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Off Topic Klage: Kabelgebühren in den Nebenkosten

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Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs will mit einer Klage erreichen, dass Mieter den Kabelanschluss für ihre Wohnung kündigen können. Sie kritisiert die Abrechnung über die Nebenkosten und spricht von einem eingeschränkten Wettbewerb.

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Die Kosten für den Kabelanschluss zahlen Mieter über die Nebenkosten, ganz gleich, ob sie ihn nutzen oder nicht

Die Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren über die Mietnebenkosten ist Gegenstand politischer Diskussionen. Die Gegner der Umlagefähigkeit argumentieren ähnlich wie die Wettbewerbszentrale. Sie verweist auf das Telekommunikationsgesetz (TKG). In § 43b TKG ist geregelt, dass Verträge mit Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste bei Abschluss des Vertrags nicht länger als zwei Jahre laufen dürfen. Die Verlängerung eines Vertrags ist auf ein Jahr limitiert. Die Wettbewerbszentrale argumentiert, dass Mietverträge, deren Bestandteil der Kabelanschluss ist, längere Laufzeiten haben und somit gegen das TKG verstoßen.

Darüber hinaus kritisiert die Wettbewerbszentrale, dass jeder Mieter quasi gezwungen sei, mindestens die Grundgebühren für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung bezahlen zu müssen, ganz gleich, ob er den Anschluss nutzt oder nicht. Die Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren beeinträchtige laut Wettbewerbszentrale die Freiheit des Mieters bei der Auswahl eines Internetanbieters. Da er bereits die Grundgebühr für den Kabelanschluss zahle, müsse er bei der Wahl eines DSL-Anbieters in Kauf nehmen, doppelt zu zahlen, argumentieren die Wettbewerbshüter.

Leistungsbeziehung zu Mieter
Aus diesen Gründen klagt die Wettbewerbszentrale gegen die Wohnbaugesellschaft Vivawest aus Gelsenkirchen. Vivawest hat in den vergangenen Jahren die Kabelanschlüsse in ihren Wohnungen modernisiert, sodass den Mietern nun ein Internetanschluss mit bis zu 400 MBit/s zur Verfügung steht. Die Kosten für den Betrieb des Anschlussnetzes legt die Wohnbaugesellschaft auf alle Mieter über die Nebenkosten um.

Die Argumentation der Wettbewerbszentrale weist Vivawest zurück, da sie sich lediglich als Nutzer von Telekommunikationsdiensten versteht und nicht als Anbieter. Das sei vielmehr Unitymedia. Der Kabelnetzbetreiber ist für die Signalübertragung zuständig, weshalb Mieter einen Vertrag mit Unitymedia abschließen müssen, um ins Internet zu kommen. Somit bestehe hierbei laut Vivawest zwischen ihr und dem Mieter keine Leistungsbeziehung. Außerdem ist die Wohnbaugesellschaft der Meinung, nicht gegen § 43b TKG zu verstoßen, da die Regelung nicht sämtliche Verträge mit Endnutzern umfasse, Mietverträge also ausgenommen seien.

Klage abgewiesen, Berufung eingelegt


Geht mit seiner Klage in Berufung: Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale


Geht mit seiner Klage in Berufung: Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale Der Fall wurde vor dem Landgericht Essen verhandelt. Die Richter folgten der Ansicht von Vivawest und wiesen die Klage ab. Sie argumentierten mit der im TKG festgelegten Unterscheidung von Erbringung und Mitwirkung an einem Telekommunikationsdienst, wonach die Vivawest lediglich am Angebot des Kabelinternets mitwirke. Dieser Tatbestand wird laut Landgericht von § 43b TKG nicht gedeckt, weswegen Vivawest auch nicht gegen diesen Paragrafen verstoße.

In ihrer Urteilsbegründung gehen die Richter auch auf den vermeintlich eingeschränkten Wettbewerb zwischen Kabelinternet und DSL-Anbietern ein. Ihnen ist zwar klar, dass Mieter quasi doppelt bezahlen, wenn sie einen DSL-Anbieter auswählen, aber die Richter sind der Meinung, dass das TKG auch ohne die Berücksichtigung von Mietverträgen seine wettbewerbsfördernde Wirkung entfaltet.

Streit geht in die nächste Instanz
Zur Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren sagten die Richter, dass der Gesetzgeber durch eine Änderung der Betriebskostenverordnung für einen fairen Wettbewerb gesorgt habe. So kann auch ein DSL-Anbieter einen Gestattungsvertrag mit einer Wohnbaugesellschaft abschließen und seine Grundgebühren über die Nebenkosten abrechnen lassen.

Die Wettbewerbszentrale hat Berufung eingelegt, der Streit geht in die nächste Instanz. Dann könnte der Fokus auch auf die Gestattungsverträge zwischen Wohnungsunternehmen und Kabelnetzbetreibern gelegt werden. Die Laufzeit solcher Verträge beträgt häufig 15 Jahre oder mehr, sodass der Markteintritt für DSL-Anbieter schwer ist. Einen Wettbewerb zwischen Kabelnetzbetreibern und DSL-Anbietern um Gestattungsverträge gibt es jedenfalls nicht.

Quelle: teltarif
 
Irgendwelche Kosten zwangsweise bezahlen zu müssen, ist auch meiner Meinung nicht richtig. Alleine aufgrund der verschiedenen Glaubensrichtungen, gibt es Menschen, die kein Radio oder kein Fernseher gucken. Jeder muss das bezahlen, was er auch verbraucht.
 
Naja, die Kosten für KabelTV/Internet/Telefon-Verkabelung und deren Modernisierung in Mietobjekten könnte man auch normal, wie z.B. die Elektroverkabelung, behandeln und „gut“ ist es. Darauf läuft wohl die Klage letztlich hin und hatte den „Erfolg“, dass alle Nutzer von auch nur KabelTV einen eigenen Anschlussvertrag zu höheren Kosten abschließen müssten, wenn sie KabelTV nutzen wollen. In modernisierten Verkabelungen ist es auch kein Problem einzelne Wohnungsanschlüsse in der zentralen Verteilung abzuklemmen, wenn der Anschluss nicht nutzbar sein soll.
 
Dann muss allerdings ersteinmal die TV-Grundversorgung abgeschaft werden. Diese müssen die Wohnbaugesellschaften/Hausverwaltung einhalten zb durch DVB-T, DVB-S oder DVB-C. Diese bevorzugen natürlich DVB-C, da keine Wartungs.-/Installationskosten entstehen.
 
Gibt es wirklich für Vermieter den Zwang zu einer TV-Grundversorgung und ist die nicht mit der Bereitstellung einer KabelTV-Installation gegeben? Wer dann KabelTV für seine Grundversorgung mit TV nutzen will, kann dies ja, in dem er einen entsprechenden KabelTV-Vertrag abschließt! Andere könnten auch terrestrisches TV nutzen (wollen), so es denn möglich ist und das Problem, dass jemand in großen Mietobjekten keinen Anspruch auf eine Sat-Antenne hat, ist auch bei vorhandener KabelTV-Infrastruktur durchaus im Miertvertrag regelbar, auch wenn der Vermieter eben keine KabelTV-Gebühren zur Grundversorgung erhebt.
 
...was soll diese Mist, dafür zu zahlen das in der Wohnung ein Wasserhahn ist oder eine Steckdose, oder eine Telefondose ist würde jeder als absurd empfinden....warum soll das bei einem Kabelanschlussanders sein?
So was gehört ganz normal zu einer Wohnungsinstallation, wie Wasser, Abwasser, Strom und Gas wer es nutzen will zahlt dann auch dafür, wer nicht, der eben nicht.
 
Ich wäre froh, wenn unser Vermieter einen Vertrag mit UM hätte. So zahle ich dafür per se schonmal 20,99 €. Und eine Schüssel ist uns nicht erlaubt. Das dürfen in D ja auch nur unsere ausländischen Mitbürger machen.

Schaue ich bei Familie und Freunden wo es in den Mietnebenkosten bzw. Hausgeld drin ist, sind die mit 6 - 11 € dabei.
 
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falsch , niemand kann dir verbiten eine Satelliten Anlage zu nutzen , selbst der vermiter kann es nicht verbieten , du darfs aber auch nicht wild Löcher in der fasade bohren um ne Antenne zu befestigen

und mit ausländischen Bürger hat es auch wenig zutun , frag selbst bei deinem vermiter , und er wird dir sagen wie und wo du die Antenne montieren kanst



Gesendet von meinem U7 Plus mit Tapatalk
 
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Ich meine schon, dass die KabelTV-Installation genau so wie Elekroinstallation, Wasserinstallation zur Mietsache gehören und deren Modernisierung auch auf die Mietkosten umgelegt werden kann und darf. Für die Nutzung sollte dann jeder Mieter selber Verträge abschließen, wie es ja bei Strom auch so ist. Wäre zwar gerechter, aber das kommt dann diesen Mietern teurer als der verbilligte KabelTV-Hausanschluss, den ein Vermieter für alle Mieter bekommt.
 
...das ganze System steht auf dem Kopf!
Weshalb kostet es Geld das ich einen Kabelanschluss haben will?
Bei Strom zahle ich die Messgebühren und den Verbrauch....alle anderen Umlagen führt der Anbieter an die jeweiligen Empfänger ab.
Aber die ganzen Gebühren sind auf den Verbrauch umgelegt und nicht auf das vorhanden sein einer E-Anlage.

Heute kann doch jeder auch sein TV über Sat mit einer kleinen Antenne auf dem Balkon oder am Fenster, terrestrisch oder über Telefonanschluss beziehen, warum über den Kabelmonopolisten und dafür noch zahlen?
Weshalb müssen die Kabelanbieter nicht anderen Anbietern ihr Kabel gegen Miete zur Verfügung stellen so wie das auch bei der Telekom mit ihrem Telefonnetz ist und da Konkurrenz erzeugen und sich jeder seinen Anbieter aussuchen kann?
Dann wäre ganz schnell Schluss mit diesen überhöhten Gebühren.

Ein Vermieter hat sicherzustellen das man TV empfangen kann, aber ihm gehen Verträge die Mietersache sind nichts an.
Und wenn die Gebühren für den Mieter dann höher sind, na und wenn ihm das zu teuer ist....dann wählt er einen anderen Empfangsweg.

Bei uns im Haus liegt auch Kabel an, aber jedem Eigentümer steht es frei es zu nutzen (und nur dann zahlt er), oder sich sein TV über Sat auf dem Balkon oder über Telefonleitung zu holen
 
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