Auf WhatsApp macht derzeit ein Kettenbrief die Runde, der zum Einfügen des Bildes einer brennenden Kerze auffordert. Das Bild ist jedoch urheberrechtlich geschützt: Aktuellen Gerüchten zufolge könnte prompt eine Abmahnung folgen. Rechtsanwalt Solmecke warnt vor der Verwendung des Bildes.
Quelle: bigstock/Wavebreak Media Ltd
WhatsApp: Auf Kettenbrief folgt Abmahnung
Die Aufregung um WhatApps blaue Lesebestätigungs-Häkchen ist noch kaum abgeklungen, da macht schon die nächste Hiobsbotschaft im Netz die Runde. Derzeit verbreitet sich über WhatsApp ein Kettenbrief, der die User zur Einstellung eines bestimmten Bildes auffordert, das eine brennende Kerze zeigt. Die perfide Masche: Der Kettenbrief appelliert an das Gute im Menschen und gibt vor, ein Zeichen der Solidarität mit Krebskranken setzen zu wollen.
Neben dem Bild mit der brennenden Kerze enthält die Message folgende Nachricht: „Bitte ersetze dein Profilbild durch diese Kerze der Hoffnung für 24 Std. Lass uns ein Zeichen aus Solidarität der krebskranken Menschen setzen. Nimm dir nur eine Minute Zeit & danke Gott dass du Gesund bist! Schicke die Kerzen an alle deine Freunde weiter, von denen du denkst, sie haben ein Herz. Morgen sehen wir, wie viele Kerzen wir anzünden konnten…“
Warnung vor Verwendung des Kerzen-Bildes
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke warnt vor dem Einsetzen des Bildes mit der brennenden Kerze als Profilbild auf WhatsApp – es handelt sich um urheberrechtlich geschütztes Material. Deshalb besteht die Gefahr einer Abmahnung.
Angeblich hat der ursprüngliche Absender des Kettenbriefes das Bild ganz bewusst gewählt, um anschließend Urheberrechtsverletzungen geltend machen zu können und über die bildrechtliche Abmahnung unzähliger WhatsApp-Nutzer groß abzukassieren. "Ob dieses Gerücht stimmt, wissen wir nicht. Fest steht, dass jedes Bild urheberrechtlich geschützt ist und die Gefahr einer Abmahnung bei der Nutzung eines fremden Bildes grundsätzlich besteht", erklärt Christian Solmecke.
Abmahnungen sind rechtmissbräuchlich
Allerdings stellt sich die rechtliche Lage zunächst so dar: Wer als Urheber ein Bild per Kettenbrief verschickt, erteilt dadurch eine Lizenz zur Nutzung des Bildes zum beschriebenen Zweck. „Diese Abmahnungen sind, wenn sie hinterher vom Absender verschickt werden, unter jedem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlich", so Christian Solmecke. "Sollte der ursprüngliche Absender des Kettenbriefs das Bild selbst urheberrechtswidrig genutzt haben, hat der eigentliche Urheber jedoch das Recht, die urheberrechtswidrige Nutzung seines Bildes abzumahnen."
Der Anwalt bezweifelt, ob durch das Einsetzen des Kerzenbildes als Profilbild überhaupt eine "öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechts" besteht. Das Profilbild ist schließlich nur für jemanden sichtbar, der über die Mobilfunknummer des Absenders verfügt. "Hier kommt es für eine Bewertung des Falles auf die Größe dieses Personenkreises an", so Solmecke.
Alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt
Die Verwendung fremder Bilder im Internet kann generell teuer werden. Hier ist Vorsicht oberstes Gebot. "Wer von vornherein Ärger vermeiden möchte, sollte sich immer bewusst machen, dass Bilder grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind und eine Nutzung des Bildes nur mit Einwilligung des Urhebers rechtmäßig ist", erklärt Christian Solmecke. "Auf der sicheren Seite ist immer derjenige, der selbst seine Profilbilder oder Ähnliches anfertigt oder eine entsprechende Lizenz für die Nutzung erwirbt."
Achtung: Brennende Kerze auch auf Facebook
WhatsApp ist nicht der einzige Dienst, auf dem die brennende Kerze mit der herzzerreißenden Nachricht bereits gesichtet wurde: Offensichtlich macht die "Kerze er Hoffnung" auch auf Facebook die Runde. Auch hier gilt: Finger weg von fremden Bildern. Christian Solmecke: "Auch beim Teilen eines Bildes auf Facebook kann ab einem großen Freundeskreis von einer öffentlichen Zugänglichmachung ausgegangen werden."
Quelle: chip
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Quelle: bigstock/Wavebreak Media Ltd
WhatsApp: Kettenbrief mit Kerze sorgt für Empörung.
WhatsApp: Auf Kettenbrief folgt Abmahnung
Die Aufregung um WhatApps blaue Lesebestätigungs-Häkchen ist noch kaum abgeklungen, da macht schon die nächste Hiobsbotschaft im Netz die Runde. Derzeit verbreitet sich über WhatsApp ein Kettenbrief, der die User zur Einstellung eines bestimmten Bildes auffordert, das eine brennende Kerze zeigt. Die perfide Masche: Der Kettenbrief appelliert an das Gute im Menschen und gibt vor, ein Zeichen der Solidarität mit Krebskranken setzen zu wollen.
Neben dem Bild mit der brennenden Kerze enthält die Message folgende Nachricht: „Bitte ersetze dein Profilbild durch diese Kerze der Hoffnung für 24 Std. Lass uns ein Zeichen aus Solidarität der krebskranken Menschen setzen. Nimm dir nur eine Minute Zeit & danke Gott dass du Gesund bist! Schicke die Kerzen an alle deine Freunde weiter, von denen du denkst, sie haben ein Herz. Morgen sehen wir, wie viele Kerzen wir anzünden konnten…“
Warnung vor Verwendung des Kerzen-Bildes
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke warnt vor dem Einsetzen des Bildes mit der brennenden Kerze als Profilbild auf WhatsApp – es handelt sich um urheberrechtlich geschütztes Material. Deshalb besteht die Gefahr einer Abmahnung.
Angeblich hat der ursprüngliche Absender des Kettenbriefes das Bild ganz bewusst gewählt, um anschließend Urheberrechtsverletzungen geltend machen zu können und über die bildrechtliche Abmahnung unzähliger WhatsApp-Nutzer groß abzukassieren. "Ob dieses Gerücht stimmt, wissen wir nicht. Fest steht, dass jedes Bild urheberrechtlich geschützt ist und die Gefahr einer Abmahnung bei der Nutzung eines fremden Bildes grundsätzlich besteht", erklärt Christian Solmecke.
Abmahnungen sind rechtmissbräuchlich
Allerdings stellt sich die rechtliche Lage zunächst so dar: Wer als Urheber ein Bild per Kettenbrief verschickt, erteilt dadurch eine Lizenz zur Nutzung des Bildes zum beschriebenen Zweck. „Diese Abmahnungen sind, wenn sie hinterher vom Absender verschickt werden, unter jedem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlich", so Christian Solmecke. "Sollte der ursprüngliche Absender des Kettenbriefs das Bild selbst urheberrechtswidrig genutzt haben, hat der eigentliche Urheber jedoch das Recht, die urheberrechtswidrige Nutzung seines Bildes abzumahnen."
Der Anwalt bezweifelt, ob durch das Einsetzen des Kerzenbildes als Profilbild überhaupt eine "öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechts" besteht. Das Profilbild ist schließlich nur für jemanden sichtbar, der über die Mobilfunknummer des Absenders verfügt. "Hier kommt es für eine Bewertung des Falles auf die Größe dieses Personenkreises an", so Solmecke.
Alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt
Die Verwendung fremder Bilder im Internet kann generell teuer werden. Hier ist Vorsicht oberstes Gebot. "Wer von vornherein Ärger vermeiden möchte, sollte sich immer bewusst machen, dass Bilder grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind und eine Nutzung des Bildes nur mit Einwilligung des Urhebers rechtmäßig ist", erklärt Christian Solmecke. "Auf der sicheren Seite ist immer derjenige, der selbst seine Profilbilder oder Ähnliches anfertigt oder eine entsprechende Lizenz für die Nutzung erwirbt."
Achtung: Brennende Kerze auch auf Facebook
WhatsApp ist nicht der einzige Dienst, auf dem die brennende Kerze mit der herzzerreißenden Nachricht bereits gesichtet wurde: Offensichtlich macht die "Kerze er Hoffnung" auch auf Facebook die Runde. Auch hier gilt: Finger weg von fremden Bildern. Christian Solmecke: "Auch beim Teilen eines Bildes auf Facebook kann ab einem großen Freundeskreis von einer öffentlichen Zugänglichmachung ausgegangen werden."
Quelle: chip