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Neue Abmahnfallen: Ebay-Verkäufer bekommen teure Post vom Anwalt

Rechtsanwälte haben Kunden des Auktionshauses Ebay als ergiebige Einnahmequelle entdeckt. Wegen vermeintlicher Formfehler mahnen sie systematisch Verkäufer ab. Nun flattern bei Tausenden Privatleuten deftige Rechnungen ins Haus. Bislang hatten die Anwälte nur professionelle Händler im Visier.

Seine Eltern freuten sich darüber, was für ein sinnvolles Hobby ihr Sohn doch hatte. Nach der Schule schraubte Deniz Boschner an den alten Laptops herum, die Verwandte und Nachbarn ausgemustert hatten. Teile, die er nicht mehr brauchte, versteigerte der 16-jährige Schüler aus München bei Ebay. Das Konto lief auf den Namen seiner Mutter Claudia, weil Deniz ja noch nicht volljährig ist. Der Junge versteigerte Speicherkarten, eine alte Tatstatur, einen Bildschirm. Das brachte nur ein paar Euro – aber egal: Er machte es ja zum Spaß. Ganz anders der Berliner Rechtsanwalt, von dem die Boschners bald Post bekamen. Der fuhr gleich schweres Geschütz auf: Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Unterlassungserklärung. Der Schüler beziehungsweise seine Mutter sei aufgrund der Ebay-Transaktionen als gewerblicher Händler einzustufen und habe die dafür vorgeschriebenen Standards nicht beachtet. Solche Rechtsverstöße sollten die Boschners in Zukunft gefälligst unterlassen. Vor allem aber sollten sie einige Hundert Euro Rechtsanwaltskosten für diese Abmahnung zahlen. „Was für ein Blödsinn, haben wir gedacht, und das Schreiben erst mal ignoriert“, sagt Deniz’ Vater Serdar. Das war, wie sich herausstellen sollte, ein Fehler.

Tausende Ebay-Nutzer haben in den vergangenen Monaten unliebsame Post erhalten. Nachdem professionelle Anbieter schon länger mit Massenabmahnungen bombardiert werden, nehmen die Anwälte nun auch Privatpersonen aufs Korn. „Das ist eine Plage“, sagt Johannes Richard, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Rostock. Bei ihm häufen sich die Fälle. „Ebay steht extrem im Fokus der Abmahner – weil es so einfach ist. Dort kann jeder Verkäufer werden, auch wenn er keine Ahnung hat.“

Doch gerade weil bei Ebay alles so einfach ist, tappen viele Nutzer in eine Falle: „Wer in zwei Monaten 40 Artikel verkauft, gilt als gewerblicher Händler. Er ist dann rechtlich nicht anders gestellt als das Quelle-Versandhaus“, sagt Richard. Und das bedeutet, dass er dieselben Pflichten hat: Er muss Kunden eine Gewährleistung bieten, sein Angebot mit einem formal korrekten Impressum und einer Widerrufsbelehrung versehen.

Davon hatte Schüler Deniz natürlich keine Ahnung. Weil auch seine Eltern den Vorwurf absurd fanden, ließen sie es auf einen Prozess ankommen und reisten für die Verhandlung von München nach Berlin. „Doch der Richter schaute kaum in die Akte, nach ein paar Minuten war die Sache erledigt“, sagt Claudia Boschner. Das Gericht bestätigte den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Die Boschners mussten 4500 Euro zahlen.
Ebay ist die ideale Plattform, um Abmahnopfer zu finden
Für die Abmahn-Juristen sind Verkäufer der Internetplattform einfache Opfer. „Nach meiner Erfahrung sind es immer wieder dieselben zehn, fünfzehn Rechtsanwälte, die Ebay-Verkäufer mit Abmahnungen überziehen“, sagt Experte Richard. Die Juristen suchen nach häufigen Formfehlern und mahnen mit Musterschreiben ab. Richard: „15 Minuten Arbeit – 300 bis 700 Euro Honorar.“ Da ist kein Anlass zu banal für eine schnelle Abmahnung. Das musste auch Sabine K. ezfahren, Verkäuferin und alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Die 43-Jährige hat vor ihrer Parterrewohnung einen Garten angelegt, in dem es grünt und blüht. Die Hobbygärtnerin düngt, gießt – und friemelt die Samenkörner aus den Stockrosen und Petunien. Die bietet sie bei Ebay an: ein Euro pro Tütchen. „Im Januar gab es bei Ebay einen gebührenfreien Tag – deshalb habe ich gleich 150 Samentütchen auf einmal eingestellt“, sagt Sabine K. „Zwei Wochen später hatte ich Post.“ Die Verkäuferin wurde innerhalb von vier Tagen gleich zweimal abgemahnt. Ein Brandenburger Rechtsanwalt verlangte 411 Euro, ein Marburger Jurist sogar 800 Euro. „Das ist doch ein abgekartetes Spiel“, vermutet sie.

Online-Hilfe beim Ebay-Experten

Der Ebay-Experte Axel Gronen bietet ein eigenes Internetportal an, das über die Fallstricke informiert. „Es gibt teilweise absurde Urteile und keine festen Umsatzgrenzen. Jeder regelmäßige Ebay-Nutzer muss damit rechnen, als gewerblicher Händler zu gelten“, sagt Gronen. Bei ihm meldeten sich in den letzten eineinhalb Jahren 2500 Abgemahnte. „Die Gesamtzahl der Abmahnungen bei Ebay dürfte im letzten Jahr zwischen 40.000 bis 50.000 gelegen haben. Darunter vielleicht 2000 bis 3000 Privatpersonen.“

Auch Walter Jung, 52, fühlt sich als Opfer. „Ich hatte nach einer längeren Ebay-Verkaufspause aufgeräumt und ein paar mehr Sachen eingestellt: alles Dinge, die wir selbst im Gebrauch hatten, zum Beispiel alte Tauchausrüstungen, defekte und alte Notebooks, Drucker, einige Computerersatzteile sowie Nachlassgegenstände. Als dann plötzlich eine Abmahnung kam, in der mir gewerblicher Handel unterstellt und gleich 735 Euro gefordert wurden, war ich völlig aufgelöst“, berichtet der Familienvater aus Remagen. 665 Euro Anwaltskosten hat er nach einer einstweiligen Verfügung bezahlt. „Aber nur unter Vorbehalt“, sagt Jung: „Wir wollen nun Widerspruch einlegen.“ Die Abgemahnten fühlen sich von Ebay im Stich gelassen „Die Abmahnproblematik scheint zuzunehmen“, heißt es bei Ebay. Man biete Schulungen und ein Internetportal zu Rechtsfragen an. Eine Möglichkeit, gegen die Praktiken vorzugehen, habe Ebay aber nicht.
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AW: Neue Abmahnfallen: Ebay-Verkäufer bekommen teure Post vom Anwalt

Wer in zwei Monaten 40 Artikel verkauft, gilt als gewerblicher Händler.

Das ich nicht lache... Verticke hin und wieder auch in der Bucht. Und wenn ich z.B. den Dachboden / Keller aufräume und mehr als 40 Teile hätte, dann würde ich das auf mehrere Accounts unauffällig verteilen. (Bruder, Schwester, Onkel, Kinder usw.)

Ist doch gängige Praxis, selbst bei den angebl. "Privaten Verkäufern" obwohl sie eigendlich "Gewerbliche" sind. Die haben halt zig Accounts, die sie parallel nutzen.
 
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