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PC & Internet BitTorrent: Download von Filmen, Musik, Serien & Software – ist das legal?

Darf ich einfach Kinofilme, Musikstücke, Programme, PC-Spiele oder TV-Serien per BitTorrent herunterladen? Ist die Teilnahme an P2P-Tauschbörsen legal? Wir haben diese Frage Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli gestellt. Der Wahlberliner vertritt Abgemahnte aus ganz Deutschland, die sich etwas per Filesharing „besorgt“ haben.

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BitTorrent: die Software an sich ist legal!

Die Frage mag für manche Leser profan oder überflüssig klingen. Doch wenn alle Nutzer von BitTorrent Programmen Bescheid wüssten, gäbe es keine Filesharing-Abmahnungen mehr. BitTorrent Clients gibt es für jedes Betriebssystem. Viele davon werden von Google prominent angezeigt. Man kann sie kostenlos herunterladen und sogar in deutscher Sprache nutzen. Welche Gefahren aber mit der Benutzung verbunden sind, darüber klären leider die wenigsten Webseiten auf. Allzu unbekümmert sollte man Programme wie qBittorrent, Vuze, Deluge, uTorrent oder BitTorrent nicht benutzen. Ansonsten kommt irgendwann das große Erwachen.

Wer keine Rechte Dritter verletzt, darf downloaden, bis der Arzt kommt…

Die Nutzung von Filesharingprogrammen sei nicht per se verboten, erklärt der Berliner Rechtsanwalt und Filesharingexperte Ehssan Khazaeli von der Verbraucherkanzlei von Rüden. Die Kanzlei von Rüden vertritt regelmäßig Verbraucher gegenüber Abmahnkanzleien. Problematisch werde es, wenn urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen wird. „Wer eine Tauschbörsen nutzt, bietet die bereits heruntergeladenen Dateifragmente den übrigen Tauschbörsennutzern an“, erklärt Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli. Dabei greife der Nutzer in das nur dem Urheber zustehende Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ein. Dies kann Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche auslösen.

Die Abmahngefahr besteht also nicht erst nach dem vollständigen Download des Filmes, sondern sofort nach dem Start des Transfers. Der gleichen Gefahr setzt man sich übrigens auch aus, wenn man sich schon während des Transfers den Film anschaut. Mit diesem Feature werben manche modernen BitTorrent Programme, bei denen man mit dem Filmgenuss nicht lange warten muss.

Die größte Gefahr gehe aber nicht von deutschem Tauschbörsennutzern aus. „In unseren Nachbarländern ist die Nutzung von Filesharingprogrammen viel weiter verbreitet, weil dort keine wirksamen Abwehrmittel für die Rechteinhaber bestehen,“ sagt Khazaeli. Wer seine Wohnung also über AirBnB vermietet, müsse damit rechnen, dass seine Besucher illegale Filesharingsoftware wie Popcorn Time nutzen. „Sie wissen schlicht nicht, dass Deutschland prozessual gute Rechtsbehelfe wie Auskunftsansprüche bereithält“, erklärt der Berliner Jurist, der sich oft außergerichtlich wie gerichtlich mit Medien- und Urheberrecht beschäftigt.

Was tun als Vermieter einer Ferienwohnung? VPN auf dem Router installieren schützt gegen Abmahnungen!

In der Praxis sei „eine Verfolgung einzelner Nutzer jedoch eher selten“, heißt es bei unseren Kollegen von Netzwelt.de. Diesen Satz würde Herr Khazaeli und viele andere Medienanwälte sicher nicht unterschreiben. Warum nicht? Es werden in Deutschland noch immer unzählige P2P-Abmahnungen an BitTorrent-Nutzer verschickt. Und hochpreisig sind die Schreiben der abmahnenden Kanzleien auch noch. Da kommen schnell mal bis zu 1.400 EUR zusammen, wenn man bei der Verbreitung eines einzigen aktuellen Kinofilms erwischt wird.

Wer als Vermieter einer Ferienwohnung auf Nummer sicher gehen will, installiert auf seinem Router ein VPN seiner Wahl. In dem Fall verbindet sich der WLAN-Router stets erst mit dem VPN-Server und erst dann mit dem Internet. Selbst wenn die Mieter dann in Abwesenheit des Wohnungseigentümers vorsätzlich oder fahrlässigerweise Filesharing per P2P betreiben sollten, muss man als Vermieter keine Folgekosten fürchten. Das gleiche gilt für Wohngemeinschaften oder Nachmieter. Auch über diese Problematik haben wir schon häufiger berichtet.

Wie gesagt: Es kann eine ganze Zeit gut gehen und man bleibt ohne VPN vor Abmahnungen verschont. Aber es ist halt auch ein Tanz auf dem Vulkan. Früher oder später wird es knallen. Dann klinkt sich ein IT-Dienstleister in den Transfer ein, schneidet alle benötigten Daten inklusive der IP-Adresse des Filesharers mit, um die Informationen an die Kanzlei zu übermitteln, die für den Versand der Filesharing-Abmahnungen zuständig ist.

Sind Abmahnungen überhaupt gerechtfertigt?

Man darf kritisch hinterfragen, ob es überhaupt sinnvoll ist, die eigene Kundschaft abzumahnen. Werden solche Kunden, die Kostennoten (inklusive der Schadenersatzforderungen) im vierstelligen Bereich erhalten haben, anschließend gerne viel Geld für Werke aller Art ausgeben? Wahrscheinlich nicht!!! Mich würde es wütend machen, mehr als 1.000 Euro bezahlen zu müssen, obwohl die Kinokarte im Höchstfall vielleicht 14 EUR wert war. In welchem Verhältnis stehen diese Summen eigentlich?

Andererseits wissen manche Rechteinhaber aufgrund der enormen Popularität von BitTorrent Clients schon seit Jahren nicht mehr, wie sie sich anderweitig als mit Abmahnungen, dagegen zur Wehr setzen sollen.

Fakt ist: Abmahnungen sind legal. Viele müssen bezahlt werden, egal ob man dies möchte oder versucht hat, sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen. Wer hingegen ausschließlich gemeinfreie Werke darüber verbreitet, dem drohen grundsätzlich keine negativen Konsequenzen. Es kommt beim BitTorrent ausnahmslos auf den Inhalt des Transfers an.

Quelle; tarnkappe
 
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