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Aktuelle Sky (Rückhol-)Angebote mit Entertainment

Wie auch immer...
Ich werde einfach das Datum welches im Kundencenter steht im Auge behalten und auf jeden Fall kündigen bevor ich den Vollpreis bezahlen müsste. Darauf sind die doch aus und die Gefahr das zu übersehen erhöht sich mit der "monatlichen Kündigungsoption".

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
 
mein Vertragsende ist 30.04.2018,Starter/BL/Cinema/Sport in der HD Version für 39.99 € mit HW Bindung
gestern kam nun schon der Bettellbrief von Sky für gerade mal 5 € Nachlass
ist natürlich keine Option für mich,da ich ja Im Feb.ne schöne neue Karte auf neuen Namen bekommen habe
denke aber das Sky vor Ostern noch mal ne Offensive starten wird
 
die Ofensive startet ab dem 31.03.
 
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
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Hinweis Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 22.02.2016, die Sie
unter sky.at/agb einsehen können.
-------> und dort steht:
9. Kündigung
9.1 Das Abonnement kann erstmals zum Ablauf des Monats, mit welchem die ver
-
einbarte Mindestvertragslaufzeit endet, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von zwei Monaten gekündigt werden (z.B. Mindestvertragslaufzeit 12 Monate
und Vertragsbeginn am 15.7: erste Kündigungsmöglichkeit zum 31.7. des dar
-
auffolgenden Jahres, die Kündigung muss bis spätestens 31.5. eingelangt sein).
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich, wobei die Kündi
-
gung mit Ende des darauffolgenden Monats wirksam wird. Jede Kündigung muss
schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen maßgeblich.


Eindeutiger geht es eigentlich nicht mehr oder?
 

Anhänge

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Nein Dia, diesmal liegst du daneben. Die Bedingungen dieses zu jedem Monatsende zu beendenden Angebots gelten und ersetzen die AGB Regelungen.
AGB Bestimmungen (deshalb heissen sie „allgemeine“) gelten immer für den Fall, das nichts anderes vereinbart ist. Aber genau das ist hier der Fall. Schriftliche Sonderveinbarung über Kündigungsbedingungen.
 
Bei der für mich geltenden AGB braucht nicht mal was ersetzt werden!
Dort steht ja auch eindeutig dass das Abonnement zum Ablauf des Monats, mit welchem die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit endet (Anmerkung: also 1 Monat) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden kann. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich, wobei die Kündigung mit Ende des darauffolgenden Monats wirksam wird.

Eventuell sehen ja die AGB für Deutschland anders aus...
 
Prinzipiell spielt es keine Rolle was in den AGB's steht, sofern etwas vertraglich festgelegt wurde.
AGB's werden erst dann interessant, wenn etwas vertraglich NICHT festgehalten wurde, oder im Vertrag auf die AGB's verwiesen wird.

Sind sozusagen ergänzend zum Vertrag.

Die Reihenfolge wäre, die höchste Wertigkeit zuerst:

- geltendes Recht (Gesetze)
- abgeschlossener Vertrag
- AGB

PS: Bin natürlich kein Jurist, und gebe auch keine Rechtsempfehlung. Das hier spiegelt lediglich meine Auffassung zu dem Thema.
 
so das sehe ich auch aber es steht nirgends was von sky go dabei. bedeuet es ist nicht enhalten oder ist sky go immer dabei???
 

Nachdem ich mich selbst nochmal gemeldet habe konnte wohl ein Fehler im Kundenkonto festgestellt werden.

Habe jetzt 24,99€ für Sky Komplett inkl. Entertain angeboten bekommen. UHD-Receiver etc. hätte es auch dazu gegeben. Keine Aktivierungsgebühr.
 
naja, hier geht es um aktuelle Rückholangebote, die man auch in Sky Hardware nutzen kann.

Und viele User sind eben wegen der besten Rückholangebote in diesem Thread und nicht zwangsläufig auch wegen der alternativen Hardware.

Die Zahl der User mit alternativer Hardware ist ja nunmal eh rückläufig.
 

Hast Du telefonisch nachgefragt, oder über die Sky-Community Kontakt aufgenommen? Hast Du eine neue Karte bekommen?
 

tja wem das so reicht,dann ist es doch für denjenigen ok
 
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