Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Starlink warnt Nutzer bei illegalem Filmstreaming

Obwohl die Nutzerdaten des Starlink-Satelliteninternets angeblich verschlüsselt sind, erhalten User in den USA Warnungen vor illegaler Torrent-Verwendung.

kpcuot9h.jpg

Der Satelliteninternetanbieter Starlink schickt seinen Nutzern eine Warnung, wenn sie Filme aus illegalen Quellen streamen. Das hat ein betroffener User aus den USA ausprobiert und Belege dazu bei Reddit gepostet.
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
"Ich habe absichtlich Torrents ohne VPN genutzt, um zu sehen, was passiert und habe endlich eine Nachricht erhalten." Der Nutzer brauchte jedoch zwei Monate, um die Warnung zu provozieren.

Der Dienst für das Satelliteninternet Starlink wird vom US-Unternehmen SpaceX betrieben, das von Elon Musk geführt wird. Doch wie kommt Starlink an die Nutzerdaten, um überhaupt Torrentwarnungen aussenden zu können? Musk erklärte dazu: "Wir implementieren technologische, physische und administrative Verfahren, um Ihre persönlichen Daten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung und Zerstörung zu schützen (...). Wir verschlüsseln Informationen, die über die Starlink-Dienste an und von Ihren Starlink-Geräten gesendet werden."

Starlink erfüllt seine AGB

"Wir müssen darauf bestehen, dass Sie und/oder andere, die Ihren Starlink-Dienst nutzen, keine illegalen Downloads von urheberrechtlich geschütztem Inhalt durchführen", hieß es in der Mitteilung. "Das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Lizenz kann zur Aussetzung oder Beendigung Ihres Zugangs führen und Sie riskieren rechtliche Schritte des Inhaltsinhabers."

Die Warnung von Starlink stützt sich auf die Nutzungsbedingungen des Dienstes. Darin heißt es: "SpaceX respektiert die geistigen Eigentumsrechte Dritter. Sie dürfen kein Material so speichern oder die Dienste oder das Starlink-Kit in einer Weise nutzen, die eine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum Dritter darstellt, einschließlich beispielsweise des Urheberrechts. Gemäß Abschnitt 512 des Digital Millennium Copyright Act ist es die Richtlinie von SpaceX, das Konto von wiederholten Urheberrechtsverletzern unter gewissen Umständen zu kündigen. Auch die übermäßige Nutzung von Netzwerkressourcen ist nicht gestattet."

Vor zwei Monaten hatte bereits der Nutzer Troubleshooting bei Reddit von einer Warnung vor Urheberrechtsverletzungen durch Starlink berichtet: "Ich habe seit Jahren keine Copyright-Benachrichtigung erhalten, da ich immer einen kostenpflichtigen VPN-Dienst für Bittorrents verwendet habe. Ich glaube, es gab einige Diskussionen darüber, ob Starlink in der Lage sein würde, einzelne IP-Adressen zu verfolgen und ob sie Maßnahmen ergreifen würden. Die Benachrichtigung war für 'The Big Short' und es scheint, dass ein Kundensupport-Ticket erstellt und sofort 'geschlossen' wurde, ohne dass ich etwas unternehmen musste. Natürlich werde ich meinen VPN-Dienst wieder aktivieren!" The Big Short ist ein Film aus den USA aus dem Jahre 2015.

Bodenstationen: Wo ist eigentlich Starlink?

Starlink-Satelliten kommunizieren mit ihren Bodenstationen, von denen bisher - beispielsweise in den USA - etwa 20 stehen. Alle ab dem Jahr 2022 gestarteten Starlink-Satelliten sollen untereinander mit Laser vernetzt werden, um zuerst über den Polen der Erde ohne Kontakt zu einer Bodenstation Daten austauschen zu können. Die Laserverbindungen sollen den Bedarf an Bodenstationen verringern und weitere Vorteile bieten, berichtete Spacenews.

Dazu, ob es solche Starlink-Warnungen zu Urheberrechtsverletzungen auch in Deutschland geben kann, liegen der Verbraucherzentrale Bundesverband "leider keine Erkenntnisse vor", ergab eine Anfrage von Golem.de.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärte Golem.de auf Anfrage, dass die Warnung in den USA gar nicht so schrecklich ist: "In Deutschland gibt es das so leider nicht. Die Rechteinhaber und Abmahnkanzleien in Deutschland dürfen mit einem zuvor erwirkten richterlichen Beschluss die Daten des Internet-Anschlussinhabers vom jeweiligen Provider (Telekom, Vodafone etc.) in Erfahrung bringen." Seien Name und Anschrift durch den Provider mitgeteilt worden, gibt es im nächsten Schritt dann anders als in den USA keine "Notice of Copyright Violation"-Nachricht, sondern direkt eine "knackige Filesharing-Abmahnung per Post für den Anschlussinhaber. Die Forderung der Rechteinhaber: Rund 1.000 Euro Schadensersatz und Abmahnkosten."

Quelle; golem
 
Zurück
Oben