AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?
Keine Rechtschutzversicherung? Wenn das Einkommen nicht allzu hoch ist, hat er die Möglichkeit einen Rechtsberatungsschein zu beantragen. Fragen dazu beantwortet das zuständige Amtsgericht. Bei einem möglichen Prozess gibt es dann die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Grundsätzlich haftet der Anschlussinhaber, allerdings ist dieses sehr umschritten und es gibt einige gegenläufige Urteile.
Die Frage wäre auch, wer im Zweifelsfall den Router eingerichtet hat und ob der o2-Router ggf. verschlüsselt ausgeliefert wird. (Vodafone liefert z.B. alle WLAN-router mit einer Verschlüsselung aus) Einen vorverschlüsselten router erkennt man im Normalfall daran, dass sich auf dem Typenschild eine "Verschlüsselungskey" befindet. Wenn der genutzt wird, kann der Laie von einer ordnungsgemässen Verschlüsselung ausgehen.
Natürlich wäre auch noch zu prüfen, ob o2 berechtigt war, die IP-adresse rauszugeben, wielange er die IP Adresse hatte und wann der "Verstoss" festgestellt wurde. (man könnte ja mal klären lassen, inwieweit der Verstossinhaber garantieren kann, dass seine "Systemzeit" mit der von o2 übereinstimmt)
Also ich würde an seiner stelle erstmal alles in Frage stellen, getreu dem Motto, mein WLAN ist verschlüsselt (wir wissen, dass es kein 100% Schutz ist), ich war das nicht, entweder stimmen die Daten nicht oder es hat einer mein WLAn genutzt.
Ansonsten handelt es sich um eine kostenbeschwerte Abmahnung, die er natürlich nicht zahlen muss. Die Anwaltskanzlei muss ihn verklagen und da stellt sich die Frage, ob er da eine Staatsanwaltschaft findet, der die Klage nicht gleich wegen Geringfügigkeit einstellt.
und das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur Hinweise, was man so mit seinem Anwalt besprechen kann