Auszug aus Rechtsanwalt.de:
"Nach bis zum 23.08.2017 geltender Rechtslage durften sowohl Beschuldigte als auch Zeugen eine Ladung durch die Polizei getrost ignorieren. Es gab keine Verpflichtung, der Vorladung nachzukommen.
Dies hat sich durch eine Gesetzesänderung zum 24.08.2017 geändert.
Vorladung als Beschuldigter
Sind Sie als Beschuldigter geladen, müssen Sie einer Vorladung durch die Polizei nicht nachkommen. Sie müssen auch nicht absagen, sondern können die Vorladung ignorieren. Allerdings sollten Sie nicht davon ausgehen, dass sich die Beschuldigungen von alleine wieder in Luft auflösen. Sinnvoll ist daher in jedem Fall die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Einholung von Akteneinsicht. Dann ist Ihnen bekannt, was man Ihnen konkret vorwirft und worauf sich dieser Vorwurf stützt. Erst dann kann überlegt werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder ob Schweigen weiterhin Gold ist."