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7430 schlechtes Wlan

SUMMENLEISTUNG 100mW bei 2,4 GHZ in DE

BEDEUTET TX POWER 17 + 3 Antenne als Beispiel.
So steht es in der Allgemeinzuteilung, gültig bis 2023 laut BAN. Nicht zu vergleichen mit DVB-T2, die richtig fett senden.
 
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Was erlaubt ist, ist mir eigentlich Wurscht. Es reicht nicht bis da hin, wo es soll.

MfG
 
Aber vielleicht bis dahin, wohin du es gar nicht willst und stört dann dort andere WLAN-Geräte. Wenn der Gestörte das meldet, kann es für den Störer teuer werden. Aber meist wird nur das die Stillegung des störenden Gerätes und eine Ordnungsstrafe verlangt. In anderen Fällen wurden auch die störenden Geräte zusätzlich beschlagnahmt und entsorgt.

Mach was du willst, vertreten musst du es eh selber (können).
 
Hi,

Vollgas, habe ich hier auch so. :D

Kommt halt die GEZ mit ihren Infrarot-Messwagen, das bleibt so.

Oder ist das "Gefahr im Verzug" in den Augen der WIFI-Polizei..? ;)

Gruß
 
Es kann nur Airtime auf weite Entfernung belegt werden. Funkstörungen sind eigentlich was anderes. Zudem baut das Signal schon auch durch das Fenster deutlich ab. Mit einem Repeater, wird in der Regel das doppelte an Airtime belegt. Daher ist mehr POWER physikalisch gesehen im Vorteil. Solange der nicht gerade im Schafraum steht.
 
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Ihr wisst aber schon das, man bei 2.4 GHz WLAN den db Wert zwischen 14-16 einstellen sollte?

Warum? Die Clients benötigen ansonsten zu lange um das Signal wieder zurück zu senden und wechseln auf eine langsamere Geschwindigkeit.
 
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Geschwindigkeit ist in dem Falle uninteressant, da es "nur" um einen Sensor (Wemos mini D1) geht.

Ich habe noch einen Edimax BR-6428 gefunden. Da muss nur eine Antenne mit einem ca. 8m langen Kabel dran (hoffe das das funktioniert) HF ist nicht gerade mein Fachgebiet (sofern 2,4GHz HF ist).
Ist eben eine weitere Bastelarbeit.

MfG
 
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Noch gibt es Messwagen der Regulierungsbehörde für Telekommunikatin (so heißen die wohl jetzDas), die bei Funkstörungsmeldungen und begründetem Verdacht rausfahren und messtechnisch bis auf den Meter genau den Standort des Störers bestimmen können. Der Rest ist Arbeit der Justiz und Polizeiarbeitarbeit und die handelt in schweren Fällen auch mit Gefahr in Verzug.

Die Beschlagnahme eines Accesspionts kenne ich von einem Fall, wo der Besitzer/Betreiber schon vorher mehrfach mit Bußgeldbescheid zur Stillegung der störenden Sendeanlage aufgefordert wurde. Das war der Versuch von jemandem über eine Zwischenstation mit zwei APs eine mehrere km Entfernte WLAN-Bridge zu betreiben. Insgesamt also vier APs mit Vertärker und großen Antennen beschlagnahmt.

Heute geht sowas mit den 5GHz APs von Ubiquiti oder TP-Link problemlos und gesetzeskonform.
 
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Also generell ist es auch so, das wenn die Reichweite steigt, auch mehr AirTime aufgeschnappt wird. Zum Beispiel auch WLan B und G. Es gibt zwar die Funktion Airtime Fairness, die dann für WLan B zum Beispiel auf 6,25% maximal portioniert, jedoch haben die Geräte der Nachbarn dieses Funktion eher nicht in der Nutzung. AVM hat sie erst seit wenigen Tagen verfügbar.

Die Power der Client-Endgeräte ist auch sehr unterschiedlich, Zum Beispiel ist das Iphone 5, 6 eher sehr schwach vom WLan, auch mini Versionen von Samsung sind um einiges schwächer. Vom Datendurchsatz her, wenn volle AirTime da ist, sind es wohl eher Software/Chip bedingt, wenn der Speed runter regelt. Es gibt jedoch welche, die
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auf verschiedene Geräte testen.


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Ja, mit 5 GHZ kein Ding, solange sie dem Radar Outdoor (Wetter und Co.) ausweichen.
 
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