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Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

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manni45

Hacker
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22. Dezember 2007
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Frage

Ein Bekannter von mir bekam gestern eine Abmahnung wegen eines Musikdownloads in höhe von 1200 Euro.

Er hätte am 14 januar gengen 12 Uhr einen download eines Musikstückes getätigt.

Die IP wurde laut Brief von O2 weitergegeben. Mit Namen und allen anderen Daten.

Da mein Bekannter kein PC Profi ist, war sein WLAN nicht gesichert.

Wer haftet jetzt? Muss er die Abmahnung bezahlen?
 
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

dein bekannter sollte sich auf jedenfall einen anwalt nehmen und zunächst nicht bezahlen. vielleicht hilft dir das auch weiter

Die Vorinstanzen in Frankfurt waren zu unterschiedlichen Urteilen gekommen. Während das Landgericht vorherigen Entscheidungen folgte, die besagen, dass ein Anschlussbesitzer als sogenannter Störer abgemahnt werden darf, wenn er sein WLAN nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff schützt, wies das Oberlandesgericht die Klage mit dem Hinweis ab, dass der WLAN-Betreiber grundsätzlich nicht für Fremdverstöße haften müsse.

 
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

Zu dieser Frage läuft grad ein Verfahren beim Bundesgerichtshof...

Bundesgerichtshof
Wer haftet für offenes WLAN-Netz?

Der Bundesgerichtshof prüft, wer für den Missbrauch ungesicherter WLAN-Netze haftet – wenn beispielsweise ein Nachbar über die Verbindung illegal Musik herunterlädt.

Wer nicht aufpasst, teilt seinen WLAN-Anschluss unfreiwillig mit den Nachbarn. Ist die Verbindung nicht gesichert, kann jeder, der sich im Funkradius befindet, darüber ins Internet gehen – und beispielsweise illegal Musik herunterladen. Erwischt werden kann der Betrüger kaum: Registriert wird nur die IP-Adresse des Anschlussinhabers. Nun prüft der Bundesgerichtshof (BGH), ob WLAN-Nutzer für eventuelle Schäden haften müssen, wenn sie ihren Anschluss nicht absichern. Erwartet wird ein Grundsatzurteil.

Im vorliegenden Fall klagt die von dem Musiker Moses Pelham gegründete Frankfurter Plattenfirma 3p gegen einen Anschlussinhaber. Der Mann bekam per Post eine Abmahnung und eine Schadenersatzforderung von einem Anwalt, weil er illegal den Song „Sommer unseres Lebens“ von Sebastian Hämer heruntergeladen haben soll.

Prüfungspflicht oder nicht?

Der Mann war zur Tatzeit aber nachweislich im Urlaub. Er berief sich darauf, dass ein Unbekannter seinen nicht abgesicherten WLAN-Anschluss für die Urheberrechtsverletzung genutzt haben müsse. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte ihn freigesprochen. Er habe „keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse“, heißt es in dem Urteil.

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde deutlich, dass die Karlsruher Richter den WLAN-Nutzer wohl nicht ganz ungeschoren davonkommen lassen werden. Der Fall sei beispielhaft für die Urheberrechtsverletzungen, die „in großem Stil per Internet möglich“ seien, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Schadenersatz sei womöglich aber erst dann fällig, wenn der Anschlussinhaber trotz Hinweisen auf möglichen Missbrauch nicht reagiere.

In der Revisionsverhandlung sagte der Anwalt von 3p, Hermann Büttner, die Sache habe eine „enorme Bedeutung“. Die WLAN-Piraterie sei ein Massenphänomen. „Dieses Riesenloch für das unberechtigte Abziehen von geschützten Werken muss geschlossen werden“, forderte der Anwalt. Da die Reichweite von WLAN-Anschlüssen oft mehrere Hundert Meter über den eigentlichen Arbeitsraum hinausreiche, werde ein Zugang für eine Vielzahl Dritter ermöglicht, die sich einwählen könnten. Die Gefahr sei aber durch entsprechende Sicherungs- und Verschlüsselungsmaßnahmen „beherrschbar“.


Der Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

18.03.2010

Focus.de
 
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

dein bekannter sollte sich auf jedenfall einen anwalt nehmen und zunächst nicht bezahlen. vielleicht hilft dir das auch weiter





Danke mal für deine Antwort.

Das große Problem was er hat, er ist nicht Rechtschutzversichert.

Weis da einer welche Anwaltskosten da auf einen zu kommen?
 
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

die rechtsschutzversicherung würde in diesem fall auch nicht greifen. (verletzung des urherberschutzes). was der anwalt kostet kann ich dir nicht sagen, soweit ich weiß richten sich die kosten nach der höhe des streitwertes. auf dieser seite gibt es tipps wie man am besten vorgeht:

Link veralten (gelöscht)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

ich sach mal so,
wenn dein freund alleine im haushalt wohnt,
und er der alleinige benutzer des internets ist,
dann hat er es doppelt schwer.
da er der einzige ist,der normallerweise draufzugreifen kann.
wenn aber mehr im haus wohnen,dann muß man ihm halt erstmal beweisen,
das er da gesessen ist und er gedownloadet hat.

wlan ungesichert ist sehr schwer zu gewinnen,
da jeder normallo heut zutage nur mit gesichertem wlan unterwegs ist.
dies zubeweisen,das er ungesichert reingeht,ist schwer nachweisbar.

aber ich wünsch im viel glück,
den anwalt muß und braucht er auf jedenfall,
sonst hat er sowieso verloren.
 
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

wirklich eine abmahnung wegen DOWNLOAD ? oder wegen upload ?
wer ist die abmahnende kanzlei ?
besteht die möglichkeit, die abmahnung einzuscannen und uns hier zur verfügung zu stellen (natürlich mit geschwärzten namen) ?
 
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

wirklich eine abmahnung wegen DOWNLOAD ? oder wegen upload ?
wer ist die abmahnende kanzlei ?
besteht die möglichkeit, die abmahnung einzuscannen und uns hier zur verfügung zu stellen (natürlich mit geschwärzten namen) ?

Das wird möglich sein werde ich so schnell wie möglich machen.
 
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

Keine Rechtschutzversicherung? Wenn das Einkommen nicht allzu hoch ist, hat er die Möglichkeit einen Rechtsberatungsschein zu beantragen. Fragen dazu beantwortet das zuständige Amtsgericht. Bei einem möglichen Prozess gibt es dann die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Grundsätzlich haftet der Anschlussinhaber, allerdings ist dieses sehr umschritten und es gibt einige gegenläufige Urteile.
Die Frage wäre auch, wer im Zweifelsfall den Router eingerichtet hat und ob der o2-Router ggf. verschlüsselt ausgeliefert wird. (Vodafone liefert z.B. alle WLAN-router mit einer Verschlüsselung aus) Einen vorverschlüsselten router erkennt man im Normalfall daran, dass sich auf dem Typenschild eine "Verschlüsselungskey" befindet. Wenn der genutzt wird, kann der Laie von einer ordnungsgemässen Verschlüsselung ausgehen.
Natürlich wäre auch noch zu prüfen, ob o2 berechtigt war, die IP-adresse rauszugeben, wielange er die IP Adresse hatte und wann der "Verstoss" festgestellt wurde. (man könnte ja mal klären lassen, inwieweit der Verstossinhaber garantieren kann, dass seine "Systemzeit" mit der von o2 übereinstimmt)

Also ich würde an seiner stelle erstmal alles in Frage stellen, getreu dem Motto, mein WLAN ist verschlüsselt (wir wissen, dass es kein 100% Schutz ist), ich war das nicht, entweder stimmen die Daten nicht oder es hat einer mein WLAn genutzt.

Ansonsten handelt es sich um eine kostenbeschwerte Abmahnung, die er natürlich nicht zahlen muss. Die Anwaltskanzlei muss ihn verklagen und da stellt sich die Frage, ob er da eine Staatsanwaltschaft findet, der die Klage nicht gleich wegen Geringfügigkeit einstellt.

und das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur Hinweise, was man so mit seinem Anwalt besprechen kann
 
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