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Off Topic Wettbewerbszentrale klärt auf: Kündigung für ungenutzten Kabel-TV-Anschluss

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Müssen Vermieter Mietern eine Kündigungsmöglichkeit für einen nicht benutzten Kabel-TV-Anschluss einräumen? Die Wettbewerbszentrale, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Frankfurt am Main e.V., Büro Dortmund, lässt Grundsatzfrage vom Bundesgerichtshof klären.

Um freien und fairen Wettbewerb im TK-Markt geht es in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren, in dem die Selbstkontrollinstitution eine höchstrichterliche Klärung anstrebt: Die Wettbewerbszentrale hat dem Bundesgerichthof die grundsätzliche Frage vorgelegt, ob ein Wohnungsunternehmen bei der Vermietung von Wohnräumen, die mit einem Kabel-TV-Anschluss mit Signalübertragung für eine Vielzahl von TV-Programmen ausgestattet sind, an die Regeln des Telekommunikationsgesetzes gebunden ist (BGH, Az. I ZR 106/20). Sollte dies der Fall sein, müsste das Unternehmen seinen Mietern die Möglichkeit der Kündigung des Kabel-TV-Anschlusses unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages gewähren.

Sachverhalt
Die beklagte Wohnungsbaugesellschaft vermietet Wohnungen, die mit einem Kabelanschluss für den TV-Empfang ausgestattet sind. Die Mieter müssen in diesen Fällen - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Kabel-TV-Anschlüsse - die monatlich anfallenden Gebühren an den Vermieter zahlen. Eine Kündigung der Verpflichtung ohne gleichzeitige Kündigung des Mietvertrages wird den Mietern verwehrt.

Die Wettbewerbszentrale sieht hierin einen Verstoß gegen § 43 b Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie hat die in NRW ansässige Wohnungsbaugesellschaft, die über 100.000 Vermietungsobjekte betreibt, aufgefordert, es zu unterlassen, mit Verbrauchern Wohnraummietverträge abzuschließen, die die kostenpflichtige Bereitstellung von Kabel-TV-Anschlüssen vorsehen, ohne den Mietern die Möglichkeit zur Kündigung der Kabel-TV- Anschlüsse zum Ablauf von 24 Monaten Laufzeit einzuräumen. Da eine entsprechende Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat die Wettbewerbszentrale Klage eingereicht.

Rechtsrahmen
Nach § 43 b TKG ist die Mindestlaufzeit von Telekommunikationsverträgen auf 24 Monate begrenzt. Mit Verbrauchern dürfen keine Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen geschlossen werden, die länger als 24 Monate laufen. Bei dem Kabel-TV-Empfang handelt es sich um einen Telekommunikationsdienst.

Die Missachtung dieser gesetzlichen Verpflichtung ist geeignet, die Wahlfreiheit der Verbraucher sowie den freien Wettbewerb in der Telekommunikation zu beeinträchtigen. Da die Mieter bereits für den Kabel-TV-Anschluss Gebühren an den Vermieter zahlen müssen, werden sie zur Vermeidung von Doppelzahlungen faktisch davon abgehalten, ein anderes Marktangebot anzunehmen. Der Wettbewerb um die in den Mietverträgen gebundenen Kunden ist damit für Anbieter anderer TV-Angebote, wie z. B. über Internet, Streaming Dienste, etc., faktisch massiv eingeschränkt.

Bisheriger Verfahrensverlauf
Das Landgericht Essen hat die Klage abgewiesen mit der Begründung, die Beklagte erbringe mit der Zurverfügungstellung eines Kabel-TV-Anschlusses keine Telekommunikationsdienstleistungen, diese würden durch eine Tochterfirma der Vermieterin erbracht (LG Essen, Urteil vom 31.05.2019, Az. 45 O 72/18). Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm ist es nicht entscheidend, wer für die Vermietungsgesellschaft die Telekommunikationsdienstleistungen erbringe.

Sie selbst sei als Vermieterin für die Signalübertragung verantwortlich. Dieser von der Vermieterin zu erbringende Dienst sei allerdings kein „öffentlich“ zugänglicher Telekommunikationsdienst, wie von § 43b TKG gefordert. Er richte sich nur an die geschlossene Gruppe der Mieter (OLG Hamm, Urteil vom 28.05.2020, Az. I-4 U 82/19, nicht rechtskräftig). Gegen dieses Urteil des OLG Hamm hat die Wettbewerbszentrale nun Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

„Wir wollen jetzt von dem Bundesgerichtshof wissen, ob sich Vermieter an § 43b TKG halten müssen“, erläutert Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, den Hintergrund des Verfahrens. Im Sinne des freien und fairen Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt, sei diese Frage zu klären.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht - durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

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Quelle; INFOSAT
 
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Von unserer Alten HW die Ahnung hatte , da war ein Schreib das bei MFH eine Möglichkeit des TV Empfangs geben sein muss das war in den 80ziger Jahren ,
kann sein das sich das heute verändert hat , damals hab es auch kein DVB T/T2 und kein Sat TV, Internet TV .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Sehe ich heute auch so !

ich nenne hier mal ein Beispiel wie es mir ergangen ist ,
2014 kaufte ich meinen 1. 4K TV wollte natürlich die Privat Sender in HD schauen und aufnehmen ,
ich rief bei Kabel Deutschland an, da wurde mir gesagt nur in
Verbindung mit einem Kabel TV Resiver und 24 Monats Abo,
dazu kommen dann noch teure Anschluss Kosten obwohl Kabel TV über NK vorhanden ist ,
(bei HD Plus habe ich kein Zwangs Abo und dann das jeder Zeit verkaufen und beenden,
keine Anschluss Kosten ),
den Zwangs Kasten wollte ich nicht weil eigene bessere Geräte habe ,
sehr verärgert kaufte ich mir dann eine Sat Schüssel und dazu ein HD + Modul mit Karte für 75 Eu und konnte am Abende sofort los legen ohne das ich irgendwo hausiren und betteln musste .

PS ich hatte mich vorher gründlich informiert .

Als Mündiger EU Bürger >
Wahlfreiheit ich möchte selber bestimmen an wehn ich meine TV HD Gebühren zahle
und welche Ent Geräte ich nutze , das mit Kabel TV war mir alles zu unterirdisch umständlich zu teuer , natürlich wird jetzt Sat genutzt ich schau ganz bestimmt keine SD Inhalten auf meinen Alten 4K TV und jetzt OLED TV ,
bei Kabel TV sind Alle freien Privaten HD Sender Extra Verschlüsselt die bekomme ich über Sat ohne Extra Kosten !
 
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Bei Vodafone KD, musst du keinen Receiver nehmen, du kannst auch ein CI+ Modul verlangen, oder auch einfach die Privaten in SD sehen. Da du sie aber Unbedingt in HD haben willst, bleibt entweder der Receiver, oder ein CI+ Modul. Ich hatte viele jahre ein CI+ Modul, und da du die kabel gebühren in den Nebenkosten hast bezahlst du nichts extra im monat, da wollte dir jemand ein Sinloses Abo aufschwatzen. ICH hatte es jahre lang so gehabt, das nur as modul+ Karte und die Privaten in HD. Jetzt habe ich nur Internet. Und TV in SD. Bezahle nur Internet.
 
Den Grundanschluss hat man in der Miete (zwangsweise) mit drin, also Öffis SD + HD und Private in SD (ServusTV vielleicht noch in HD). Man zahlt eigentlich nur den Aufpreis für die zusätzlichen Pakete wie z.B. das "Private HD Paket" oder Sky-Pakete.
 
IN diesem Grundanschluss sind die Privaten in HD seit dem Ende der Grundverschlüsselung inklusive, sprich man hat das recht auf einem Receiver oder CI+ Modul zur Leihe. Lediglich das GIGA TV Packet kostet extra, da es einen UHD Receiver + die "Überall" TV-Option Beinhaltet
 
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Als ich bei VF angerufen hatte denn man kann nur Telefonsich Bestellen und nicht im Laden kaufen wurde mit mitgeteilt," das geht nur wenn sie die Giga Box nehme ,
sonst machen wir das nicht",
die 0815 Giga Box kenne noch von meinem Nachbarn das Ding stürzt ständig ab nimmt nicht zuverlässig auf , kann nichts einfach billig > teuer vom Preis ,
ich bin auch kein Hz4 Empfänger das ich es nötig habe mir wo anders als zu leihen ,
diese Zwangs Geräte sind nur Leih Geräte .

Ein Recht HD zu schauen über Kabel hast du nicht die zwingen dich weiter in SD zu schauen
wenn du diese Zwangs Box für 9 Eu im 1. Jahr nicht nimmst , die lehnen dich einfach als direkter Kunde ab zahlen über die NK musst du weiter ,
es wird Zeit das dem Treiben durch die Wettbewerbszentrale vielleicht ein Ende gesetzt wird ?
 
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Bei uns sind die Privat HD Sender selbst die freien HD Privat Sender,
Anixe HD, Bibel TV HD, Servus TV HD , BBC Wold HD und weitere freie HD Sender
bei Vodafone Verschlüsselt.

PS ich sage hier nur meine Meinung dazu , die Meinung ist nach EU Recht frei .
 
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@Jenkins

Schau mal bitte in dein Mietvertrag was da drin steht bezüglich VF

THX
 
In was für einen Mietvertrag soll ich als Eigentümer mit selbst bewohnter Wohnung denn schauen ?:LOL: Nein es gibt da nichts ,
ich warte nur auf das Urteil vom BGH noch,
ich denke aber das ich als Eigentümer eh das Recht habe selber zu bestimmen
mit welcher TV Versorgen meine Wohnung gespeist wird ,
wie die Wettbewerbsneutrale schon Richtig festgestellt hat handel es sich bei Kabel TV
um eine Telekommunikations Leistung weil u.a. darüber auch Internet möglich ist und ich nicht mal einen anderen Kabel Provider wählen darf und Vodafone nehmen muss .

So vergleicht das mal mit einem Telefon DSL Anschluss .. da haste das Recht selber zu bestimmen von welchem Provider zu die Leistung beziehen willst ,
kannst das auch selber Kündigen .
 
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Da steht nichts drin was Kabel an geht , eine weile werde ich den Anschluss noch lassen dann aber kündigen und die Zahlung einstellen selber den Anschluss abklemmen so das der nicht mehr genutzt werden kann , dann ist quasi der Kabel Anschluss für die Wohnung nicht mehr vorhanden , als Mieter darf man so was nicht machen wenn es z.b im Mietvertrag steht,
als Eigentümer habe das Recht , genauso wie ich das Recht habe Badezimmer Amateuren selber zu wechseln zu tauschen gegen andere .
 
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@Jenkins
Nun verstehe ich gar nichts mehr.... Ich denke deine ganze Kabel /TV Geschichte wird über die Nebenkosten abgerechnet?
Mfg
 
Wie hoch ist eigentlich die monatliche „Belastung“ in den Nebenkosten für das Kabel-TV?

Wieviele Wohnungen sind denn in diesem Haus?

Ich vermute ja das es wohl mehr als 20 Wohnungen sind, weil du ja dauernd von Nebenkosten redest.
 
Erwähnt sei noch die Beiträge die man so im Web dazu findet sind alle über 15 Jahre Alt ,
also alles nicht mehr Aktuell ende 2020.

Von 3 Bewohnern Eigentümern weiß ich aktuell, das die Kabel nicht mehr wollen,
der 4. Bewohner hat keinen Fernseher ,

es gibt tatsächlich Leute die weder TV noch Internet haben und nicht haben wollen .
 
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Also nochmal: Du bist Miteigentümer und kein mieter. Deshalb sind Deine beiträge hier falsch. Dein thread hier
ist der richtige. Da habe ich Dir die einzige rechtliche möglichkeit aufgezeigt.
 
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