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PC & Internet Legal oder illegal? 10 Fragen zum Urheberrecht

Wer bei der Nutzung von Fotos, Filmen oder Musik gegen das Urheberrecht verstößt, muss mit Abmahnungen rechnen, die oft mehrere tausend Euro betragen. Was beim Ansehen, Anhören und Kopieren erlaubt und was verboten ist, klären diese zehn Fragen und Antworten zum Urheberrecht.

1. Was ist urheberrechtlich geschützt?
Das Urheberrechtsgesetz schützt sowohl „Werke“ als auch „bestimmte sonstige Leistungen“. Werke sind individuelle, geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der Bildenden Künste und der Filmkunst. Oder einfacher ausgedrückt: Es geht um Text, Musik, Foto, Film und Kunstgegenstände. Den Schutz von Werken bezeichnet man als Urheberrecht im engeren Sinn, während die sonstigen Leistungen durch sogenannte verwandte Schutzrechte geschützt sind. Auch die reine Zusammenstellung von geschützten oder ungeschützten Werken kann urheberrechtlich geschützt sein. Man spricht in diesem Fall von Sammelwerk.


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Die Rechtslage im Web ist oft differenzierter als es die Medienindustrie zugegeben würde.

Computerprogramme werden im Urheberrecht als Werke der Literatur geschützt. Darüber hinaus enthält das Urheberrechtsgesetz eine Reihe von Sonderregelungen für Computerprogramme.

Grundsätzlich bezeichnet das Urheberrecht das ausschließliche Recht des Schöpfers an seinem Werk. Dieser kann sein Recht allerdings an andere abtreten. Das macht zum Beispiel der Kameramann, der für ein Filmstudio eine Filmszene dreht.

2. Ist das Kopieren fremder Werke erlaubt?
Nur der Urheber darf Kopien von seinem Werk vornehmen. Anderen ist das Kopieren verboten, entsprechend spielt das Vervielfältigungsverfahren, die Menge der hergestellten Kopien oder die Beständigkeit der Kopie keine Rolle. Es gibt allerdings Ausnahmen von diesem Verbot, die entweder der Gesetzgeber oder der Rechteinhaber einräumt. Die für Privatanwender wichtigste Ausnahme ist das Recht auf eine Privatkopie, das zu Zeiten der Kassettenrekorder eingeführt wurde. Es gilt in vielen, jedoch nicht in allen Fällen.

3. Welche Rechte sind beim Nutzen von Fotos zu beachten?
Fotos unterliegen zum einen dem Urheberrecht, zum anderen dem Recht des Abgebildeten. Das Urheberrecht liegt beim Fotografen. Dieser kann sein Recht allerdings etwa an einen Auftraggeber abtreten. Das ist beispielsweise bei Fotos von Produkten der Fall, die der Produkthersteller etwa auf seiner Website, in der Werbung und für die Pressearbeit nutzt.

Unabhängig vom Urheberrecht des Fotografen gilt auch das Recht des Abgebildeten, also der Person, die auf dem Foto zu erkennen ist. Ohne das Einverständnis dieser Person dürfen Sie das Foto nicht veröffentlichen. Dies gilt auch für soziale Netzwerke mit eingegrenztem Zuschauerkreis, etwa wenn Sie Fotos auf Facebook lediglich für „Freunde“ teilen.

Auch Kinder haben ein Persönlichkeitsrecht und damit ein Recht des Abgebildeten bei Fotos. Genau wie bei Erwachsenen dürfen Bilder von Kindern nur mit Einwilligung veröffentlicht werden. Und diese Einwilligung können nur die Eltern geben. Je nach Alter und Einsichtsfähigkeit muss das Kind der Veröffentlichung ebenfalls zustimmen.

4. Darf ich Produktfotos für Ebay-Verkäufe verwenden?
Wer bei Ebay, Amazon oder anderen Plattformen etwas verkaufen möchte, der zeigt dazu meistens auch Bilder des Gegenstandes. Hier sollten Sie jedoch der Versuchung widerstehen, auf Produktfotos der Hersteller zurückzugreifen. Auch dann, wenn diese frei auf der Webseite des Herstellers zum Download angeboten werden. Denn damit würden Sie gegen das Urheberrecht verstoßen und müssen mit einer Abmahnung mit Schadenersatz- sowie Anwaltskostenforderungen – zusammen häufig im Bereich zwischen 500 und 1000 Euro – rechnen.

5. Was muss ich beim Hochladen von Videos beachten?
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, urheberrechtlich geschützte Videos bei Youtube oder anderen Videodiensten zu veröffentlichen. Ein Hochladen in Tauschbörsen ist auch verboten. Von Ihnen selbst erstellte Filme dürfen Sie natürlich veröffentlichen. Allerdings müssen Sie auch bei Filmen die Genehmigung aller abgebildeten Personen haben. Ein weiterer Fallstrick ist häufig die Musik in Videos, die zumeist auch urheberrechtlich geschützt ist. Allerdings hat sich Youtube im Jahr 2016 mit der Rechteverwertungsgesellschaft GEMA geeinigt.

Jetzt darf Youtube eine Vielzahl von Musikvideos zeigen, die zuvor gesperrt waren. Ob die Musik in Ihrem eigenen Video auf Youtube laufen darf, können Sie vor dem Hochladen überprüfen. Gehen Sie hierzu einfach zur Youtube-Audiobibliothek und geben Sie dann in das zusätzliche Suchfeld „Nach Musik suchen“ den Titel des von Ihnen genutzten Musikstücks ein. Youtube zeigt eine Liste aller verfügbaren Interpreten an und ob Sie das Lied verwenden dürfen. Ein Klick auf einen Eintrag zeigt, ob Sie das Lied benutzen dürfen oder ob die Veröffentlichung in einigen Gegenden der Welt verboten ist.


6. Ist das Mitschneiden von Musik und Filmen erlaubt?

Das Mitschneiden von Musik aus dem Radio oder von Internet-Streamingdiensten wie etwa Spotify wird von vielen Experten als legal angesehen. Das gilt insbesondere, wenn Sie für den Streamingdienst bezahlt haben. Filme aus Streamingdiensten lassen sich ebenfalls legal mitschneiden. Die Argumentation läuft hier über das Recht auf eine Privatkopie. Wichtig ist, dass die Quelle der Musik oder Filme nicht offensichtlich rechtswidrig ist und keine Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden.


7. Ist das Ansehen von Filmen bei Kinox.to & Co. erlaubt?
Lange wurde das Ansehen von urheberrechtlich geschützten Filmen über Streaming-Websites wie etwa Kinox.to oder dessen Nachfolger wie etwa Moviez.zone als legal angesehen. Die rechtliche Argumentation basierte im Wesentlichen darauf, dass beim Ansehen eines gestreamten Filmes keine Kopie eines Werkes erstellt wird. Doch im April 2017 brachte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Argumentation ins Wanken.

Hierzu meint Rechtsanwalt Christian Solmecke, dass Nutzer nach diesem Urteil viel vorsichtiger sein müssen: „Geschützt werden die Nutzer [beim Ansehen von Filmen auf Kinox.to & Co.] lediglich noch von Paragraf 53 UrhG. Dieser erlaubt Vervielfältigung zum Zweck einer Privatkopie. Dies allerdings nur, wenn es sich nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt. Jeden Benutzer würde also im Vorfeld eine Prüfpflicht treffen, die kaum durchführbar sein dürfte.“ Weitere Infos von Solmecke finden Sie hier . Ob Seiten wie Kinox.to mit ihrem Angebot als rechtswidrig erkennbar sind, darüber lässt sich streiten. Doch hiervon hängt es auch ab, ob Sie beim Ansehen der Filme gegen das Urheberrecht verstoßen.

8. Darf ich eine Kopie von Film-DVDs erstellen?
Eigentlich ja, denn Sie haben das Recht auf eine Kopie für private Zwecke. Dieses Recht wird allerdings eingeschränkt, wenn die Quelle mit einem Kopierschutz versehen ist. Und das ist bei nahezu allen Film-DVDs oder -Blu-rays der Fall. Dasselbe gilt übrigens für fast alle Computerspiele auf DVD. Musik-CDs kommen oft ohne Kopierschutz. Experten sehen dennoch eine Möglichkeit, Privatkopien einer Film-DVD zu erstellen. Wenn sie bei der Wiedergabe mitgeschnitten wird, dann soll das nicht das Urheberrecht verletzen.

9. Ist das Herunterladen von Filmen oder Musik legal?
Während das Hochladen eines Kinofilmes ins Internet, beispielsweise auf eine Filesharing-Plattform, eigentlich immer gegen das Urheberrecht verstößt, ist die Rechtslage beim Herunterladen nicht ganz so eindeutig. Das Herunterladen ist verboten, wenn man davon ausgehen kann, dass es sich um eine illegale Kopiervorlage handelt. Fraglich ist, ob Sie als Benutzer erkennen können, ob die Download-Quelle illegal ist oder nicht. Bei zahlreichen Filesharing-Plattformen ist das der Fall. Trotzdem: Falls Ihnen eine Abmahnung ins Haus flattern sollte, weil angeblich Sie oder jemand anderer in Ihrem Heimnetzwerk einen urheberrechtlich geschützten Film heruntergeladen hat, lohnt sich in vielen Fällen der Rat eines Anwalts. Eine erste Orientierung zu dem Thema finden Sie etwa hier .

10. Endet das Urheberrecht ab einem bestimmten Zeitpunkt?
Das tut es in der Tat. International endet das Urheberrecht meist 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers. In Deutschland sind es für die meisten Werke 70 Jahre, was angeblich die Erben von Richard Wagner durchgesetzt haben. Es gibt also bereits viele Texte, einige Tondokumente und wenige Filme, die frei von Urheberrechten sind. Die umfangreichste Textsammlung freier Bücher finden Sie unter www.gutenberg.org , wo etwa 50.000 E-Books auf Sie warten. Die größte deutschsprachige Sammlung finden Sie unter Projekt Gutenberg - Klassische Literatur Online, allerdings mit nur eingeschränktem Download.

In den USA waren früher Filme zunächst nicht automatisch durch ein Urheberrecht geschützt. Entsprechend gibt es bereits jüngere Filme zum legalen Herunterladen. Die Webseite Download & Streaming : Moving Image Archive : Internet Archive bietet Ihnen eine große Auswahl an Filmen, aber auch an Musik und Texten.

Quelle; pcwelt
 

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9. Ist das Herunterladen von Filmen oder Musik legal?
Während das Hochladen eines Kinofilmes ins Internet, beispielsweise auf eine Filesharing-Plattform, eigentlich immer gegen das Urheberrecht verstößt, ist die Rechtslage beim Herunterladen nicht ganz so eindeutig. Das Herunterladen ist verboten, wenn man davon ausgehen kann, dass es sich um eine illegale Kopiervorlage handelt. Fraglich ist, ob Sie als Benutzer erkennen können, ob die Download-Quelle illegal ist oder nicht. Bei zahlreichen Filesharing-Plattformen ist das der Fall.

was ist, wenn ich das lied auf platte zuhause habe und es mir von einer illegalen quelle herunterlade?
über legale quellen kostet es ja erneut geld.
 
was ist, wenn ich das lied auf platte zuhause habe und es mir von einer illegalen quelle herunterlade?
über legale quellen kostet es ja erneut geld.
Du hast ja nur das Nutzungsrecht des Liedes auf dem gekauften Medium gekauft - nicht aber das Lied, denn das gehört bis 70 Jahre nach seinem Tode dem Urheber. Rein rechtlich gesehen wäre dann dein Handeln illegal.
 
das schon, aber als privatperson darf ich mir doch sicherheitskopien anfertigen. die art der kopie ist dabei unerheblich.
dh legal wäre es nur, wenn ich es selbst durchführe per analog-digital wandlung.
 
Meine Persönlichkeit hat ein Urheberrecht. Wie meine Daten und mein Verhalten ohne mein Wissen im Netz verteilt wurde ist ein Verbrechen und müßte mir so 1 Million an Klagen einbringen. Dann fang ich mal an.
 
Meine Persönlichkeit hat ein Urheberrecht. Wie meine Daten und mein Verhalten ohne mein Wissen im Netz verteilt wurde ist ein Verbrechen und müßte mir so 1 Million an Klagen einbringen. Dann fang ich mal an.
Das weisst doch jeder, wie das funzt. Du hinterläßt doch wissentlich überall deine digitalen Spuren. Du akzeptierst doch überall, das man deine Daten sammelt. Das fängt bei FB an und hört noch lange nicht bei Google und Amazon auf. Es gibt nur einen Weg, relativ unerkannt durch Netz zu wandern: nutze immer ein VPN-Zugang, sowie Browser, die keine Datenschleudern sind - alles andere wäre reines Wunschdenken.
 
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