoch nur rechtens, wenn es sich im einen Privatverkauf handelt. (Urteil v. 08.04.2009, Az.: 3 U 251/08)


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