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Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

manni45

Hacker
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22. Dezember 2007
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Frage

Ein Bekannter von mir bekam gestern eine Abmahnung wegen eines Musikdownloads in höhe von 1200 Euro.

Er hätte am 14 januar gengen 12 Uhr einen download eines Musikstückes getätigt.

Die IP wurde laut Brief von O2 weitergegeben. Mit Namen und allen anderen Daten.

Da mein Bekannter kein PC Profi ist, war sein WLAN nicht gesichert.

Wer haftet jetzt? Muss er die Abmahnung bezahlen?
 
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

die rechtsschutzversicherung würde in diesem fall auch nicht greifen. (verletzung des urherberschutzes). was der anwalt kostet kann ich dir nicht sagen, soweit ich weiß richten sich die kosten nach der höhe des streitwertes. auf dieser seite gibt es tipps wie man am besten vorgeht:

Link veralten (gelöscht)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

ich sach mal so,
wenn dein freund alleine im haushalt wohnt,
und er der alleinige benutzer des internets ist,
dann hat er es doppelt schwer.
da er der einzige ist,der normallerweise draufzugreifen kann.
wenn aber mehr im haus wohnen,dann muß man ihm halt erstmal beweisen,
das er da gesessen ist und er gedownloadet hat.

wlan ungesichert ist sehr schwer zu gewinnen,
da jeder normallo heut zutage nur mit gesichertem wlan unterwegs ist.
dies zubeweisen,das er ungesichert reingeht,ist schwer nachweisbar.

aber ich wünsch im viel glück,
den anwalt muß und braucht er auf jedenfall,
sonst hat er sowieso verloren.
 
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

wirklich eine abmahnung wegen DOWNLOAD ? oder wegen upload ?
wer ist die abmahnende kanzlei ?
besteht die möglichkeit, die abmahnung einzuscannen und uns hier zur verfügung zu stellen (natürlich mit geschwärzten namen) ?
 
AW: Wer haftet wenn der WLAN nicht gesichert ist?

Keine Rechtschutzversicherung? Wenn das Einkommen nicht allzu hoch ist, hat er die Möglichkeit einen Rechtsberatungsschein zu beantragen. Fragen dazu beantwortet das zuständige Amtsgericht. Bei einem möglichen Prozess gibt es dann die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Grundsätzlich haftet der Anschlussinhaber, allerdings ist dieses sehr umschritten und es gibt einige gegenläufige Urteile.
Die Frage wäre auch, wer im Zweifelsfall den Router eingerichtet hat und ob der o2-Router ggf. verschlüsselt ausgeliefert wird. (Vodafone liefert z.B. alle WLAN-router mit einer Verschlüsselung aus) Einen vorverschlüsselten router erkennt man im Normalfall daran, dass sich auf dem Typenschild eine "Verschlüsselungskey" befindet. Wenn der genutzt wird, kann der Laie von einer ordnungsgemässen Verschlüsselung ausgehen.
Natürlich wäre auch noch zu prüfen, ob o2 berechtigt war, die IP-adresse rauszugeben, wielange er die IP Adresse hatte und wann der "Verstoss" festgestellt wurde. (man könnte ja mal klären lassen, inwieweit der Verstossinhaber garantieren kann, dass seine "Systemzeit" mit der von o2 übereinstimmt)

Also ich würde an seiner stelle erstmal alles in Frage stellen, getreu dem Motto, mein WLAN ist verschlüsselt (wir wissen, dass es kein 100% Schutz ist), ich war das nicht, entweder stimmen die Daten nicht oder es hat einer mein WLAn genutzt.

Ansonsten handelt es sich um eine kostenbeschwerte Abmahnung, die er natürlich nicht zahlen muss. Die Anwaltskanzlei muss ihn verklagen und da stellt sich die Frage, ob er da eine Staatsanwaltschaft findet, der die Klage nicht gleich wegen Geringfügigkeit einstellt.

und das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur Hinweise, was man so mit seinem Anwalt besprechen kann
 
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