Dir ist aber klar, in Österreich, Belgien, Polen, Tschechien, Dänemark findet ganz normaler Verkauf statt?
Wer grenznah wohnt fährt einfach rüber, dort gibt es alles. Auch F2 Feuerwerk wie man es hier sonst an Silvester ab 18 Jahren kaufen konnte.
Es gibt kein Verbringungsverbot legaler F2 Ware aus dem Ausland nach Deutschland.
Auch Bestellung per Spezialkurier aus dem Ausland ist möglich, aber sehr teuer.
Wer einen § 27 Schein hat, Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 Sprenggesetz, kann sofern eingetragen auch F3 Ware kaufen, ganzjährig und bekommt die Ware auch ganzjährig sofort ausgehändigt.
Weiter kann man damit unter dem Jahr Feuerwerke anzeigen, also bei der zuständigen Behörde, Stadt, Landkreis und eben nicht nur zu Silvester Feuerwerk veranstalten.
Es gibt nur ganz wenige Versagensgründe für diesen Schein, persönliche Zuverlässigkeit, ansonsten ist er zu erteilen.
Gegen Gebühr und Kostensatz, der Schein ist üblicherweise 5 Jahre gültig, also wer mag, kann ganz legal trotz hiesigem Verkaufsverbot sein Feuerwerk machen.
Nicht nur zu Silvester.